Fakten-Check

Ja, seit 2015 hat die Bundesanwaltschaft mehr als 1000 Strafanzeigen gegen Angela Merkel abgewiesen

1.000 Anzeigen – doch was ist der Grund? Und warum hat das nichts mit der Immunität von Angela Merkel zu tun?

von Tania Röttger

Bildschirmfoto 2018-12-17 um 12.30.57
Screenshot von Facebook
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Die 1.000 Anzeigen gab es, sie wurden aber nicht wegen der Immunität zurückgewiesen, sondern weil sie haltlos waren. Für die Behauptung, dass der Grund eigentlich korrupte Gericht seien, gibt es keine Belege.

Als Bild verbreitet jemand die Aussage über 1000 Anzeigen gegen Merkel. Dazu ein Kommentar: „Die einen nennen es politische Immunität….Ich nenne es korrupte Gerichte!!!“. Die 1000 Anzeigen gab es, mit Immunität haben die Abweisungen allerdings nichts zu tun.

Das Bild haben Nutzer bei Facebook als potentielle Falschmeldung gemeldet. Wir haben bei der Bundesanwaltschaft nachgefragt. Die Pressestelle hat uns per Email bestätigt: Es gab seit 2015 mehr als 1000 Anzeigen gegen Angela Merkel, die hätten sich aber alle als „haltlos“ erwiesen.

Auf unsere Nachfrage, warum die Bundeskanzlerin angezeigt wurde, antwortete Pressesprecher Markus Schmitt, es gehe um „das politische Handeln von Frau Bundeskanzlerin Merkel im Jahr 2015“. Der Vorwurf sei vor allem Hochverrat gewesen, im Strafgesetzbuch § 81 und § 82.

Schmitt schreibt weiter: „Sämtliche Strafanzeigen wurden von uns geprüft. Diese haben sich unter strafrechtlichen Gesichtspunkten als haltlos erwiesen.“

Aus dem Grund erübrigt sich auch die Prüfung der Aufhebung der Immunität, die Angela Merkel durch ihr Amt als Abgeordnete genießt.