Sicherheit und Verteidigung

Zivile Verteidigung: Berlin erfasst potenzielle Schutzräume nicht – weil Vorgaben vom Bund fehlen

Tiefgaragen, U-Bahnstationen, Keller: Eigentlich sollten Kommunen seit März erfassen, wo die Bevölkerung sich im Ernstfall sammeln könnte. Doch das Vorhaben stockt, weil Anweisungen der Bundesregierung fehlen.

von Till Eckert , Stella Hesch

Warnstreik BVG
Kommunen sollen erfassen, ob Keller, Tiefgaragen oder U-Bahnstationen im Ernstfall als potenzieller Schutzraum in Frage kommen – es fehlt jedoch an klaren Vorgaben vom Bund. (Symbolbild: picture alliance / Rainer Keuenhof | Rainer Keuenhof)

Kommunen sollen erfassen, ob und wo potenzielle Schutzräume vorhanden sind – doch es fehlt bisher an Kriterien vom Bund darüber, was als Schutzraum gilt. Das geht aus einer bisher unveröffentlichten Antwort des Berliner Innensenats auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor, die CORRECTIV vorab exklusiv einsehen konnte. Damit stockt ausgerechnet eines der zentralen Vorhaben für den Zivilschutz im Ernstfall. 

In der Hauptstadt etwa gebe es zwar eigene Überlegungen und Erfassungen zu potenziellen Schutzräumen. Aber „eine belastbare Bestandsaufnahme“ könne „ohne Vorgaben und Anforderungen des Bundes an die Eignung als geschützter Zufluchtsort nicht durchgeführt werden“. Erst wenn das sogenannte Schutzraumkonzept stünde, könne „eine daran orientierte“ Erfassung erfolgen. 

„Deutschland blockiert sich beim Bevölkerungsschutz selbst, gefangen im ewigen Zuständigkeitspingpong und politischer Zögerlichkeit“, sagt die Berliner Grünen-Landtagsabgeordnete und Sicherheitspolitikerin Gollaleh Ahmadi gegenüber CORRECTIV. „Geopolitische Spannungen, hybride Bedrohungen, Extremwetter und Angriffe auf kritische Infrastruktur sind reale Risiken, die sich nicht um den Abschluss von langwierigen Rahmenvorgaben scheren.“ In der Konsequenz sei etwa Berlin „nicht ausreichend“ auf Krisen vorbereitet. 

Das Schutzraumkonzept ist seit Mai 2024 in Arbeit. Federführend ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Dieses hatte im Dezember vergangenen Jahres eine Mitteilung an die rund 11.000 Kommunen verschickt, in der es deren „Aufgaben“ bei der sogenannten zivilen Verteidigung beschrieb, darunter die Identifizierung öffentlicher Zufluchtsräume ab März bis spätestens Ende 2026. 

Zwar bezog sich das BBK in dem Schreiben auf das Schutzraumkonzept und nannte beispielhaft unterirdische Räumlichkeiten wie Keller öffentlicher Orte wie Schulen, Kirchen oder Rathäusern sowie Tiefgaragen oder U-Bahnhöfen. Konkrete Kriterien oder Vorgaben zur Ausstattung fanden sich darin jedoch nicht. Angekündigt wurde in der Mitteilung eine Checkliste, mit der „Gemeinden schutzwürdige Räume nach einheitlichen Standards erfassen“ könnten. Diese würden bewusst einfach gehalten.

Das Schutzraumkonzept sollte bereits im vergangenen Jahr veröffentlicht werden, wie Table.Media berichtete. Eine Entwurfsfassung befindet sich laut des Berliner Innensenats aktuell „weiterhin in der internen Abstimmung zwischen Bund und Ländern, derzeit insbesondere auf Bundesebene“. Das BBK teilt auf Anfrage gegenüber CORRECTIV mit: Ein Veröffentlichungszeitpunkt könne derzeit nicht genannt werden.

Expertinnen und Politiker monieren: Bund bei ziviler Verteidigung stark im Verzug

Die Bundesregierung will keine neuen klassischen Bunker bauen und setzt stattdessen auf bereits bestehende öffentliche unterirdische Räume. So soll, laut der Mitteilung des BBK an Kommunen im Dezember, „die Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung gegenüber kriegerischen Gefahren“ erhöht werden.

Die bundesweit erfassten potenziellen Schutzräume sollen in einem weiteren Schritt ausgestattet werden. Das ist nicht trivial: In der Regel braucht es für Schutzräume neben ausreichend Platz eine starke bauliche Substanz, ein funktionierendes Lüftungssystem gegen Schadstoffe, druckdichte Türen, eine autarke Stromquelle, ausreichend Wasser, Notrationen und Erste-Hilfe-Sets. 

Für eine Erstausstattung will der Bund den Kommunen in der Zukunft Richtlinien und Geldpauschalen zur Verfügung stellen. Eine Sprecherin des BBK teilte CORRECTIV mit, es werde derzeit unter anderem über „Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes zur Sicherstellung einer tragfähigen, auskömmlichen Finanzierung“ diskutiert. 

Das Ziel ist ein Verzeichnis von Schutzräumen, über das die Bevölkerung dann per App zugreifen kann. Sie soll den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, einen nächstgelegenen Schutzraum „schnell finden zu können“. 

Das Schutzraumkonzept ist nur ein Baustein des Zivilschutzes im Ernstfall. Die Gesamtverteidigung des Landes fußt auf zwei Säulen: der militärischen Verteidigung und der zivilen Verteidigung. Bei ersterem geht es um Soldaten, Waffen, Munition. Zweiteres bezieht sich auf die sogenannte Heimatfront, also den Schutz und die Resilienz der Zivilbevölkerung und Infrastrukturen.

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Verbände, Experten, Militärs und Politiker kritisieren schon lange, dass Deutschland bei diesem Thema im Verzug ist. In der Regierung geht man davon aus, dass Russland im Jahr 2029 NATO-Gebiet angreifen und damit einen Bündnisfall auslösen könnte. Deutschland wäre als logistische Drehscheibe in diesem Fall besonders exponiert. 

Bei der zivilen Verteidigung geht es unter anderem um Zielmarken für den personellen Aufwuchs beim Technischen Hilfswerk oder bei Feuerwehren, um Verteilfragen – etwa bei Treibstoff –, oder um Aufgaben privater Unternehmen im Konfliktfall. Auch die Vorbereitung von Schulklassen zum richtigen Verhalten oder eine funktionierende Sireneninfrastruktur gehören dazu. Die Grünen im Bundestag brachten dazu kürzlich einen Antrag ins Parlament ein.

Während die Verantwortung für die militärische Verteidigung beim Verteidigungsministerium liegt, ist das Innenministerium für die zivile Verteidigung und entsprechende Konzepte zuständig. Mit der Ausarbeitung des Schutzraumkonzeptes beauftragte es beispielsweise das BBK. 

„Ein konkreter Zeitpunkt zur Fertigstellung und anschließenden Veröffentlichung des Schutzraumkonzeptes kann derzeit nicht genannt werden“, schreibt eine Sprecherin des BBK gegenüber CORRECTIV. „Die Überlegungen dazu befinden sich derzeit noch in der Abstimmung.“

Während diese Abstimmungen laufen, bereitet sich die Hauptstadt vor: Der Berliner Senat habe demnach „bereits Kontakt zu Eigentümerinnen und Eigentümern potenziell geeigneter Räumlichkeiten aufgenommen“, um „die Umsetzung der Vorgaben des Bundes zu beschleunigen“, sobald diese eingehen.

Redaktion: Marcus Bensmann, Elena Müller
Faktencheck: Marcus Bensmann