Faktencheck

Jobcenter schränken Arbeit wegen Coronavirus ein – aber schließen nicht komplett 

In einem Artikel wird behauptet, ab dem 18. März seien sämtliche Jobcenter und Arbeitsagenturen geschlossen. Schuld daran sei das neuartige Coronavirus. Richtig ist: Es soll keine persönlichen Termine mehr geben, für Notfälle gibt es aber eine Kontaktmöglichkeit vor Ort. 

von Steffen Kutzner

Coronavirus - Jobcenter in Berlin geschlossen
Jobcenter schränken Arbeit wegen Coronavirus ein – aber schließen nicht komplett. (Foto: picture alliance/Stefan Jaitner/dpa)
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Größtenteils richtig. Die Jobcenter arbeiten eingeschränkt, schließen aber nicht komplett. 

In einem Artikel der Webseite „Gegen Hartz“ wird behauptet, alle Jobcenter und Arbeitsagenturen würden ab Mittwoch (18. März) schließen. Beratungen sollen dann nur noch per Telefon stattfinden. Das habe die Webseite aus einer internen Quelle erfahren. 

Diese Behauptung ist nur zum Teil richtig. Die Behörden schließen nicht komplett. Die Überschrift des Artikels ist daher etwas irreführend. 

Artikel von Gegen Hartz
Die Überschrift des Artikels auf der Webseite gegen-hartz.de. (Screenshot: CORRECTIV)

Persönlicher Kontakt in Notfällen noch möglich

Ab dem 18. März gibt es keinen offenen Kundenzugang mehr in Jobcentern und Arbeitsagenturen, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 17. März. Vollständig geschlossen seien die Einrichtungen jedoch nicht: Im Notfall sei ein persönlicher Kontakt möglich. 

In einer früheren Pressemitteilung vom 15. März bat die Bundesagentur für Arbeit darum, alle Anliegen bis auf Weiteres telefonisch zu klären. Auch dort hieß es, die Agenturen und Jobcenter seien in Notfällen weiterhin persönlich erreichbar. 

Laut Bundesagentur für Arbeit sind allerdings alle Kundentermine vorerst abgesagt und Fristen außer Kraft gesetzt. Eine telefonische oder schriftliche Absprache sei nicht nötig, und auch rechtliche Konsequenzen drohten nicht. Auch Arbeitslosmeldungen, für die man sonst persönlich vorbeikommen müsse, könnten vorerst telefonisch erfolgen und Anträge in die Hausbriefkästen geworfen werden. Die Auszahlung der Geldleistungen sei gesichert.

Ein persönliches Erscheinen solle „wirklich nur im Notfall“ erfolgen, heißt es in der Pressemitteilung vom 15. März. Auf Twitter schrieb die Arbeitsagentur zudem am 16. März, dass wegen einer Überlastung des Telefonnetzes auch Anrufe nur in Notfällen getätigt werden sollten.

Tweet der Bundesagentur für Arbeit
Der Tweet der Bundesagentur für Arbeit vom 16. März. (Screenshot: CORRECTIV)

Die Arbeitsagentur bestätigte CORRECTIV gegenüber per E-Mail noch einmal, dass die Dienststellen auch nach dem 18. März besetzt seien und weiter arbeiten würden. Persönliche Vorsprachen seien nicht möglich. Für Notfälle werde allerdings eine „Kontaktmöglichkeit vor Ort“ geschaffen.

Die Mail der Bundesagentur für Arbeit
Eine Referentin der Bundesagentur erklärt, dass für Notfälle persönliche Kontaktmöglichkeiten geschaffen werden. (Screenshot: CORRECTIV)

Die „interne Quelle“ von „Gegen Hartz“ ist offenbar die Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 15. März. Darin steht aber nicht, dass alle Jobcenter wegen des neuartigen Coronavirus’ geschlossen werden, sondern dass der Publikumsverkehr auf ein Minimum reduziert wird.