Auskunftsrechte

Wie zwei Reporter sich nach zehn Monaten gegen das Landratsamt Pirna durchsetzten

Müssen Landratsämter über Demonstrationen Auskunft geben? Über Anmelder, Teilnehmerzahl, Motto, Ort, Zeit und Dauer? Ja, das müssen sie. Seit März 2015 berichten die Journalisten Alexej Hock und Johannes Filous über fremdenfeindliche Kundgebungen in Sachsen. Das Landratsamt Pirna wollte lange keine Auskünfte über Demos in Freital, Heidenau oder Pirna geben. Mit Hilfe eines Anwaltes und der Journalistengewerkschaft dju haben sich die beiden freien nun gegen die Behörde durchgesetzt.

von Daniel Drepper

Die „Festung Europa“ demonstriert am 16. Mai 2016 in Dresden. Von solchen Demos berichtet Straßengezwitscher seit März 2015 regelmäßig.© Ludwig Rehnolt / strassengezwitscher.de

„Liste der Versammlungsanzeigen in der Stadt Heidenau am 23.10.2015“ – mit dieser harmlosen E-Mail beginnt der Streit, der fast zehn Monate dauert und am Ende die Anwälte beschäftigt. Hock und Filous berichten im Oktober 2015 schon seit mehr als einem halben Jahr von rechten Demos in Sachsen. Unterstützt von CORRECTIV und zahlreichen freiwilligen Helfern schreiben sie unter dem Namen Straßengezwitscher bei Twitter. Und liefern häufig Informationen, Fotos oder Videos, die es nicht in die klassischen Medien schaffen. Für ihre Arbeit werden die beiden mit dem „Preis für Zivilcourage“ und dem „Grimme-Online-Award“ in der Kategorie Information ausgezeichnet.

Hock und Filous sind bei Ausschreitungen in Freital, Dresden und Heidenau dabei. Häufig sind sie auch bei nicht angemeldeten Versammlungen vor Ort, weil sie sich über die sozialen Medien direkt an der Quelle darüber informieren. Sie wissen, wann und wo sich die Fremdenfeinde treffen. Auch als am 21. August, vor einem Jahr, in Heidenau die Gewalt eskaliert, dokumentieren Hock und Filous das auf Twitter.

Von Nazis verfolgt

Die beiden werden von Hooligans und Nazis bis zum Auto verfolgt. Andere Straßengezwitscher-Reporter müssen mit dem Auto von einer angemeldeten Demo abgeholt werden, um sie in Sicherheit zu bringen. In Dresden-Laubegast wird einer der Reporter Zeuge eines tätlichen Übergriffs auf einen jungen Mann – während einer nicht angemeldeten Versammlung vor einer geplanten Flüchtlingsunterkunft.

Entscheidend für die zum Teil gefährliche Arbeit von Straßengezwitscher sind möglichst viele verlässliche Informationen. Wenn eine Demonstration angemeldet ist, ist die Polizei dabei. Im Zweifel sind die Reporter dann geschützt. Treffen sich Gruppen unangemeldet, ist die Polizei wenn überhaupt oft erst spät vor Ort. Dann wird es brenzlig, unter anderem für Journalisten. Deswegen möchten Hock und Filous im Vorfeld wissen, auf was sie und ihre Kollegen sich einstellen und welche Sicherheitsvorkehrungen sie treffen müssen.

Gleichzeitig sind exakte Informationen über diese Demos wichtig für die journalistische Aufarbeitung, die Einbindung in Liveticker oder tiefere Hintergrundrecherchen. Falsche Ankündigungen aus dem Netz wollen Hock und Filous auch als falsch kennzeichnen können, statt sie zu verbreiten. Zu einem kompletten Bild gehören deshalb auch Auskünfte von den zuständigen Behörden. In der Stadt Dresden haben die Reporter ihre Auskünfte bislang immer bekommen, in den umliegenden Landkreisen seltener. Und im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, vom Landratsamt Pirna, kommt zehn Monate lang keine einzige Auskunft.

18 E-Mails, unzählige Anrufe

Insgesamt 18 E-Mails schreiben Hock und Filous, rufen unzählige Male im Landratsamt an. Die beiden wollen konkret wissen, welche Demonstrationen in den Städten Freital, Heidenau oder Pirna angemeldet sind – um dann verlässlich von dort berichten zu können. Die Anfragen bleiben fast alle unbeantwortet, das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge nimmt die Telefonate meist noch nicht einmal an.

Strassengezwitscher Anfragen Pirna

Anfrage um Anfrage um Anfrage… Aber keine Auskunft. Hock und Filous kämpften zehn Monate lang um Antworten des Landratsamtes Pirna.

Foto: Alexej Hock

In einer der seltenen Antworten schreibt die Behörde, es sei Sache des Organisators einer Demo, Auskünfte zu erteilen. „Ohne Einwilligung der Verfahrensbeteiligten ist die Verwaltungsbehörde nicht berechtigt, Auskünfte zum laufenden Verwaltungsverfahren zu erteilen.“ Doch Hock und Filous sind sich sicher, dass sie als Reporter ein Recht auf Auskunft haben. Und schalten deshalb mit Hilfe der Journalistengewerkschaft „dju in verdi“ einen Anwalt der Dresdner Kanzlei Münzer & Collegen ein.

Mit Druck des Anwaltes

Am Freitag, 12. August 2016, schicken Hock und Filous erneut eine Anfrage an das Landratsamt und fragen nach dem Kundgebungen von diesem Wochenende, 19. bis 21. August. Die Frist für die Antwort setzen sie auf Dienstag. Als einmal mehr keine Antwort kommt, schaltet sich wie geplant der Anwalt ein. Am Mittwochmorgen faxt er ein zweiseitiges Schreiben an das Landratsamt, beruft sich auf die Auskunftsrechte von Journalisten, unter anderem das sächsische Pressegesetz. Es träfen keine Ausschlussgründe zu, das Landratsamt könne die Auskunft nicht verweigern.

Prompt meldet sich die Pressesprecherin des Landratsamtes telefonisch bei Hock, versucht das Schreiben zu umgehen und bietet an, im Hintergrundgespräch Informationen zu geben. Hock und Filous dürften sich dann aber nicht offiziell auf das Landratsamt beziehen. Die beiden lehnen ab, bestehen auf offiziellen Informationen. Am Donnerstag bestätigt schließlich der Jurist des Landratsamtes das Begehren der beiden Journalisten. Sie sind im Recht, er gibt seiner Behörde die Anweisung, zu antworten. Am Nachmittag gehen die Antworten ein. Eine vollständige Auskunft über die angemeldeten Demonstrationen am Wochenende, „angelehnt an die von der Stadt Dresden geübte Praxis“.

In Zukunft, so hoffen Hock und Filous, werden ihre Anfragen regelmäßig beantwortet. Damit Reporter und Bürger in Sachsen durch Straßengezwitscher verlässlich über anstehende Kundgebungen informiert werden können.


Danke an dieser Stelle noch einmal an alle, die Straßengezwitscher bei Ihrem Crowdfunding auf unserer Crowdfunding-Seite unterstützt haben.

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