Faktencheck

Nein, Studie belegt nicht, dass elektromagnetische Strahlung wie 5G Krebs erzeugt

In einem Blog-Artikel wird anhand einer Studie behauptet, elektromagnetische Strahlung wie 5G könne Krebs erzeugen. Die Studie lässt jedoch keine Rückschlüsse auf Gesundheitsgefahren für Menschen zu. Zudem wurde sie in einem Frequenzbereich durchgeführt, der außerhalb des zugelassenen 5G-Bereichs liegt.

von Uschi Jonas

Die Behauptung, eine Studie chinesischer und Schweizer Wissenschaftler belege, 5G könne Krebs erzeugen, ist falsch.
Die Behauptung, eine Studie chinesischer und Schweizer Wissenschaftler belege, 5G könne Krebs erzeugen, ist falsch. (Symbolbild (Neuseeland): Unsplash/ Tony Stoddard)
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Unbelegt. Die Studie belegt nicht, dass elektromagnetische Strahlung wie 5G Krebs erzeugt.

„Forscher publizieren Studie: Elektromagnetische Wellen erzeugen Krebs“ – ein Blog-Artikel mit dieser Überschrift ist am 27. Juli auf der Webseite Watergate.tv erschienen. Grundlage für die Behauptung sei eine Studie von Wissenschaftlern aus Peking und Zürich, die „angesichts der Corona-Krise eine Studie zur Wirkung elektromagnetischer Wellen auf menschliche Zellen veröffentlicht“ hätten. Der Blog-Artikel wurde bislang laut dem Analyse-Tool Crowdtangle mehr als 1.260 Mal auf Facebook geteilt. 

Die Studie existiert. Allerdings führen die im Blog-Artikel daraus gezogenen Schlussfolgerungen in die Irre. 

 

Die Studie mit dem Titel: „Apoptotische Wirkung von 1800 MHz elektromagnetischer Strahlung auf NIH/3T3-Zellen“ erschien im Januar 2020. In der Zusammenfassung der Studie schreiben die Wissenschaftler, dass elektromagnetische Strahlung im untersuchten Bereich von 1.800 Megahertz (MHz) eine Wirkung auf Zellen gehabt habe. Die Strahlung habe dabei die Apoptose (den planmäßigen Zelltod, Anm. d. Redaktion) beschleunigt. Die Wissenschaftler untersuchten dies in Intervallen von 12, 24, 36 und 48 Stunden, in denen die Zellen der elektromagnetischen Strahlung ungeschützt ausgesetzt wurden.  

Behauptung: Studie zeige, dass Mobilfunkstrahlung wie 5G eine Gesundheitsgefahr darstellt

Im Blog-Artikel wird behauptet, die Studie zeige, dass die Bestrahlung mit 1.800 MHz elektromagnetischer Strahlung, „wie sie bei Mobilfunkwellen und vor allem bei 5G-Wellen“ vorkomme, nach 48 Stunden den Zelltod zur Folge habe. Die Studie bestätige den Verdacht, dass elektromagnetische Strahlung eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstelle. 

Zwar wird im Artikel erwähnt, dass die Gesundheitsgefahr durch elektromagnetische Strahlung unter Forschern umstritten sei – doch die Überschrift des Artikels von Watergate.tv suggeriert, dass die Studie ein Beweis für ihre krebserzeugende Wirkung sei. Auch heißt es im Text, die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) habe elektromagnetische Wellen (EMR) als „möglicherweise krebserregend eingestuft“.

Was bedeuten die Ergebnisse der Studie aus Experten-Sicht? 

Wir haben beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nachgefragt. Pressesprecherin Nicole Meßmer schreibt per E-Mail, dass es sich bei der Studie um eine sogenannte In-vitro-Studie handele. In-vitro bedeutet, dass Versuche außerhalb eines lebenden Organismus durchgeführt werden, im Gegensatz zu In-vivo-Vorgängen, die im lebenden Organismus ablaufen.

BfS: Zahlreiche Studien zu Mobilfunkfrequenzen zeigen keine erhöhten Zelltod-Werte

Der planmäßige Zelltod, der in der Studie untersucht wird, sei häufig Gegenstand der Forschung, erklärt Meßmer: „Apoptose wurde in zahlreichen In-vitro-Studien mit unterschiedlichen Mobilfunkfrequenzen untersucht und es wurden mehrheitlich keine erhöhten Apoptosewerte gefunden.“

Das betreffe derzeit über 3.500 wissenschaftliche Artikel, in denen die vom Mobilfunk genutzten Frequenzbereichen untersucht wurden, erklärt Meßmer. 1.500 davon seien experimentelle oder epidemiologische Studien, wie die im Blog-Artikel aufgeführte. Studien aus aller Welt zu elektromagnetischer Strahlung werden in Deutschland im EMF-Portal gesammelt und geordnet. EMF steht für elektromagnetische Felder. Es wird vom Bundesumweltministerium finanziert und von der Uniklinik RWTH Aachen betrieben.

„Alle Studien werden kontinuierlich vom Bundesamt für Strahlenschutz verfolgt und in die Risikobewertung miteinbezogen. Das heißt, es muss jeweils das Gesamtbild betrachtet werden. Entscheidend für die wissenschaftliche Bewertung ist dabei, dass die Ergebnisse reproduzierbar sind und fachliche Kriterien eingehalten werden, die unabhängig von 5G/Mobilfunk gelten“, beschreibt Meßmer weiter. 

BfS: Eine einzelne In-vitro-Studie eignet sich nicht, um ein Gesundheitsrisiko zu belegen

Was bedeutet das für die im Blog-Artikel angeführte Studie? Dazu sagt Meßmer: „Eine einzelne In-vitro-Studie ist regelmäßig ungeeignet, ein Gesundheitsrisiko zu belegen. Auch die Autoren argumentieren so nicht. Effekte müssen grundsätzlich unabhängig in verschiedenen Laboren reproduziert werden und müssen im Kontext anderer Studienergebnisse und Untersuchungsansätze analysiert und bewertet werden.”

Ein Ausschnitt einer E-Mail des Bundesamts für Strahlenschutz an CORRECTIV. (Screenshot: CORRECTIV)
Ein Ausschnitt einer E-Mail des Bundesamts für Strahlenschutz an CORRECTIV. (Screenshot: CORRECTIV)

5G nutzt andere Frequenzbereiche

Rückschlüsse auf 5G ließen sich aus der genannten Studie ebenfalls nicht ziehen: „Die Versuche wurden bei 1.800 MHz durchgeführt, die 5G-Frequenzbereiche liegen derzeit jedoch bei 700 MHz, 2GHz und 3,6 GHz.” GHz steht für Gigahertz. Details zu den Grenzbereichen für verschiedene Bereiche des elektromagnetischen Spektrums in Deutschland sind hier zu finden. 

Grundsätzlich sei es zwar durchaus möglich, Rückschlüsse von Untersuchungen bestimmter Frequenzbereiche auf benachbarte Frequenzen zu ziehen, schreibt die Sprecherin des Bundesamts für Strahlenschutz. Aber im Fall der vorliegenden Studie sei das nicht möglich. Die Autoren hätten offensichtlich nur eine einzige Expositionsstärke untersucht. (Gemeint ist die Dosis der Strahlung, der die Zellen ausgesetzt waren = Exposition.) 

Der in der Studie gewählte Wert entspreche dem Höchstwert für „Teilkörperexpositionen“. „Für die deutlich niedrigen Expositionen durch Basisstationen liefert die Studie keinen Hinweis auf einen Effekt. Das gilt für 5G und andere Mobilfunktechniken gleichermaßen, die Bänder in dem in der Studie verwendeten Frequenzbereich nutzen”, erklärt Meßmer. 

Ein Ausschnitt aus einer E-Mail des BfS an CORRECTIV (Screenshot: CORRECTIV)
Ein Ausschnitt aus einer E-Mail des BfS an CORRECTIV (Screenshot: CORRECTIV)

Unbelegte Behauptungen über 5G sind weit verbreitet

Behauptungen rund um angebliche Zusammenhänge zwischen 5G-Netzen und gesundheitlichen Beschwerden verbreiten sich schon lange im Netz. CORRECTIV hat dazu bereits einige Faktenchecks veröffentlicht, zum Beispiel hier, hier und hier.  

5G ist die fünfte Mobilfunkgeneration, die Daten schneller übertragen und weniger Strom verbrauchen soll. Das wird laut Bundesamt für Strahlenschutz zu einem „deutlichen Ausbau der Sendeanlagen“ führen. Einige Menschen gehen davon aus, dass dadurch die Strahlenbelastung steigen und gefährlich für den Menschen werden könnte. Dafür gibt es aktuell jedoch keine Belege.

BfS: Spekulationen über gesundheitliche Schäden durch 5G entbehren wissenschaftlicher Grundlage

In einer Stellungnahme des BfS steht, dass Spekulationen über mögliche gesundheitliche Schäden im Zusammenhang mit 5G jeglicher wissenschaftlicher Grundlage entbehren würden: „Weder in der Biologie noch in der Physik gibt es entsprechende Anhaltspunkte: 5G verursacht weder Zellabbau noch grippeähnliche Symptome. Auch eine negative Wirkung von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern – und damit auch Mobilfunkstrahlung – auf das Immunsystem ist bislang nicht wissenschaftlich nachgewiesen.“

Die einzige nachgewiesene Wirkung von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern sei eine Erwärmung des Körpergewebes: „Eine Erhöhung der Körperkerntemperatur um weniger als ein Grad gilt jedoch als gesundheitlich unproblematisch. Die geltenden Grenzwerte sorgen dafür, dass diese Erwärmung gering und damit unschädlich bleibt.“

Die Behauptung im Blog-Artikel, die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Organisation der WHO, habe elektromagnetische Wellen (EMR) für den Menschen als „möglicherweise krebserregend” eingestuft, wird oft als Beleg dafür herangezogen, dass Mikrowellenstrahlung Krebs auslösen könne, wie wir bereits 2019 in einem Hintergrundbericht über 5G beschrieben haben. 

Im Jahr 2011 (PDF) stufte die IARC Mikrowellenstrahlung als „Class 2B carcinogen“ ein – krebserzeugend nach Kategorie 2B. Diese Klassifizierung bedeutet zwar, dass die Strahlungsart prinzipiell Krebs auslösen könnte – doch so stufte die Organisation zum Beispiel auch Essiggurken und Aloe Vera ein (PDF).

Fazit: Die einzelne In-vitro-Studie ist ungeeignet, ein Gesundheitsrisiko durch Mobilfunkstrahlung zu belegen. Zudem lässt sich von der genannten Studie nicht auf 5G schließen, weil der genutzte Frequenzbereich außerhalb des (in Deutschland zulässigen) Grenzbereichs für 5G liegt. Die einzige bisher nachgewiesene Wirkung von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern ist eine Erwärmung des Körpergewebes.