Faktencheck

Nein, Arbeitgeber müssen nicht bis 31. Juli 2021 den Impfschutz der Angestellten nachweisen

Auf Facebook wird behauptet, bis 31. Juli 2021 müssten alle Arbeitgeber nachweisen, dass ihre Angestellten geimpft sind. Dazu wurde ein angeblicher Patientenbrief eines Arztes aus Parsberg geteilt, in dem behauptet wird, eine künftige SARS-CoV-2-Impfung würde in das menschliche Erbgut eingreifen. Der Brief jedoch ist gefälscht und es müssen auch nicht alle Arbeitgeber bis Juli 2021 den Impfschutz ihrer Mitarbeiter nachweisen.

von Steffen Kutzner

Piqsels - lizenzfrei
Symbolbild: Nur bestimmte Arbeitnehmer müssen bis 31. Juli 2021 Impfungen nachweisen. (Quelle: Piqsels, gemeinfrei: CC0 1.0)
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Größtenteils falsch. Der auf Facebook veröffentlichte Patientenbrief ist eine Fälschung und die Regelung, dass Arbeitgeber Impfungen ihrer Mitarbeiter nachweisen müssen, bezieht sich nur auf spezifische Berufsgruppen und auf Masern.

Am 7. Juli 2020 veröffentlichte ein Facebook-Nutzer einen Beitrag, in dem behauptet wird: „Bis 31 Juli 2021 in Deutschland müssen alle Arbeitgeber den Impfschutz der Mitarbeiter nachweisen können“. Quelle dafür sei das Ärzteblatt. Dazu wurde ein vermeintlicher Patientenbrief eines Arztes geteilt. Der Beitrag wurde bisher mehr als 900 Mal geteilt. Doch weder ist der Patientenbrief echt, noch die Behauptung zutreffend.

Im Zuge des am 1. März 2020 in Kraft getretenen Masern-Impfschutzgesetzes hatte das Ärzteblatt mehrfach berichtet, dass einige Arbeitgeber den Impfschutz der Mitarbeiter bis 31. Juli 2021 nachweisen müssen. Das gilt jedoch nur für einige definierte Personengruppen – und bezieht sich lediglich auf eine Masern-Impfung.

Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums heißt es: „Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind).“ Dass sich die Nachweispflicht nicht auf alle Arbeitgeber erstreckt, wird auch in den Beiträgen des Ärzteblattes erwähnt, etwa in diesen Beiträgen vom Februar und Juni 2020. 

Dass bis zum 31. Juli 2021 „alle Arbeitgeber den Impfschutz der Mitarbeiter nachweisen können“ müssen, wie es in dem auf Facebook veröffentlichten Beitrag heißt, ist also falsch.

Patientenbrief aus Parsberg ist eine Fälschung

Eine Fälschung ist auch der Patientenbrief, der in dem Facebook-Beitrag wiedergegeben wird. Dort heißt es: „Aufgrund der neuartigen Wirkweise des zukünftigen Coronavirus-Impfstoffes sind [homöopathische] Heilerfolge zukünftig nicht mehr möglich. Denn die sog. mRNA-Impfstoffe der neuesten Generation greifen zum ersten Mal in der Geschichte des Impfens direkt in die Erbsubstanz, in das genetische Erbmaterial des Menschen/Patienten ein und verändern damit das individuelle Erbgut im Sinne einer bislang verbotenen, ja kriminellen Genmanipulation.“

Einen Impfstoff gibt es laut Robert-Koch-Institut bisher nicht, daher ist die Behauptung, der Impfstoff verändere das Erbgut, Spekulation. Der angebliche Patientenbrief ist unterschrieben mit „Dr. Kaiser (Hausarzt aus Parsberg)“. 

In Parsberg, einem Ort in der Nähe von Regensburg, gibt es tatsächlich einen Arzt namens Kaiser, Allgemeinmediziner Matthias Kaiser. Einem Medienbericht zufolge hat er wegen des Patientenbriefes Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Der falsche Brief habe sich auch auf Whatsapp verbreitet, heißt es in dem Artikel. 

Auf eine E-Mail-Anfrage erhielt CORRECTIV eine automatisierte Antwort, in der der Arzt betont, dass er nicht der Urheber des kursierenden Patientenbriefes sei.

Screenshot der E-Mail von Dr. Kaiser aus Parsberg. (Screenshot und Markierung: CORRECTIV)