Sicherheit und Verteidigung

Riskante Grauzone: Bundeswehr schafft Einfallstor für chinesische Spionage

Die Bundeswehr trainiert mit chinesischen Drohnen. Ihre Beschaffung ist voller Widersprüche: Nach CORRECTIV-Recherchen gelangte die Technik trotz bekannter Risiken und anderslautender Weisungen in die Truppe.

von Till Eckert, Martin Murphy

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Großübung zur Präsentation der Fähigkeiten der Bundeswehr auf dem Truppenübungsplatz Munster-Nord. Auch Drohnen kamen dabei zum Einsatz. (Foto: picture alliance / SZ Photo | Friedrich Bungert)

Der Offizier Martin Schelleis hat die Truppe früh und deutlich gewarnt: Als damaliger Inspekteur der Streitkräftebasis untersagte er im November 2023 explizit den Einsatz von Drohnen aus China in der Bundeswehr.

„Die Nutzung von unbemannten Luftfahrzeugen aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken (aktuell ausschließlich China) ist ab sofort untersagt“, heißt es in dem Befehl 159. Schelleis’ Begründung: Ein Abfluss schützenswerter Daten der Bundeswehr nach Peking könne nicht ausgeschlossen werden. Der Befehl liegt CORRECTIV vor.

Zu diesem Zeitpunkt wurden die Drohnen bereits vereinzelt bei sensiblen Missionen der Truppe eingesetzt. 2017 als „fliegende Augen“ etwa bei einer EU-Mission zur Schleuserbekämpfung auf dem Mittelmeer; 2022 trainierte die Kampfmittelabwehr mit einem DJI-Fabrikat. Mit Schelleis’ Weisung schien das Risiko einer Spitzelattacke erst einmal gebannt. Doch dann kam die Kehrtwende.

Heute trainiert die Truppe regelmäßig mit den Drohnen aus chinesischer Herstellung. Die Geschichte hinter ihrer Beschaffung ist voller Wendungen und Widersprüche.

Generalleutnant Schelleis war nicht die einzige warnende Stimme: Gleich mehrfach hatten hochrangige Militärs vor der Anschaffung von Fluggeräten des chinesischen Herstellers DJI für die Bundeswehr gewarnt. Das geht aus internen Unterlagen der Streitkräfte hervor, die CORRECTIV vorliegen. Ein Insider spricht davon, dass bewusst eine „Grauzone“ geschaffen wurde.

Weitere Papiere machen deutlich, wie die Drohnen trotzdem ihren Weg in die Bundeswehr fanden – und auch, dass Risiken bei der Truppe bekannt sind. Um diese zu minimieren, lässt sie die Geräte umprogrammieren und definiert augenscheinlich strenge Nutzungsbedingungen.

Doch reicht das wirklich, um die Gefahr durch Spionage mit den chinesischen Drohnen zu bannen?

Drohnen können laut internem Papier zu Truppenübungen oder zur Überwachung von Hafenanlagen eingesetzt werden

Im Juni 2024 schaltet sich mit Wolfgang Jordan der damalige Leiter der „Task Force Drohne“ in die Beschaffungsdebatte ein. Nach seiner Empfehlung werden acht Drohnen-Modelle von DJI zur Nutzung im Bundeswehrbetrieb freigegeben, darunter der Typ „Matrice M30“. Auf einer sogenannten „White List“ finden sich daneben nur Drohnen aus US-Produktion.

Jordan gab in einem 18-seitigen Papier Empfehlungen, wie die Geräte eingesetzt werden können. Angewendet werden könnten diese etwa unter anderem bei Truppenübungen, zur Inspektion von Schiffen und Flugzeugen sowie zur Überwachung von Hafenanlagen – und, im Rahmen ziviler Amtshilfe, von  „schutzwürdigen Objekten“.

Nur ein paar Monate später, im November 2024, antwortet die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sie könne nicht ausschließen, dass aufgezeichnete Daten der Drohnen an DJI oder den Staat China gelangen könnten. Warum aber dürfen die Drohnen dann ausgerechnet bei der Bundeswehr eingesetzt werden?

Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums sagt CORRECTIV, die Drohnen dürften „off-the-shelf“ von der Truppe beschafft werden. Ihr Einsatz erfolge „ausschließlich in Bereichen, in denen kein Risiko für schutzwürdige Infrastrukturen oder sensible Informationen besteht“.

Was heißt „off-the-shelf“ bei der Bundeswehr?

Die Bundeswehr will schneller beschaffen können. Dafür rückt sie teilweise von langwierigen Eigenentwicklungen und Vergabeverfahren ab. Und erlaubt der Truppe, schneller auch zivile Produkte zu kaufen, „von der Stange“ also (PDF).

„Die Nutzung von handelsüblichen unbemannten Luftfahrtsystemen (Commercial-off-the-shelf (COTS)) durch die Bundeswehr erfolgt auf Grundlage dynamischer Risikobewertungen und klar definierter Einsatzgrenzen“, sagt eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums.

Ein zweiter Weg, schnell an Drohnen zu kommen, ist über das sogenannte „Handgeld Kommandeure“, worüber Soldaten dezentral, also ohne den Umweg über das Beschaffungsamt, Material bestellen können. Zur Verfügung stehen rund 60.000 Euro im Jahr. Auch Modelle des Herstellers DJI sind bestellbar.

So würden die Drohnen für „Ausbildungs-, Erprobungs- und Routineaufgaben“ verwendet, und zwar ausschließlich auf militärischen Liegenschaften und Truppenübungsplätzen. Eine „Verarbeitung von sensiblen Informationen und Verschlusssachen“ finde nicht statt.

Auf den Widerspruch angesprochen, dass es gerade Aufzeichnungen von militärischen Übungen sind, die bei fremden Mächten hoch im Kurs stehen, äußert sich die Sprecherin nicht. Dass die Geräte ungeachtet des vorherigen Befehls von Schelleis beschafft wurden, erklärte sie damit, dass die Vorgaben „fortlaufend an aktuelle operative Erfordernisse, technologische Entwicklungen sowie neue Erkenntnisse angepasst“ würden.

„Blackbox“ in den Drohnen speichert laufend Daten – bei einem Reklamationsfall wurden sie offenbar ausgelesen

Nach Jordans neuer Weisung schloss die Bundeswehr im November 2024 einen Rahmenvertrag mit der Firma Droneparts GmbH über die Lieferung von 500 Drohnen des DJI-Typs „Matrice M30T“. Der Vertrag liegt CORRECTIV vor. Das Modell wird in China selbst von Sicherheitskräften verwendet.

CORRECTIV hatte im Juli 2025 über die Anschaffung berichtet: Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums bestätigte, dass die Truppe die DJI-Geräte einsetzt – zu Ausbildungszwecken.

In der Anweisung von Jordan von 2024 heißt es, um einen ungewollten Abfluss von Daten verhindern zu können, sollten die DJI-Drohnen ohne Internetverbindung betrieben werden. Zudem sollten nach dem Einsatz die Daten auf den Drohnen gelöscht werden.

Laut dem Vertrag sicherte Droneparts in einer sogenannten „No-Spy“-Klausel zu, dass die Drohnen gegen mögliche Datenabflüsse „gehärtet“ seien und keine „Schadsoftware“ aufgespielt werden könne. Soweit die Theorie.

Tag der Bundeswehr 2026 auf dem Campus der Bundeswehr-Universität München in Neubiberg: Eine Drohne des Typs DJI Matrice M30 steht auf einer Wiese neben Markierungskegeln. (Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer)

In der Praxis machen die Soldaten andere Erfahrungen. Ein Offizier hielt seine Erkenntnisse im Juni vergangenen Jahres in einem Vermerk an seine Vorgesetzten fest: Demnach könne die DJI-Drohne sehr wohl Daten speichern. Das Risiko eines Datenabflusses sei real, heißt es in der internen Mitteilung.

Dass die Drohnen Daten speichern, bestätigt auch die Firma Droneparts auf Anfrage. So hätten sie eine sogenannte „Blackbox“, wie man sie aus Autos und Flugzeugen kenne. Dort werden auf einem internen Speicher Daten aufgezeichnet, um etwa Unfallursachen oder Garantieansprüche auf- oder abzuklären. Auch GPS-Koordinaten und Flugbewegungen seien darauf abgelegt.

Gleichzeitig ist vertraglich festgehalten, dass Daten nicht derart gespeichert werden dürften, so dass „Dritte darauf Zugriff nehmen könnten“. Genau das ist jedoch mindestens einmal passiert, wie ein Insider aus den Streitkräften berichtet. Demnach soll eine Drohne beim Einsatz im April 2025 nach einem Absturz beschädigt worden sein. Der Bund wollte den Hersteller in Haftung nehmen, forderte also eine klassische Reklamation.

DJI allerdings wollte nicht für den Schaden aufkommen. Der chinesische Hersteller  solle dem Insider zufolge erklärt haben, es habe ein Bedienungsfehler vorgelegen – dies habe eine Auswertung der Daten auf der Drohne ergeben.

Interne Bundeswehr-Analysen zeigen detaillierte Risikoszenarien

Die DJI-Drohne hat folglich einen Speicher, aus dem Daten ausgelesen werden können – anders ist nicht zu erklären, dass DJI einen Bedienungsfehler nachgewiesen haben will. Der Speicher könne nicht einfach gelöscht werden, soll laut dem Insider ein Penetrationstest ergeben haben: Bis zu 1.000 Mal müsste dazu der Speicher überschrieben werden.

Der Offizier schließt in seiner internen Mitteilung an die Vorgesetzten mit dem Satz: Im Grunde stütze der aktuelle Vorfall, wie so oft, die eigene Skepsis.

Die Sprecherin des Verteidigungsministeriums widerspricht der Darstellung: So gebe es „für alle IT-Geräte vor einer Übergabe an externe Stellen oder Dienstleister standardisierte und verbindliche Lösch- und Bereinigungsprozeduren nach den IT-Sicherheitsbestimmungen der Bundeswehr“.

An anderer Stelle scheint man sich der Risiken durch die Drohnen bewusst. In einer internen Analyse, die CORRECTIV vorliegt, stellt die Bundeswehr die Möglichkeiten für einen Datenabfluss nach. In einem Szenario könnten Aufnahmen und Koordinaten etwa mit der eigens installierten SIM-Karte über das Mobilfunknetz verschickt werden. Alternativ könnten diese Informationen etwa bei einer Reparatur abgegriffen werden.

Über die chinesische Botschaft könnten die Daten dann an das Ministerium für Staatssicherheit in Peking übermittelt werden, das für Geheimdienstarbeit zuständig ist. Belegt ist diese Spionageattacke nicht, sie gilt Bundeswehr-intern jedoch als Risiko. Die chinesische Botschaft äußerte sich auf CORRECTIV-Anfrage nicht zum Thema.

Beschaffung der DJI-Drohnen genießt „Legendenstatus“ innerhalb der Truppe – Geräte werden offenbar umprogrammiert

Ein Insider bei der Bundeswehr berichtet gegenüber CORRECTIV, dass die DJI-Beschaffung innerhalb der Truppe mittlerweile eine Art „Legendenstatus“ erlangt habe: so viel und so oft werde intern über sie gesprochen. Thema seien die Geräte offenbar regelmäßig.

Anfangs habe beispielsweise das Pressezentrum der Bundeswehr DJI-Drohnen zum Filmen für Marketing-Material verwendet. Nach der russischen Invasion in der Ukraine sei auch im Rest der Truppe der Wunsch nach mehr Drohnen aufgekommen, erzählt der Insider. „Wir haben gemerkt: Wir brauchen die Dinger, das geht nicht länger ohne. Dann hat man Grauzonen entwickelt, wie wir die off-the-shelf kaufen können.“

Für die chinesischen Fabrikate habe man sich demnach entschieden, weil deutsche oder europäische Alternativen mit vergleichbarer Qualität und günstigen Preisen fehlten. So erklärte sich auch Gerald Wissel vom „Europäischen Verband für unbemannte Luftfahrt“ (UAV Dach) die Beschaffung gegenüber CORRECTIV. Der Mangel an Alternativen ist ein Problem, das bis heute nicht gelöst ist. Und das auch zu strategischen Abhängigkeiten führe, sagt Wissel.

Die Drohnen sind bei der Bundeswehr indes weiterhin im Einsatz. Um das Risiko eines Datenabflusses zu minimieren, werden sie quasi umprogrammiert: Weil die SIM-Karte laut des Insiders mittlerweile fest mit der Hauptplatine der Geräte verschweißt sei, würden sie zunächst einmal ganz „vom Netz genommen“ und anschließend mit einer eigenen Software bespielt. Das Vorgehen bestätigt ein weiterer Insider, der bis 2024 bei der Truppe tätig war.

Gängige Bundeswehr-Zulassungskritierien gelten für die Drohnen nicht

„Dem BMVg sind die potenziellen Risiken und herstellerspezifischen Eigenschaften handelsüblicher Drohnensysteme bekannt. Diese fließen transparent in die fortlaufenden Risikobewertungen ein“, sagt die Sprecherin des Verteidigungsministeriums. „Aus diesem Grund sind Systeme des Herstellers DJI für den Einsatz mit sicherheitsrelevanten Bezug wie etwa Gefechtseinsatz, operative Einsätze sowie sensible Aufklärungsaufgaben strikt ausgeschlossen.“

In den Augen des Ministeriums sei „durch das Zusammenspiel aus räumlicher Einschränkung, dem Verbot von Internetverbindungen und strengen organisatorischen Vorgaben ist ein Schadensereignis oder ein Abfluss sensitiver Daten“ ausgeschlossen.

Im Jahr 2016 hatte ein DJI-Sprecher öffentlich gesagt, grundsätzlich zu liefern, wenn die chinesische Regierung Daten verlange. Die US-Regierung schränkte die Nutzung von DJI-Drohnen bei Militär und Behörden ab 2017 schrittweise ein. 2020 setzte sie die Drohnen wegen erheblicher „Risiken für die nationale Sicherheit“ auf die Sanktionsliste („US-Entity-List“).

Ganz anders läuft es bei der Truppe: Zwar seien dem Verteidigungsministerium „die potenziellen Risiken“ bekannt; diese seien Teil transparenter und „fortlaufender Risikobewertungen“. Aber wie stichhaltig diese Bewertungen sind, ist fraglich.

Stichwort Grauzone: Offensichtlich wurden sogar gängige Zulassungskriterien für IT-Systeme außer Kraft gesetzt, um die Drohnen anschaffen zu können, wie die Sprecherin auf Rückfrage bestätigt. Das begründe sich darin, „dass diese Systeme nicht in operative Führungs- oder IT-Netzwerke der Bundeswehr eingebunden werden und ausschließlich in Szenarien genutzt werden, in denen keine als Verschlusssache eingestuften Daten anfallen“. Ihre Nutzung erfolge auf Grundlage eigener, mehrstufiger Risikobewertungen“.

In der Regel muss die nationale militärische Akkreditierungsstelle für IT-Sicherheit der Bundeswehr grundsätzlich Technik für den Einsatz freigeben, bei Fluggeräten zudem das Luftfahramt der Bundeswehr.

Nicht so jedoch bei den chinesischen Drohnen von DJI.

Redigatur & Faktencheck: Elena Müller