AfD-Spendenskandal

AfD-Spendenaffäre morgen vor Gericht

Am Donnerstag verhandelt das Verwaltungsgericht in Berlin über eine von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung gegen die AfD wegen verdeckter Parteispenden im Jahr 2016. Die AfD wehrt sich nun gerichtlich dagegen.

von Marcus Bensmann , Justus von Daniels

Die AfD-Politiker Guido Reil und Jörg Meuthen stehen im Fokus
(Ausschnitt Foto: Michael Kappeler / dpa)

Die AfD-Spendenaffäre kommt in Berlin vor Gericht. Am Donnerstag findet vor dem Verwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung über eine Klage der AfD statt. Die Partei wehrt sich gegen eine Strafzahlung von rund 270.000 Euro, die von der Bundestagsverwaltung verhängt wurde wegen verdeckter Parteispenden im Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg 2016. Eine Schweizer Werbeagentur hatte eine Kampagne für den Wahlkampf von Jörg Meuthen bezahlt. Der AfD-Parteichef kündigte an, vor Gericht auszusagen.

Der Strafbescheid der Bundestagsverwaltung gegen die AfD war eine direkte Folge einer Recherche von CORRECTIV und Frontal21. 2017 belegte die Recherche, dass eine Schweizer Werbefirma Zeitungsanzeigen und Plakate für den Wahlkampf von Jörg Meuthen mit dessen Einverständnis geschaltet hatte. Die Werbung wurde nicht als Spende angegeben, obwohl sie einen Wert von fast 100.000 Euro hatte. 

Meuthen hatte bis dahin behauptet, dass der Chef der Schweizer Firma Goal AG, Alexander Segert, nur eine Webseite für ihn als „Freundschaftsdienst” erstellt, es darüber hinaus aber keine „weitere Zusammenarbeit” gegeben habe. Segert ist bekannt für seine Kampagnen für rechte Parteien, etwa der SVP in der Schweiz.

CORRECTIV und Frontal21 konnten zeigen, dass AfD-Chef Meuthen aktiv in die Werbekampagne einbezogen war, weil er vorab eine „Freistellungserklärung“ unterschrieben hatte, eine Art Haftungsvereinbarung zwischen der Werbefirma und Meuthen, die den Journalisten vorlag.

Die „Freistellungserklärung” könnte zur Smoking Gun in der Spendenaffäre werden. 

Auch der heutige AfD-Europaabgeordnete Guido Reil aus Essen profitierte von großzügigen Plakatspenden der Goal AG. Gegenüber CORRECTIV hatte er 2017, kurz vor der Veröffentlichung der Recherche zu Meuthen, erstmals auf Tonband offenbart, wie die Kooperation zwischen AfD-Politikern und der Goal AG ablief: Die Goal AG habe ihn angerufen und ihm Wahlkampfhilfe für den Landtagswahlkampf NRW 2017 angeboten. Sie könnten Plakate für seinen persönlichen Wahlkampf drucken. Die Goal AG erklärte Reil, dass die Werbung von anonymen Geldgebern bezahlt werde, er damit kostenlose Wahlkampfhilfe bekäme. Auch Reil unterschrieb eine Freistellungserklärung. Gegenüber CORRECTIV sagte er, dass er den Chef der Essener AfD und heutigen Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter sowie den damaligen Wahlkampfleiter der AfD in NRW, Andreas Keith, über das Gespräch informiert habe: „Ich bin so einer, ich frag”, sagte Reil. Reil wurde demnach gesagt, dass auch andere AfD-Politiker vor ihm diese Unterstützung erhalten hätten.

Nach Aussagen des damaligen Schatzmeisters der AfD in Essen hat Keuter später in einer Vorstandssitzung vor der Landtagswahl damit geprahlt, dass Spender Plakate für Reil aufstellten. Die AfD, Keuter und Keith widersprachen diesen Darstellungen.

Nach Unterlagen, die CORRECTIV vorliegen, nahm die Bundestagsverwaltung die beiden Veröffentlichungen zu Reil und Meuthen zum Anlass, zu prüfen, ob es sich bei den Schweizer Plakatspenden an beide AfD-Politiker um illegale Parteispenden handelte. Kurz nach den Veröffentlichungen schickte die Behörde Fragen zu den Vorgängen an die AfD. Sie wollte unter anderem wissen, wer die Werbemaßnahmen bezahlt hatte. 

Die AfD sandte daraufhin Spendenlisten an die Bundestagsverwaltung, die sie von dem Chef der Goal AG, Alexander Segert, erhalten hatte. Diese Spendenlisten sollten zeigen, dass wenige Einzelpersonen knapp unter 10.000 Euro an die Schweizer Agentur gezahlt hätten, um so angeblich die Plakataktionen aus der Schweiz zu ermöglichen. Mehrere Recherchen des Rechercheverbundes von WDR, NDR und SZ sowie des SWR, des Spiegels und CORRECTIV zeigten, dass diese Listen falsch waren. Die angeblichen Spender hatten entweder Geld dafür bekommen, sich eintragen zu lassen, oder sie wussten erst gar nicht, dass sie auf den Listen standen. Die AfD sagt, dass sie davon ausgehen konnte, dass die Listen richtig waren. 

Die Bundestagsverwaltung bewertete die Werbemaßnahmen von der Goal AG an Meuthen und Reil jeweils als verdeckte Parteispenden und versandte 2019 Bescheide über Strafzahlungen von insgesamt mehr als 400.000 Euro. Die Behörde geht davon aus, dass es sich bei den Plakataktionen aus der Schweiz um eine Parteispende handelte, die die AfD hätte angeben müssen. 

Die AfD sieht das anders und geht gegen beide Bescheide vor dem Verwaltungsgericht vor. Am Donnerstag wird zunächst der Fall Meuthen verhandelt.

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