TTIP

TTIP-Investitionsgericht? Ein Strohfeuer

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hat vorgeschlagen, ein TTIP-Investitionsgericht zu schaffen – wohl wissend, dass die USA das garantiert ablehnen werden. Was steckt dahinter?

von Justus von Daniels

Cecilia Malmström versteht sich aufs Taktieren, das hat sie jetzt ein weiteres Mal gezeigt. Die EU-Handelskommissarin, die das TTIP-Abkommen mit den USA verantwortet, hat vorgeschlagen, ein Investitionsgericht einzurichten. Das betrifft einen der zentralen Streitpunkte von TTIP. Wer entscheidet, wenn etwa ein Privatunternehmen eine Kommune verklagt? Öffentliche Gerichte? Oder eigens geschaffene, nicht-öffentliche Schiedsgerichte?

Als die EU-Kommissarin am Mittwoch ihre Vorschläge für ein Investitionsgericht präsentierte, konnten selbst ihre schärfsten Kritiker kaum noch widersprechen. „Zu wenig“ sei das. Und das Gericht müsse auch für das Abkommen mit Kanada gelten. Wenn solche zahmen Worte von erklärten TTIP-Gegnern wie Greenpeace oder Campact kommen, ist das ein Lob in höchsten Tönen.

Handelskommissarin Malmström ist ihnen und dem deutschen Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel weit entgegen gekommen. Öffentliche Verfahren, feste Richter, eine Berufungsinstanz – das fehlte bei den bisher vorgesehenen Schiedsgerichten. Die von Kritikern als „parallele Privatjustiz“ geschmäht wurden.

Nun hat die Handelskommissarin Sigmar Gabriel besänftigt, die Vorschläge des Europäischen Parlamentes ernst genommen und die Kritiker zahnlos gemacht. Malmström, so scheint es, hat die Quadratur des Kreises geschafft.

Dumm nur, dass die Amerikaner auch mit am Tisch sitzen. Die USA mögen aber keine internationalen Gerichte und reagieren sogar überrascht auf  Malmströms Änderungsvorschlag: „Wenn die EU das TTIP-Abkommen immer noch ernsthaft verfolgt, ist der heutige Vorschlag zutiefst fehlerhaft (deeply flawed)“, gab die US-Handelskammer zu Protokoll. Der Vorschlag könne gar die Verhandlungen gefährden. Die Amerikaner sind überzeugt, dass die bisher ausgehandelten Schiedsverfahren die bessere Lösung seien.

Und sie haben mit ihrer Kritik ja auch zum Teil Recht. Jahrelang forderte auch die EU-Kommission ein privates Schiedsverfahren, beide Seiten waren sich im Grunde schon einig. Bis die Kommission im Jahr 2013 auf öffentlichen Druck hin teilweise einen Rückzieher machte.

Wie auch immer – die nun von Cecilia Malmström vorgebrachte Idee eines Investitionsgerichts ist ein Strohfeuer, das schnell abfackeln wird. Am Ende wird es wohl doch auf Schiedsverfahren hinauslaufen – garniert mit einigen Reförmchen. Und Handelskommissarin Malmström wird sagen: „My hands are tied.“ Ich kann nichts machen. Ich hätte so gern ein Investitionsgericht gehabt, aber die Amerikaner machen da nicht mit, Freihandel ist nun mal kein Wunschkonzert.

Das alles weiß die Kommissarin schon jetzt. Ihr Vorschlag bezweckt vor allem eins – ihr Gesicht zu wahren.

Das Beste für die Bürger beider Seiten wäre ohnehin gewesen: Wir lassen das mit den Schiedsverfahren ganz. Unser Recht ist gut genug.