„Schwurblerin“ und „Identitärer“: Welche AfD-Mitarbeiter nicht mehr in den Bundestag dürfen
Mehrere Mitarbeitende der AfD erhalten nach einer Sicherheitsüberprüfung keinen Zugang mehr zum Bundestag. Nach CORRECTIV-Recherchen handelt es sich unter anderem um Angestellte der Abgeordneten Christina Baum und Thomas Dietz. Obwohl sie nicht mehr in den Bundestag dürfen, werden sie weiter mit Steuergeld finanziert.
Mehreren Mitarbeitenden der AfD wird der Zugang zum Deutschen Bundestag verwehrt. Darüber berichtete zunächst der Spiegel, einige Namen waren allerdings bisher nicht bekannt. Nach CORRECTIV-Recherchen sperrte die Bundestagsverwaltung unter anderem die Hausausweise von Jannis George, Mitarbeiter der Abgeordneten Christian Baum, sowie Sabrina Kollmorgen, die für den Abgeordneten Thomas Dietz tätig ist.
Hintergrund ist eine interne Sicherheitsüberprüfung der Bundestagsverwaltung, die Kollmorgen und George demnach nicht bestanden haben. Insgesamt gehören sie damit zu sieben AfD-Mitarbeitenden, denen in der laufenden Wahlperiode laut Spiegel der Zutritt zum Bundestag entzogen wurde.
Auf Anfrage an die Bundestagsverwaltung, aus welchen Gründen George und Kollmorgen der Zugang entzogen wurde, heißt es, dass diese keine Auskunft über „Einzelpersonen in dieser Sache“ erteile. Die Hausordnung des Bundestages sieht vor, dass der Zugang verwehrt werden kann, wenn „begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit“ der Person bestehen. Hierfür fragt die Verwaltung unter anderem das Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei ab, allerdings bisher nicht Informationen des Verfassungsschutzes.
AfD-Mitarbeiter stammt aus der „Identitären Bewegung“
Ein Anhaltspunkt für Georges Sperre könnte seine Mitgliedschaft beim sogenannten „Filmkunstkollektiv“ sein. Der seit 2021 eingetragene Verein produzierte in der Vergangenheit unter anderem Propagandafilme für den thüringischen AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke. Wie CORRECTIV berichtete, zählen zu den Beteiligten des Vereins teils bekannte Akteure der rechtsextremen Szene.
Dem Vorstand gehören unter anderem Paul Klemm und Torsten Görke an. Klemm ist Mitarbeiter des rechtsextremen Compact-Magazins, Görke war Mitbegründer der Organisation „Schanze Eins“. Diese wird vom niedersächsischen Verfassungsschutz als mutmaßliche Finanzierungsstruktur der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ (IB) eingeordnet.

George selbst weist enge Verbindungen in rechtsextreme Netzwerke auf, darunter auch die „Identitäre Bewegung“. So veröffentlichte er im August 2025 Fotos von einem Boxkampf, den der österreichische Rechtsextremist und Kopf der IB, Martin Sellner, mitorganisiert hatte und George nahm an mindestens einem IB-Trainingslager teil.
Im Mai 2025 fotografierte er beim sogenannten „Remigrations-Summit“ in Mailand, einem internationalen Vernetzungstreffen der europäischen rechtsextremen Szene. Zudem war George Mitglied des Vorstands der baden-württembergischen Jungen Alternative (JA), die der Verfassungsschutz vor ihrer Auflösung als gesichert rechtsextrem eingestuft hatte.
Anfragen zu Georges Tätigkeit für die Abgeordnete Baum blieben unbeantwortet. Weder George, noch Baum oder die AfD-Fraktion gaben eine Stellungnahme ab. Ob Baum George weiterhin beschäftigt, ist unklar.
AfD-Abgeordneter Dietz beschäftigt „Querdenkerin“ auch ohne Hausausweis weiter
Kollmorgen, die für den AfD-Abgeordneten Thomas Dietz tätig ist, kandidierte bei mehreren Wahlen für die Kleinstpartei die Basis, die als politischer Arm der „Querdenken“-Szene gilt. Auch Kollmorgen nahm an Großdemonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen teil und trat beim rechtsradikalen Sender Auf1 auf, der vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Im Internet finden sich zahlreiche Videos von Kollmorgens Reden bei Protesten gegen die Corona-Maßnahmen.

Kollmorgen beschäftigt die Justiz schon länger: Nach einem Bericht der Epoch Times durchsuchte die GSG-9-Spezialtruppe der Polizei ihre Wohnung im November 2023. Hintergrund ist demnach, dass Kollmorgen eine Staatsanwältin als „Faschistin“ beleidigte. In diesem Zusammenhang soll sie Kontakt zu einem verurteilten Mitglied des Berliner Remmo-Clans gesucht haben.
Wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz sowie wegen Widerstands und Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte sind derzeit mehrere Gerichtsverfahren gegen Kollmorgen anhängig, teilte eine Berliner Gerichtssprecherin mit. Kollmorgen und ihr „Chef“ Thomas Dietz wollen nun den Hausausweis juristisch erstreiten: Sie klagen vor dem Berliner Verwaltungsgericht.
AfD-Mann Dietz erklärte gegenüber CORRECTIV, dass er „selbstverständlich“ seine Mitarbeiterin weiter beschäftige: „Dies ist ja unabhängig davon möglich, ob sie einen Hausausweis hat.“ Dass die Bundestagsverwaltung Kollmorgen als nicht vertrauenswürdig markiert, stellt für Dietz offenbar kein Problem dar.
Bundestagspräsidentin Klöckner (CDU) sieht „Regelungslücke“
Derzeit sieht die Rechtslage vor, dass Mitarbeitenden, die die interne Sicherheitsüberprüfung des Bundestages nicht bestehen, lediglich der Hausausweis entzogen und der Zugang zum IT-System verwehrt werden kann. Sie dürfen weiterhin für Abgeordnete tätig sein und werden entsprechend aus Steuergeld bezahlt. Generell stehen Bundestagsabgeordneten 26.650 Euro zur Verfügung, um ihre Mitarbeitenden zu bezahlen.
CORRECTIV.Sunlight
Die AfD kritisiert Klöckners Vorstoß: Bernd Baumann, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bundestag, spricht von der „finanzielle[n] Austrocknung der Opposition“ und einem „beispiellosen Angriff auf das freie Mandat – und auf die AfD“. Baumann unterstellt Klöckner den „Versuch eines kalten Parteienverbots durch die Hintertür“.
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) kündigte vergangene Woche an, das Abgeordnetengesetz ändern zu wollen. In einem Schreiben an die Fraktionen spricht sie von einer „Regelungslücke“, die geschlossen werden müsse. Personen, denen aus Sicherheitsgründen der Zugang zum Bundestag oder zum IT-System verwehrt werde, sollten „nicht mehr aus staatlichen Mitteln finanziert werden“, so Klöckner.
Neben George und Kollmorgen sind drei weitere AfD-Mitarbeitende namentlich bekannt, denen der Zutritt zum Bundestag verwehrt wurde: Philipp R., ehemals Sicherheitsbeauftragter für die AfD-Fraktion, wurde nach einem rassistischen Angriff zu einer Geldstrafe verurteilt. Ulrich Oehme, selbst ehemaliger AfD-Bundestagsabgeordneter, bekam als Mitarbeiter für Edgar Naujok keinen Hausausweis, weil er zu viel Nähe zu Russland aufweist. Und Michael Stürzenberger, dem der Verfassungsschutz „verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit“ vorwarf und der mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, bestand die Sicherheitsprüfung im Bundestag ebenfalls nicht. Von den insgesamt sieben Fällen von gesperrten Hausausweisen sind zwei Personen somit noch nicht namentlich bekannt.
Redaktion: Isabel Knippel, Justus von Daniels
Faktencheck: Isabel Knippel, Finn Schöneck