Big-Tech

Debatte um Smart Glasses: Ist das kleine Licht bei Aufnahmen erkennbar? 

Die Bundesnetzagentur hält ein Verbot von Smart Glasses aktuell nicht für möglich, weil Aufnahmen durch ein LED-Signal erkennbar sind. Die Prüfung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten kommt zu einem anderen Ergebnis.

von Kimberly Nicolaus

smart-glasses-bundesnetzagentur-datenschutzbeauftragter-kuenstliche-intelligenz-ki-film-video-foto-datenschutz-meta-ray-ban
Mit Smart Glasses lassen sich heimliche Foto- und Filmaufnahmen machen. Ein weißes LED-Signal an der Brille soll andere auf eine Aufnahme hinweisen. (Foto: Christoph Schmidt / DPA / Picture Alliance)

Die Bundesnetzagentur sieht in Deutschland aktuell keine Voraussetzungen für ein Verbot der Smart Glasses von Meta und Ray-Ban. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs kann die Entscheidung „abstrakt nachvollziehen“, hätte sich aber auch ein anderes Ergebnis vorstellen können.

Beide Behörden geben an, die Aufnahmefunktion der KI-Brillen geprüft zu haben. Anders als die Bundesnetzagentur kommt Fuchs zu dem Ergebnis, dass das LED-Signal in vielen Fällen nicht erkennbar ist.

Meta, der Konzern hinter Facebook und Instagram, vermarktet die Smart Glasses unter anderem als Lifestyle-Produkte etwa in Kooperation mit dem Brillenhersteller Ray-Ban. Sie sehen aus wie gewöhnliche Brillen, können aber filmen und fotografieren und haben eine KI-Funktion, um beispielsweise eine Speisekarte zu übersetzen. Doch sie werden auch in ganz anderen Situationen genutzt. 

So trugen Beamte der US-Einwanderungsbehörde ICE die KI-Brillen bei Einsätzen, inzwischen hat die Behörde ein Verbot ausgesprochen. Bekannt ist auch, dass vor allem Frauen damit mutmaßlich heimlich gefilmt werden, beispielsweise am Strand, in Bars, oder auf der Straße – auch in Deutschland. Solche Aufnahmen landen dann auf den Meta-Plattformen Instagram und Facebook, oder auf Tiktok. 

Hierzulande gilt: Geräte, die Alltagsgegenständen ähneln und geeignet und dazu bestimmt sind, Ton oder Bild heimlich aufzuzeichnen, sind verboten (§ 8 TDDDG). Zuständig ist die Bundesnetzagentur und entscheidend ist laut ihr, ob die Aufnahmefunktion klar erkennbar ist.

Irische Datenschutzbehörde kritisierte weißes LED-Signal von Smart Glasses 2021

Die einzige Funktion, die bei den Ray-Ban Meta AI Glasses auf eine Aufnahme hinweist, ist ein weiß leuchtendes LED-Signal an der Brille.

In der 2021 erschienenen Vorgängerversion der KI-Brille war das LED-Signal laut Bundesbeauftragter für Datenschutz schwer sichtbar. Damals äußerte die irische Datenschutzbehörde auf EU-Ebene Kritik und Meta vergrößerte unter anderem den Durchmesser der LED.

Laut Bundesnetzagentur ist LED-Signal von Smart Glasses für unbeteiligten Dritten erkennbar

Inzwischen kommt die Bundesnetzagentur zu dem Schluss, dass die Ausgestaltung des LED-Signals ausreichend ist, um die Aufnahmefunktion zu erkennen. Auf Anfrage von CORRECTIV teilte die Behörde mit, dass sie selbst eine Prüfung in Form einer „Inaugenscheinnahme“ mit verschiedenen Modellen der Ray-Ban Meta KI-Brillen durchgeführt habe. Überprüft wurden die Brillen demnach aus verschiedenen Entfernungen und mit verschiedenen Lichtverhältnissen. Dabei sei, auch aus einer Entfernung von bis zu fünf Metern, für einen unbeteiligten Dritten klar erkennbar gewesen, dass er von einem Nutzer einer smarten Brille aufgezeichnet wird. 

Einen Einblick in die Dokumentation der Inaugenscheinnahme hat CORRECTIV auf Anfrage nicht erhalten. Eine Veröffentlichung sei nach Angaben der Bundesnetzagentur aktuell nicht vorgesehen. 

Anwalt für Datenschutz und KI-Recht teilt Selbsttest mit Smart Glasses – ist das weiße LED-Signal erkennbar?

Thomas Schwenke ist Anwalt für Datenschutz und KI-Recht. Im August teilte er auf Linkedin und Instagram ein Video, das ihn bei Aufnahmen mit einer Ray-Ban Meta KI-Brille zeigt. Schwenke schreibt, er sei anderer Ansicht als die Bundesnetzagentur. Er halte das LED-Signal nicht für einen „hinreichend transparenten Aufnahmehinweis“. 

So geht es offenbar vielen Personen, die das Video gesehen haben. Ein Kommentar mit knapp 2.000 „Gefällt mir“-Angaben lautet: „Selbst wenn man danach guckt, kann man es teilweise nicht erkennen. Ich habe schon keine Lust mehr auf Wellness, Sauna, o.ä. Diese Teile müssen weg oder zumindest massiv reguliert werden.“ 

Andere schreiben: „Es ist nicht ersichtlich, wann ein Foto aufgenommen wird“ und „Im Alltag siehst du das null“.

Datenschutzbeauftragter Fuchs zu Ergebnis der Bundesnetzagentur: „Hätte mir auch ein anderes Ergebnis vorstellen können“

Auch die Datenschutzbehörde in Hamburg hat sich mit Smart Glasses beschäftigt. Thomas Fuchs leitet die Behörde, die in Deutschland für Meta- und Google-Dienste zuständig ist. In einem Gastbeitrag im Tagesspiegel schreibt er, dass seine Behörde eine technische Prüfung durchgeführt habe. Darin ist sie zu ähnlichen Ergebnissen gekommen wie Schwenke in seinem Video. Die Datenschutzbehörde urteilt, dass die Wahrnehmbarkeit des LED-Signals nur für ein enges Sichtfeld, für kurze Distanzen und für geeignete Lichtverhältnisse konzipiert sei. 

Auf Nachfrage schreibt sie, dass die Ray-Ban Meta Wayfarer KI-Brillen in erster und zweiter Generation untersucht wurden. Defizite bei der Erkennbarkeit des LED-Signals gebe es vor allem im Außenbereich und wenn Personen aus größerem Abstand oder nicht frontal auf die Brille schauen. Zudem leuchte das LED-Signal bei KI-bezogenen Fotos, die mit der smarten Brille der zweiten Generation gemacht werden, überhaupt nicht auf. Zum Beispiel, wenn eine Person mithilfe einer KI-Brille herausfinden möchte, vor welchem Gebäude sie steht.

Der Bericht der Datenschutzbehörde soll im September veröffentlicht werden. Auf Nachfrage von CORRECTIV sagt Datenschutzbeauftragter Fuchs vorab: „Ich kann die Bewertung der Bundesnetzagentur abstrakt nachvollziehen, hätte mir aber auch – wegen der konkreten Ausgestaltung des LED-Signals – ein anderes Ergebnis vorstellen können.“

Warum Bundesnetzagentur und Datenschutzbeauftragter zu unterschiedlichen Prüfungsergebnissen kommen

Die Hamburgische Datenschutzbehörde erklärt, Prüfungsergebnisse können unterschiedlich ausfallen, weil jede Behörde im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit prüfe. 

„Während die Bundesnetzagentur Hersteller oder Unternehmen überprüft, die verbotene, verkleidete oder getarnte Telekommunikationsgeräte herstellen oder vertreiben, haben wir uns mit den Nutzenden der Brille, den damit verbundenen Verarbeitungsvorgängen und den sich daraus ergebenden Pflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschäftigt“, so die Datenschutzbehörde. 

CORRECTIV fragte die Bundesnetzagentur, ob sie aufgrund des Prüfungsergebnisses der Hamburgischen Datenschutzbehörde eine Neubewertung der Verbotsvoraussetzungen nach § 8 TDDDG in Erwägung zieht. Darauf hat die Behörde keine direkte Antwort gegeben, schreibt aber: „Sollten wir bei künftigen Prüfungen zu anderen Ergebnissen kommen, würden wir den Vertrieb dieser Geräte auch untersagen.“

Verbraucherzentrale zu Smart Glasses: Aktuelle Rechtslage bietet keine ausreichende Sicherheit

Datenschutzexperte Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband sagt: „Die unterschiedlichen Bewertungen der Bundesnetzagentur und des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten zeigen vor allem, dass die aktuelle Rechtslage keine ausreichende Sicherheit bietet.“ 

Die Hersteller könnten es sich derzeit zu einfach machen. „Sie entwickeln und vermarkten Geräte mit weitreichenden Aufnahmefunktionen, verweisen bei Datenschutzproblemen aber auf die Verantwortung der einzelnen Nutzerinnen und Nutzer“, so Glatzner. 

Wie das klingt, erfährt man auf der Webseite von Meta. Dort heißt es: „Die Aufnahme-LED muss sichtbar bleiben. Erkläre anderen Menschen die Funktion der Aufnahme-LED, damit sie wissen, wann du aufnimmst. Falls die Aufnahme-LED verdeckt ist, erhältst du eine Benachrichtigung, dass du sie sichtbar machen musst, bevor du ein Foto oder Video aufnimmst oder live gehst.“ 

Hate Aid stellt Strafanzeige gegen Hersteller und Vertreiber von Smart Glasses

Die Organisation Hate Aid sieht den Verkauf der Ray-Ban Meta Smart Glasses in Deutschland dagegen durchaus als Verstoß gegen das Telekommunikations-, Digitaldienste-, und Datenschutzgesetz (TDDDG) an und hat deshalb Strafanzeige gegen die Hersteller und Vertreiber bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität gestellt.

Peter Hense, Anwalt für internationales IT- und Technologierecht, äußert sich ebenfalls kritisch gegenüber der Bundesnetzagentur: „Ich halte die Äußerung der Bundesnetzagentur für falsch und uninformiert.“ Er vermutet, man scheue die politische Komponente eines Verbots. Denn wer Smart Glasses verbietet, lege sich mit dem Konzern Meta und mit der US-Regierung an. 

Von außen soll laut Bundesnetzagentur aber keine Einflussnahme stattgefunden haben. Auf CORRECTIV-Anfrage schreibt sie, es habe keine Kommunikation mit externen Stellen zur Bewertung der Smart Glasses gegeben. Die Bundesnetzagentur sei grundsätzlich unabhängig in ihrer Entscheidungsfindung. 

Redigatur und Faktencheck: Karolin Arnold