Wem gehört die Stadt?

Eine Milliarde verschenkt

Immobilienfirmen können sich weiter über Steuerschlupflöcher freuen. Heute stellen Bund und Länder einen Plan vor, um Steuertricks künftig zu erschweren. Abgeschafft werden sie aber nicht. Hamburg entgehen dadurch Millionenbeträge. CDU/CSU blockieren zudem mehr Transparenz bei Steuergeschäften.

von Jonathan Sachse , Justus von Daniels

Bei den großen Immobiliendeals werden oft keine Steuern fällig. Eine Lücke im Gesetz macht's möglich.© Correctiv

[Dieser Artikel wurde zuletzt am 4. Juli 2018 mit dem Schlussbericht der Arbeitsgruppe aktualisiert]

160 Euro pro Tag sind ein stolzer Preis für ein Apartment von 60 Quadratmetern. Das wären rund 4.800 Euro im Monat. Von außen wirkt das mehrstöckige Wohnhaus im noblen Hamburger Viertel Harvestehude unscheinbar. Der Vermieter bietet hier einen Rund-um-Service für Kurzzeitmieter an, eine Art Apartment-Hotel. Während der Eigentümer mit seinen Wohnungen gutes Geld verdient, konnte er ganz legal die Grunderwerbsteuer beim Kauf des Hauses sparen. Der Stadt Hamburg entgingen mindestens 300.000 Euro.

Möglich ist das, weil für Unternehmen auf dem Immobilienmarkt andere Regeln gelten als für Privatpersonen.

Eine Milliarde, die fehlt

Während jeder, der privat eine Wohnung kauft, Grunderwerbsteuer zahlen muss, sparen Unternehmen durch einen ganz legalen Trick geschätzt eine Milliarde Euro an Grunderwerbsteuern pro Jahr.

Im Jahr 2015 erwarb zunächst eine Luxemburger Firma das Apartment-Haus für 6,8 Millionen Euro und berichtete auf ihrer Webseite, dass der Kauf über einen „Share Deal“ abgelaufen sei. Sie kaufte nicht das Haus, sondern Anteile an einem Unternehmen, dem das Haus gehört. Zwei Jahre später wurde das Haus erneut verkauft. Wieder durch einen Share Deal. Die Käufer mussten nachweislich keine Grunderwerbsteuern zahlen.

Die Große Koalition hatte nach der Bundestagswahl versprochen, das Schlupfloch zu schließen. Das wird sie nicht schaffen. Heute stellt eine Arbeitsgruppe der Finanzminister der Länder und des Bundes ihren Vorschlag für eine kleine Reform in Berlin vor. Sie wollen die Zahl der steuerfreien Immobiliendeals wenigstens verringern.

„Wir haben eine praktikable Lösung gefunden, die Steuervermeidung bei Immobilienkäufen zu erschweren“, sagt die Finanzministerin aus Schleswig Holstein, Monika Heinold (Grüne) gegenüber CORRECTIV. Sie stellt sich hinter den Kompromiss, der vor allem der Angst der Länder geschuldet ist, dass die Grunderwerbssteuer sonst vielleicht ganz auf den Bund übergegangen wäre.

Vor allem Vertreter ihrer Partei und selbst Eigentümerverbände hatten härtere Schritte gefordert. „Die Anpassungen sind ein Tropfen auf den heißen Stein und werden das Problem der Share Deals auf absehbare Zeit nicht lösen“, sagt die finanzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Lisa Paus.

Dem Staat entgehen nach Schätzungen des hessischen Finanzministeriums pro Jahr Steuern in Höhe von etwa einer Milliarde Euro. Wie viele Millionen die Stadt Hamburg verliert, kann die Finanzbehörde auf Anfrage nicht beziffern, weil die Share-Deal-Verkäufe nicht erfasst werden. Geschätzt wird, dass bis zu ein Drittel aller Immobilienverkäufe in Großstädten per Share Deal abgewickelt werden. Es sind Millionenbeträge, die der Stadt für Investitionen fehlen.

Ungerechte Steuer

Jeder, der privat eine Wohnung oder ein Eigenheim kauft, wird unmittelbar vom Finanzamt aufgefordert, in Hamburg 4,5 Prozent des Kaufpreises als Grunderwerbsteuer an die Stadt abzuführen. Anders ist es für Unternehmen, die im großen Stil Immobilien kaufen. Sie können die Steuer leicht vermeiden, indem sie nicht Eigentümer des Hauses werden, sondern die Anteile der Firma kaufen, der das Haus gehört. Bei großen Deals wird ein Haus einfach in eine Firma umgewandelt. Der Ankauf von weniger als 95 Prozent der Firmenanteile ist steuerfrei. Die Stadt kann in solchen Fällen keinen Cent an Steuern einfordern. Branchenkenner berichten, dass der Preis der Immobilie dadurch nicht viel billiger wird, sondern der Käufer einen Teil der eingesparten Steuern direkt an den Verkäufer zahlt.

Mit dem Steuerprivileg sollte ursprünglich vermieden werden, dass der Käufer eines produzierenden Unternehmens nicht auch noch Grunderwerbssteuern auf alle dazugehörenden Gebäude zahlen muss. Seit einigen Jahren nutzen aber auch Immobilienfirmen die Möglichkeit in großem Stil.

Oft werden Firmen nur zu dem Zweck gegründet, eine Immobilie steuerfrei zu übertragen. Sie werden zu 94,9 Prozent von einem Unternehmen gekauft, die übrigen 5,1 Prozent bleiben entweder beim Verkäufer oder ein drittes Unternehmen erwirbt den Restanteil.

Zu diesen Anteilen wurde nach Recherchen von CORRECTIV und „Hamburger Abendblatt“ auch das Apartmenthaus in Harvestehude 2017 verkauft. Die Käufer mussten der Stadt Hamburg beim Kauf somit keine Steuern zahlen.

Eigentümer bleiben im Dunkeln

Ein weiteres Problem der Share Deals ist die Intransparenz der Eigentümerstruktur. Im Grundbuch bleibt der Eigentümer eingetragen, der das Haus in Geschäftsanteile umgewandelt und verkauft hat. Der neue Eigentümer wird nicht eingetragen, weil er nicht das Haus, sondern die Firma erwirbt. Bei weiteren Verkäufen wird es noch undurchsichtiger. Für Mieter ist somit nicht erkennbar, welche Eigentümer tatsächlich hinter den Firmenkonstrukten stecken.

Auch für die Behörden ist nicht zu sehen, wer die wahren Eigentümer sind, weil bei Share Deals der Verkauf nicht vom Grundbuchamt erfasst wird. Das kann ein Einfallstor für Geldwäsche sein. Die Bundesregierung teilte zuletzt mit, dass es eine hohe Dunkelziffer von „Geldwäscheaktivitäten mittels Investitionen in Immobilien“ gebe.

Fast alle für Reform

Die Grünen kritisieren seit Langem, dass die Unternehmen auf Kosten der Bürger Steuern vermeiden: „Es kann nicht sein, dass einige wenige große Investoren Steuerschlupflöcher nutzen und so die Grunderwerbsteuer umgehen, während Otto-Normal brav seine Steuern zahlt“, so die Abgeordnete Paus.

Auch im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD ausdrücklich vereinbart, eine neue Regelung zu finden, „um missbräuchliche Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals zu beenden.“

Selbst große Immobilienverbände zeigten sich zuletzt einer Reform aufgeschlossen gegenüber. Der Vorsitzende des Grundeigentümerverbandes Hamburg, Torsten Flomm, sagte gegenüber CORRECTIV, dass es Sinn mache, „darüber nachzudenken, ob nicht die Grenze für die Nichterhebung der Grunderwerbsteuer von fünf Prozent auf 25 Prozent der Geschäftsanteile angehoben wird.“ Damit wäre es weniger attraktiv für Unternehmen, ein Haus durch einen Share Deal zu kaufen.

Flomm schlägt sogar eine volle Besteuerung von Immobilienfirmen vor, wenn man die „Grunderwerbsteuerpflicht an einer Quote des Grundbesitzwertes am Gesellschaftsvermögen festmacht“. Wenn also klar ist, dass es bei der Transaktion nur um den Erwerb einer Immobilie geht, soll der volle Steuersatz gelten. Flomms Offenheit gegenüber einer Reform hat auch damit zu tun, dass sein Verband sowohl Immobilienunternehmen als auch Privateigentümer vertritt.

Angst der Kommunen

Warum schafft die Politik die Regelung nicht einfach ab? Das liege auch an verfassungsrechtlichen Bedenken, heißt es aus dem Kreis der Finanzminister. Schon 2016 hatten die Finanzminister von Hessen und Nordrhein-Westfalen die Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder eingesetzt, um eine Reform vorzubereiten, die von vornherein komplex war. Eine Abschaffung des Privilegs für die Unternehmen hätte dazu führen können, dass die Zuständigkeit der Grunderwerbsteuer von den Ländern auf den Bund übergeht. Damit wäre den Ländern eine ihrer Haupteinnahmequellen entgangen. Um das zu vermeiden, wurde jahrelang nach Lösungen gesucht.

Künftig soll bei einem Verkauf im Wege eines Share Deals der Verkäufer und nicht der Käufer die Grunderwerbssteuer tragen. Die Minister erhoffen sich davon, dass Verkäufer in dem Fall eher alle Anteile verkaufen und so mehr Share Deals steuerpflichtig werden.

Zudem sollen Firmen Steuern künftig schon zahlen, wenn sie 90 Prozent  Geschäftsanteile an einem Haus erwerben. Bisher lag die Quote bei 95 Prozent. „Unsere Reform ist weniger symbolträchtig, aber sie wird direkte Effekte haben.“ Sie soll noch in diesem Jahr umgesetzt werden.

CDU blockiert Transparenz

Die Minister konnten sich nicht darauf einigen, dass Share Deals den Behörden wenigstens angezeigt werden müssen, wenn sie schon nicht in den Grundbüchern auftauchen. Der Vorschlag, mehr Transparenz bei Steuergeschäften zu schaffen, sei vor allem von CDU/CSU-regierten Ländern abgeblockt worden, heißt es aus der Arbeitsgruppe.

Falls sich der derzeitige Eigentümer des Apartmenthauses in Harvestehude entschließen sollte, zu verkaufen, könnte es für ihn künftig etwas aufwendiger werden, die Grunderwerbsteuern zu umgehen. Unmöglich ist es nicht.

[Update 4. Juli 2018]

Das Dokument: Schlussbericht der Arbeitsgruppe zu Share Deals

Bereits 2016 beauftragte die Finanzminsterkonferenz eine Arbeitsgruppe, die sich mit Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer durch sogenannte Share Deals beschäftigte. Dieses Dokument ist eine Vorabfassung des Schlussberichtes, den die Arbeitsgruppe im Juni präsentierte. Auf der letzten Seite stehen die konkreten Empfehlungen für eine Reform der Grunderwerbsteuerpflicht.

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