Der Prozess

Der Prozess, Tag 21

Der Richter plant wohl keine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags. Bei der Vernehmung eines Finanzermittlers wird deutlich, die Ermittlungsbehörden interessierten sich weder für Korruption noch für die Betroffenen. Die Verteidigung attackiert erneut die Gutachten des LZG und des PEI.

von Cristina Helberg , Marcus Bensmann

© CORRECTIV.RUHR

Im Saal ist es heute leerer als sonst. Zwischen den Nebenklage-Anwälten und dem als Zeugen geladenen Finanzermittler wird es mehrere Male laut. Der Richter geht schlichtend dazwischen. CORRECTIV berichtet aus dem Gerichtssaal.

Welchen Eindruck macht Peter Stadtmann?

Der Angeklagte trägt wie immer komplett schwarz. Während der Verhandlung werden Fotos seiner Privatvilla gezeigt. Peter Stadtmann, der seit über einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt, zeigt währenddessen keinerlei Regung.

Welchen Eindruck machen die Betroffenen?

Auf der Seite der Nebenklage bleiben heute viele Plätze leer. Über die Frage, ob Betroffene als Zeugen im Prozess aussagen dürfen, hat der Richter auch heute nicht entschieden.

Die wichtigsten Ereignisse des Tages:

  • Richter plant wohl keine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags. Der Richter will am nächsten Verhandlungstag einen rechtlichen Hinweis gemäß §265 der Strafprozessordnung erteilen. „Um Erwartungen vorzubeugen, sei gesagt, dass er nicht auf Mord und Totschlag lauten wird“, erklärt der Vorsitzende Richter Johannes Hidding. Der Hintergrund: Ein Angeklagter kann nur für die Vergehen verurteilt werden, die in der Anklage genannt werden. Ergeben sich im Laufe des Gerichtsprozesses Hinweise, dass eine Verurteilung wegen anderer Straftaten möglich ist, muss das Gericht den Angeklagten darauf hinweisen. Nur dann kann er später dafür verurteilt werden. Die Nebenklage hatte deshalb darauf gedrängt, einen solchen Hinweis im Bezug auf Mord oder Totschlag auszusprechen. Der Richter wird dem wohl nicht folgen.

  • Korruption? Ermittler mit Erinnerungslücken. Der leitende Finanzermittler Olaf J. begleitete den Fall der Alten Apotheke von Beginn an. Bei der Razzia am 29.11.2016 war er in der Privatvilla des Angeklagten. Später ermittelte er zu Konten und Vermögen von Peter Stadtmann. Vor Gericht beruft sich Olaf J. immer wieder auf Erinnerungslücken. Ein Nebenklage-Anwalt befragt Olaf J., ob in dem Fall auch zu Korruptionsdelikten ermittelt worden sei. „Zu Korruptionsdelikten?“ wiederholt Olaf J. die Frage erstaunt. „Nein, in diesem Fall nicht“, antwortet er bestimmt. Man habe mögliche Zahlungen an weitere Personen durch Peter Stadtmann nicht geprüft. Auch mit dem Finanzamt habe man in diesem Fall bisher nicht zu tun gehabt. Dabei berichteten Stadtmanns Anwälte selbst von fragwürdigen Zahlungen ihres Mandanten. Er habe illegale Lieferungen des Hexal-Pharmareferenten Wilfried H. erhalten und diese in bar bezahlt. Die Verteidigung nennt Barabhebungen in Höhe von über 200.000 Euro. Außerdem habe Peter Stadtmann auf seine Kosten hochwertige Haushaltsgegenstände im Wert von mehr als 7.000 Euro an die Privatadresse des Hexal-Vertreters Wilfried H. liefern lassen, so die Verteidigung am 20. Prozesstag. Über Stadtmanns Konten ließe sich nachvollziehen, ob diese Belohnungen System hatten und weitere Personen bezahlt wurde. Doch das wurde offenbar nicht ermittelt und die Nebenklage hat weiterhin keine Einsicht in Finanzakten.  

  • Was ist schon ungewöhnlich? Während der Befragung des Zeugen Olaf J. wird das ganze Ausmaß des Versagens der Ermittlungsbehörden deutlich. Auf Nachfrage der Nebenklage räumt Olaf J. ein, dass ein mögliches Auslandsvermögen des Angeklagten nicht ermittelt worden sei. Im Zuge einer BaFin Abfrage habe man nur Daten einiger DekaLux Depots erhalten, die mit der Stadtsparkasse Bottrop zusammenhängen. Auch die Hilfe von Europol habe man nicht in Erwägung gezogen. Die Umsätze auf den Konten des Angeklagten haben man nur oberflächlich auf Auffälligkeiten geprüft und nichts Ungewöhnliches entdeckt. „Was ist ungewöhnlich? Herr Stadtmann ist anders zu bewerten als jemand, der zwei, drei Konten mit normalem Einkommen hat“, sagt Olaf J.. Auf Nachfrage der Nebenkläger sagt der Finanzermittler, Plausibilitätsprüfungen der internen Bilanzen der Alten Apotheke seien kein Thema gewesen.

  • Laute Diskussionen zwischen Nebenklage und Finanzermittler. Angesprochen auf Versäumnisse der Ermittlungsbehörden, versteckt sich Olaf J. immer wieder hinter einem Standardsatz: „Das war nicht unsere Zielrichtung“. Man habe sich darauf fokussiert, möglichst viel Privatvermögen des Peter Stadtmann zu sichern. Die Nebenklage will sich damit nicht zufrieden geben. Der Ton wird rauer. Der Richter muss mehrere Male schlichtend eingreifen. Insbesondere in zwei Punkten weicht Olaf J. den Fragen aus und verweist auf Erinnerungslücken: Bei Fragen nach Treffen mit der Staatsanwaltschaft und nach dem Tresor im Privathaus des Angeklagten. Zu Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft habe er teilweise keine Vermerke geschrieben oder sie generell dokumentiert. Olaf J. sagt, der Tresor sei leer gewesen, wann und ob er am Tag der Razzia geöffnet wurde, wisse er nicht mehr. Hintergrund der Fragen zu Treffen zwischen Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaft ist die zu späte Beschlagnahmung des Privatvermögen des Angeklagten. Erst auf Anordnung des Gerichtes wurden im August 2017 56 Millionen Euro gesichert. Der Staatsanwalt hatte bis dahin lediglich 2,5 Millionen sichern lassen.  Dieser Betrag wurde, so der Zeuge, auf Grundlage der Anzeige des Whistleblowers Martin Porwol errechnet. In Anbetracht des möglichen Ausmaß von Schadensersatzforderungen der vielen Patienten viel zu wenig. Deshalb will die Nebenklage, Details der Diskussion zur Schadensermittlung zwischen Staatsanwaltschaft und Ermittlern wissen. Der Angeklagte hatte Konten bei verschiedenen Banken. Bei der Stadtsparkasse Bottrop hatte Peter Stadtmann ein Guthaben von über 7 Millionen Euro auf verschiedenen Konten, dem gegenüber standen Verbindlichkeiten von über 19 Millionen Euro, das meiste davon für Immobilien. Auf Nachfrage der Nebenklage sagt Olaf J., dass die Eltern des Angeklagten nie im Fokus der Finanzermittlungen gestanden hätten.

  • Betroffene Patienten bei Finanzermittlungen nicht berücksichtigt. Unbeabsichtigt offenbart der Finanzermittler Olaf J. einen zentralen Fehler der Ermittlungsbehörden. In einem Nebensatz sagt er: „Die Krankenkassen, die ja die eigentlich Geschädigten sind, haben bisher nicht mitgeteilt, wie hoch ihr Schaden ist.“ Auf Nachfrage der Nebenklage rudert Olaf J. zurück. Er meine mit „eigentlich Geschädigten“ ausschließlich den finanzielle Schaden. Der Nebenklage-Anwalt Mohammed widerspricht ihm. Auch die Patienten hätten Zuzahlungen geleistet. Auf Nachfrage muss der Ermittler zugeben, ein möglicher finanzieller Schaden der Betroffenen sei nicht ermittelt worden.

  • Rückübertragung der Apotheke nicht anfechtbar? Auch Nachfrage der Nebenkläger sagt der Ermittler, dass nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft und der Ermittler, die Rückübertragung der Alten Apotheke auf die Mutter des Angeklagten nicht anfechtbar sei, da diese Möglichkeit schon im Grundbuch vorgesehen sei. Externe Sachverständige habe man für die Überprüfung der Rückübertragung aber nicht hinzugezogen.

  • Verteidigung wirft LZG und PEI weitere Fehler vor. In einem langen Antrag fordert die Verteidigung zwei weitere Sachverständige zu hören: Dr. Fritz Sörgel und Dr. Henning Blume. Sie sollen aussagen, dass die Untersuchungen der beschlagnahmten Krebstherapien durch das LZG und das PEI fehlerhaft seien. Die Verteidigung behauptet, dass Stichproben der Rohdaten, die das LZG dem Gericht zur Verfügung gestellt hatte, fehlerhaft seien. Sie bemängelt, dass das PEI noch keine Rohdaten zur Verfügung gestellt hätte. Zudem wiederholt die Verteidigung die Behauptung, dass fast alle eingesetzten Methoden zur Analyse der beschlagnahmten Zubereitungen zum ersten Mal herangezogen wurden und dass die Dokumentation und Validierung der jeweiligen Versuche nicht so präzise wie gefordert seien. So könne man sich nicht einfach auf das europäische Arzneibuch berufen, wie es der Sachverständige Siegfried Giess vom PEI getan hätte. Der Sachverständige Giess hatte vor Gericht ausgesagt, dass das PEI sehr wohl Erfahrung mit Analysemethoden von Antikörpern hätte. Nach der Aussage von Giess habe das PEI bisher zwar direkt die Erzeugnisse von Herstellern untersucht und nicht die in den Apotheken zubereiteten Infusionen. Der PEI-Experte Giess sieht jedoch darin keinen Unterschied, denn eine Infusion sei nur eine Verdünnung. Methodisch würde das keinen Unterschied machen, sagte Giess bei seiner Befragung vor Gericht. Diese Aussage stellen die Verteidiger des Angeklagten in Frage und stützen sich dabei auf die Gutachter.  Die Bewertung der Analysen der beschlagnahmten Zubereitungen sind zentral für den Prozess, sie sind der Kampf um das Corpus Delicti in dem Verfahren um die gepanschten Krebsmittel.

  • Nebenklage fordert erneut Einsicht die Finanzakten. Um die Einsicht der Finanzakten zerren Gericht und Nebenklage schon länger. Nach der Ablehnung dieser Akteneinsicht durch den Richter am 18. Verhandlungstag, hatte die Nebenklage am 20. Verhandlungstag noch einmal einen Anlauf genommen. Auf diesen Antrag verweist ein Anwalt der Nebenklage nun erneut. Der Antrag der Nebenklage bezieht sich auf die von den Verteidigern vorgebrachte Lieferung von Haushaltsgegenständen an einen Pharmavertreter. Manche Nebenklage-Anwälte haben komplette Akteneinsicht in die Privat- und Geschäftskonten des Angeklagten gefordert, andere wollen nur das Konto, auf dem der Beweisantrag der Verteidigung beruht, einsehen. Ein Anwalt erklärt dazu, es sei anzunehmen, dass weitere Vorteile seitens des Angeklagten gewährt wurden. Dafür in Betracht kämen demnach behandelnde Ärzte und weitere Personen. Der Richter wird erst an einem der nächsten Prozesstage darüber entscheiden.

  • Pfändung im November 2017. Der Richter verliest das Vollstreckungsprotokoll einer Pfändung in der Privatvilla von Peter Stadtmann am 03.11.2017. An diesem Tag wurden Kunst, Musiktechnik, Fitnessgeräte und Skulpturen gepfändet. Darunter viele Kunstwerke von Künstlern wie Udo Lindenberg, Ottmar Alt und Niki de Saint Phalle. Auch ein Teil der Berliner Mauer ist laut Protokoll dabei gewesen. Es sei erst diese Woche in Auftrag gegeben worden, den Wert der gepfändeten Gegenstände zu schätzen, sagt der Zeuge.

  • Staatsanwalt will Onkologin als Zeugin hören. Der Staatsanwalt beantragt, eine Ärztin als Zeugin zu hören, die sich im Januar 2017 an die Ermittlungsbehörden wandte. In einer Vernehmung habe sie berichtet, dass ihre Praxis zwei Jahre lang ein Zytostatikum in Form von Spritzen aus der Alten Apotheke geliefert bekam. Nach der Verhaftung Peter Stadtmanns und der anschließenden Lieferung durch eine andere Apotheke, sei ihr aufgefallen, dass die „Konsistenz zäher“ und die Flüssigkeit „milchiger“ sei. Die Flüssigkeit sei „im Laufe der zwei Jahre immer klarer geworden“. Der Staatsanwalt versucht nun scheinbar doch nachzuweisen, dass der Angeklagte systematisch und dauerhaft minderdosierte Krebstherapien lieferte.

  • Finanzermittler erinnert sich nicht an Transportboxen. Die Verteidigung fragt Olaf J., ob ihm am Tag der Razzia Transportboxen im Privathaus des Angeklagten aufgefallen seien. Olaf J. verneint. Die Verteidigung hatte immer wieder nahegelegt, dass Peter Stadtmann Zytostatika privat aufbewahrte. Mögliche Transportboxen sollten diese Behauptung wohl untermauern.

Ausblick auf den nächsten Verhandlungstag:

Der nächste Verhandlungstag ist am Freitag, den 16.02.2018. Der Richter will an diesem Tag Urkunden verlesen. Darunter Verträge aus Grundbuchakten, Handelsregisterauszüge und das Protokoll einer Aussage der PTA Alexandra H.. Die ehemalige Mitarbeiterin der Alten Apotheke hatte bei der Polizei als Zeugin ausgesagt, vor Gericht am 11. Verhandlungstag aber überraschend geschwiegen. Außerdem will der Richter über verschiedene Anträge entscheiden und einen rechtlichen Hinweis erteilen.

Die nächsten Verhandlungstage im Überblick (Beginn jeweils 09:30 Uhr): 16.02., 20.02., 22.02., 06.03., 07.03, 09.03, 13.03., 14.03, 19.03. 21.03., 22.03., 03.04., 06.04., 03.05., 04.05, 09.05, 16.05., 18.05., 23.05., 24.05.