Russland/Ukraine

Propaganda trotz Sanktionen: Tätigkeit zweier russischer Korrespondenten wirft Fragen auf

Zwei Berliner sind aufgeflogen, als sie einen Beitrag für einen russischen Kriegskanal drehen wollten. Nach CORRECTIV-Recherchen arbeiteten die Russen jahrelang als Korrespondenten in Berlin – obwohl der Eigentümer ihres Verlags seit Jahren sanktioniert ist. Aus der Politik kommen nun Forderungen nach Konsequenzen.

von Alexej Hock

Die beiden Korrespondenten Chashchukhin (links) und Dolmatov sind bei einem Dreh für den russischen Kriegskanal Rybar in Prag aufgefolgen. Foto: Koláž Seznam Zprávy, Seznam Zprávy
Die beiden Korrespondenten Chashchukhin (links) und Dolmatov sind bei einem Dreh für den russischen Kriegskanal Rybar in Prag aufgefolgen. Foto: Koláž Seznam Zprávy, Seznam Zprávy

Der Fall zweier in Berlin lebender Russen, die bei einem Dreh für den Propaganda-Kanal „Rybar“ aufgeflogen sind, sorgte Mitte September international für Schlagzeilen. Vor dem Hintergrund des hybriden Kriegs Russlands gegen Deutschland fordern Politikerinnen Konsequenzen.

Das tschechische Nachrichtenportal Seznam Zprávy hatte die Tätigkeit der beiden Männer für Rybar aufgedeckt. Der Telegram-Kanal hat mehr als 1,5 Millionen Abonnenten und verbreitet russische Narrative über den Krieg gegen die Ukraine. Sein Gründer Mikhail Zvinchuk wurde im Juni 2023 wegen Kriegspropaganda durch die EU sanktioniert.

Die sicherheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Gollaleh Ahmadi, sagte CORRECTIV: „Dass solche Strukturen offenbar von Berlin aus arbeiten, müssen wir ernst nehmen. Gerade weil Russland längst nicht nur mit klassischen Spionageaktivitäten arbeitet, sondern auch mit Desinformation und Einflussnahme“.

Ahmadi fordert eine „konsequente Prüfung“ durch die zuständigen Behörden. „Vor allem muss geklärt werden, welche konkrete Tätigkeit die beiden für Rybar ausgeübt haben, wer dahintersteht und ob gegen Sanktionen verstoßen wurde“, so Ahmadi.

Die beiden Männer könnten mehrfach gegen Sanktionen verstoßen haben

Der Rybar-Gründer Zvinchuk ist auch Gesellschafter der Firma, die den Kanal betreibt. Nach Einschätzung des auf Sanktionsrecht spezialisierten Anwalts Viktor Winkler muss bei der Beteiligung auch die Firma an sich als sanktioniert betrachtet werden. „Wenn die beiden Männer Beiträge vorbereiten und drehen für die Firma, und diese als sanktioniert zu behandeln ist, dann ist das ein klarer Sanktionsverstoß“, sagte Winkler CORRECTIV.

Mit Stand Anfang Oktober war nach Angabe der Berliner Staatsanwaltschaft kein Verfahren im Zusammenhang mit den beiden Männern anhängig. Kontaktanfragen seitens CORRECTIV hatten die beiden Männer und ihr Umfeld abgelehnt.

Aus sanktionsrechtlicher Perspektive wirft auch die offizielle Beschäftigung der Russen Fragen auf. Recherchen von CORRECTIV und iStories hatten aufgedeckt, dass der Reporter Vitaly Chashchukhin und der Kameramann Igor Dolmatov in Berlin seit Jahren offiziell für das russische Verlagshaus Iswestija tätig sind.

Iswestija gehört zu 100 Prozent zur National Media Group. Diese ist bereits seit Dezember 2022 von der EU sanktioniert. „Die von der National Media Group kontrollierten Medien verbreiten aktiv Propaganda und Desinformation im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine“, hieß es in der damaligen Begründung. Auch Iswestija ist in dem Dokument aufgeführt.

Für die beiden Berliner hatte die Sanktionierung aber offenbar bislang keine Folgen. Zuletzt wurde Chashchukhins Vertrag als Iswestija-Korrespondent im Januar 2025 verlängert. Wie iStories berichtete, hatte der Reporter in den ersten sieben Monaten des Jahres 10,2 Millionen Rubel verdient – umgerechnet mehr als 100.000 Euro.

Zuletzt berichtete Chashchukhin aus Sachsen-Anhalt über die Wahl des ersten AfD-Landtagspräsidenten – für den russischen Channel 5, der ebenfalls zur National Media Group gehört und in der Sanktionsbegründung aufgeführt wird.

Zuletzt berichtete Chashchukhin aus Sachsen-Anhalt für den russischen Channel 5 von der sanktionierten National Media Group. Screenshot: CORRECTIV / Channel 5

Der Beitrag beginnt mit Bildern einer Protestaktion gegen die AfD. Aufnahmen, die Demonstranten beim gemeinsamen Vorlesen des Grundgesetzes zeigen,kommentiert der Reporter: „Als ob dort drinnen bereits etwas Unrechtmäßiges vor sich ginge.“

Arbeit für sanktionierte Organisationen strafbar

Statt weiter für die sanktionierten Medien zu arbeiten, hätten die beiden Russen nach Einschätzung von Anwalt Winkler „aktiv auf die Kündigung jeglicher Vertragsbeziehung“ hinarbeiten müssen. „Bereits das Aufrechterhalten der Vertragsbeziehung ist ein Vermögenswert“, sagte Winkler. Überlässt man diese einer sanktionierten Firma wie der National Media Group, mache man sich strafbar.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das die EU-Sanktionen gegen Russland überwacht, bestätigt auf Anfrage, dass sich die Sanktionen auf Vermögenswerte jeder Art erstrecken. „Im Hinblick auf die Erbringung von journalistischer Arbeitsleistung ist entscheidend, ob diese für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen verwendet werden kann“, teilte ein Sprecher des Amts mit.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das russische Einflussnahme in Deutschland beobachtet, wollte sich auf Anfrage nicht konkret zu den beiden Russen äußern. Allgemein teilte ein Sprecher mit: „Das BfV nimmt Hinweise auf Strukturen in Deutschland sehr ernst, insbesondere wenn diese für sanktionierte Entitäten tätig werden.“

Aufenthaltserlaubnis für russische Propagandisten kann versagt werden

Dass die beiden Männer offiziell für Iswestija arbeiten und gleichzeitig für Rybar tätig sind, ist für die Berliner Grünen-Politikerin Ahmadi „ein ziemlich deutlicher Hinweis darauf, dass wir bei russischen Einflussoperationen genauer hinschauen müssen“. Auch Aufenthaltsstatus und Akkreditierungen sollten überprüft werden.

Der Aufenthaltsstatus von Mitarbeitern russischer Medienhäuser sorgte in der Vergangenheit immer wieder für Spannungen zwischen den Ländern. Zuletzt hatte das Berliner Landesamt für Einwanderung im Sommer 2025 die Aufenthaltserlaubnis für einen Mitarbeiter einer russischen staatlichen Medienholding nicht verlängert. Grundlage für die Entscheidung waren die Sanktionierung des Unternehmens sowie ein Amtshilfeersuchen der Behörde an die Polizei.

Das Landesamt für Einwanderung wollte sich ebenfalls nicht zu dem aktuellen Fall der beiden Iswestija-Korrespondenten äußern. Zur Frage nach dem Austausch mit Sicherheitsbehörden teilte ein Sprecher allgemein mit: „Zur Feststellung von Versagungsgründen oder zur Prüfung sonstiger Sicherheitsbedenken können die Ausländerbehörden vor der Erteilung eines Aufenthaltstitels die Sicherheitsbehörden beteiligen“.

Das BfV wird indes in seiner Beurteilung von Rybar deutlich. Es handele sich um ein „russisches Medienunternehmen und einen bekannten Einflussakteur“. Vom Telegram-Kanal habe sich Rybar zu einer Organisation mit internationalen Aktivitäten entwickelt. „Hybride Angriffe durch russische Einflussakteure im Informationsraum stellen eine Gefahr für die unabhängige Meinungs- und Willensbildung in Deutschland dar“, so der Behördensprecher.

SPD-Fraktionsvize im Bundestag pocht auf konsequente Sanktionsdurchsetzung

Die Bedrohungslage in Deutschland habe sich sehr verschärft, was an der steigenden Zahl hybrider Angriffe – insbesondere aus Russland – zeige, sagte die Vizechefin der SPD-Fraktion im Bundestag, Sonja Eichwede.

Sie zählt zu den Abgeordneten, die als Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags (PKGr) die Arbeit der deutschen Nachrichtendienste überwacht. Sie stellt Desinformationskampagnen und Einflussnahmeversuche in eine Reihe mit Drohnenüberflügen. „Russische Akteure versuchen, unsere kritische Infrastruktur zu schädigen und unser Land zu destabilisieren“, sagte Eichwede CORRECTIV.

Sie verweist auf jüngste Vorschläge der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, wie die EU schneller und gezielter auf hybride Angriffe reagieren könne. Bei ihrer Rede zur Lage der Union hatte von der Leyen im September die Gründung eines Europäischen Sicherheitsrats und ein Notfall-Sicherheitsprotokoll analog zu Artikel 4 des Nato-Vertrags gefordert.

„Diese Maßnahmen müssen nun schnellstmöglich umgesetzt, das bestehende Sanktionsregime konsequent durchgesetzt und verbleibende Schlupflöcher geschlossen werden“, sagte Eichwede.

Redigatur und Faktencheck: Silvia Stöber