Nachdem das Diakoniewerk Bethel Forderungen des Dachverbands nicht akzeptiert hat, droht Ausschluss
Überzogene Chefgehälter, absolute Machtbefugnisse: Das skandalumwitterte Diakoniewerk Bethel sollte bis 31. Juli Forderungen der Dachorganisation DWBO akzeptieren. Diese Frist ließ Bethel verstreichen. Jetzt will der Diakonische Rat beraten, ob Bethel ausgeschlossen wird.
Nachdem CORRECTIV über die Zustände beim Diakoniewerk Bethel und die nahezu Machtfülle des Geschäftsführers Karl Behle berichtet hatte, steht die Zukunft des Diakoniewerks mit seinen 1.700 Mitarbeitern auf dem Spiel. Am 11. September wird der Diakonische Rat tagen. Im Rat sitzen Vertreter der Landes- und Freikirchen und Mitglieder des zuständigen Diakonisches Landesverbandes. Insgesamt 21 Personen werden entscheiden, ob ein Ausschluss des gemeinnützigen Diakoniewerkes Bethel vorbereitet werden soll. Stimmen sie dafür, könnte schon bei einer Sitzung im Oktober endgültig über den Ausschluss aus der Diakonie entschieden werden.
Zuvor hatte die Dachorganisation „Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz“ (DWBO) vier Forderungen erhoben, die Bethel bis Ende Juli akzeptieren sollte. Unter anderen sollte Geschäftsführer Behle „unverzüglich“ zurücktreten. Die Frist ließ das Diakoniewerk ohne eine Entscheidung verstreichen, wie das DWBO heute in einer Stellungnahme mitteilte.
Auslöser war die Berichterstattung von CORRECTIV, in der dokumentiert wurde, wie Vorstand Behle das Diakoniewerk im Lauf der Jahre unter seine Kontrolle gebracht hat. So gründete Behle zwei Stiftungen, die die Eigentümer des Werks sind. Eigentümer der Stiftungen wiederum ist Behle nach eigenen Angaben selbst. Die Rede ist zudem von einem Jahresgehalt in Höhe von rund 700.000 Euro sowie einer Auszahlung von Pensionsansprüchen in Millionenhöhe. Außerdem kaufte Behle dem von ihm beherrschten Diakoniewerk eine noble Villa in Berlin zu einem erstaunlich niedrigen Preis ab und führte die Villa in seinen Privatbesitz über.
Behle und das Diakoniewerk haben sich bisher auf Anfrage zu den Vorwürfen nicht geäußert. Die ersten Anfragen wurden bereits vor über einem Monat gestellt.
Karl Behle hat sich gegenüber der Dachorganisation DWBO und dem Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG), dort ist das Diakoniewerk Bethel Mitglied, bisher nicht geäußert. Beide Verbände konnten sich nach eigenen Angaben seit Bekanntwerden der Vorwürfe nicht direkt mit Karl Behle unterhalten.
Der BEFG traf sich am 18. Juli mit fünf Vertretern des Diakoniewerkes. Neben vier Diakonissen nahm Behles Vorstandskollegin Katja Lehmann-Giannotti an dem Treffen teil. In einem Schreiben des BEFG über dieses Treffen heißt es, Behle hätte aus „Krankheitsgründen“ nicht an dem Gespräch teilnehmen können. „Die Vorstandsvorsitzende lehnte eine Stellungnahme mit Hinweis auf eine zurzeit nicht mögliche, aber aus ihrer Sicht erforderliche Abstimmung mit Karl Behle ab“. Gleichzeitig hätte Gianotti bei dem Treffen auf die „baldige Veröffentlichung“ einer schriftlichen Stellungnahme verwiesen.
„Eine GmbH mit zwei Geschäftsführern muss so konstruiert sein, dass sie auch auskunftsfähig ist, wenn ein Geschäftsführer mal ausfällt“, sagt Martin Matz, Vorstandsmitglied im Diakonischen Landesverband DWBO. Matz erklärt, wenn Bethel sich nicht rührt, würde er mit seiner Vorstandskollegin den Ausschluss des Diakoniewerkes Bethel vorbereiten, vorausgesetzt der Diakonische Rat erteilt bei der nächsten Sitzung im September den Auftrag.
Korrektur am 2. August: In der ersten Version dieses Artikels haben wir geschrieben, dass im Diakonischen Rat auch Mitarbeiter des Diakonie Landesverbandes DWBO sitzen. Das war falsch. Richtig ist, dass darin Mitglieder des DWBO sitzen. Außerdem zählen zum Rat 21 und nicht 17 Personen, wie es ursprünglich im Text hieß.