Nein, die Ehefrau von Markus Söder erwirtschaftete nicht 242 Millionen Euro mit Masken
Die Ehefrau von Markus Söder, Karin Baumüller-Söder, profitiere finanziell von der Maskenpflicht, wird im Netz vielfach behauptet. 242 Millionen Euro Umsatz habe sie angeblich mit der Produktion von Masken erwirtschaftet. Das stimmt nicht.
„Er macht in Maskenpflicht, sie macht die Masken. […] Er sorgt für möglichst lange Maskenpflicht, Ehefrau kassiert“, ist auf einem Bild von Markus Söder und seiner Frau zu lesen. Der Facebook-Beitrag vom 23. September wurde bisher mehr als 1.500 Mal geteilt. 242 Millionen Euro Umsatz habe die Ehefrau des bayerischen Ministerpräsidenten angeblich mit der Herstellung von Masken erwirtschaftet, heißt es darin.
Die Behauptung tauchte erstmals bereits im Frühjahr auf und wird noch immer verbreitet. Das Sharepic wurde beispielsweise am 23. Oktober erneut auf Facebook geteilt. Auch die AfD-Politikerin Corinna Miazga suggerierte im Mai auf Twitter, dass Karin Baumüller-Söder „an der Maskenpflicht“ verdiene.
CORRECTIV hat die Behauptung überprüft: Sie ist falsch – wie auch der Bayerische Rundfunk und die Faktenchecker von der DPA und von Mimikama schlussfolgern, die zu der Behauptung bereits recherchierten.
Auch die ehemalige Tagesschau-Sprecherin Eva Herman verbreitete die Behauptung bereits am 26. Mai in ihrem Telegram-Kanal. Sie schrieb, Markus Söder habe ab dem 27. April eine Maskenpflicht in Läden und öffentlichen Verkehrsmitteln in Bayern eingeführt. Etwa zur gleichen Zeit habe das Unternehmen der Familie von Karin Baumüller-Söder seine Produktion auf Gesichts-Schilde (Face Shields) umgestellt, behauptete Herman.
Nach eigenen Angaben stellt die Baumüller Gruppe elektrische Antriebs- und Automatisierungssysteme her. Karin Baumüller-Söder ist Miteigentümerin des Unternehmens.
Gesichts-Schilde wurden nicht verkauft, sondern gespendet
Tatsächlich erklärte Markus Söder am 20. April in einer Regierungserklärung, dass ab dem 27. April eine Pflicht für sogenannte Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften gelte. Die Pflicht, dort eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, verkündete die Regierung Bayerns auch in der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16. April.
Am 4. Mai veröffentlichte die Firma Baumüller eine Pressemitteilung, dass Baumüller Services, eine Tochter der Nürnberger Firmengruppe, einen Teil seiner Fertigung auf die Herstellung von Face Shields umstelle. „Diese können als ergänzende Schutzmaßnahme gegen COVID-19 eingesetzt werden und eine direkte Tröpfcheninfektion vermeiden und sind so besonders im medizinischen Bereich aktuell sehr gefragt“, heißt es in der Erklärung.
Es ging also um Gesichts-Schilde und nicht um Masken. Ob die Gesichts-Schilde zum Verkauf stünden oder gespendet werden, war in der archivierten Version der Pressemitteilung bis zum 28. Mai nicht zu lesen. In der archivierten Version vom 31. Mai ist allerdings folgender Hinweis zu lesen, der offenbar nachträglich ergänzt wurde: „Alle produzierten Face Shields wurden für die eigenen Mitarbeiter bzw. für Spendenzwecke hergestellt.“ Die Pressemitteilung ist in dieser Fassung bis heute online.
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Visiere verhindern die Ausbreitung von Viren nicht
In einer Erklärung vom 7. August heißt es zudem präziser, die Firma habe die Face Shields mit Hilfe eines 3D-Druckers hergestellt und 200 an das Martha-Maria-Krankenhaus in Nürnberg sowie an die Frankenalb-Klinik Engelthal gespendet. Weitere zehn Exemplare seien für Mitarbeiter oder als Muster angefertigt worden. Die Übergabe an das Martha-Maria-Krankenhaus ist beispielsweise auf einem Foto auf Facebook vom 29. April zu sehen.
Für den angeblichen Umsatz von 242 Millionen fanden wir nur eine Quelle: Wikipedia. Dort wird diese Summe als Gesamtumsatz des Unternehmens für 2018/2019 angegeben.
Auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ist zudem zu lesen: „Visiere sind nicht zur Verhinderung der Virenausbreitung geeignet und erfüllen nicht die Anforderungen des Infektionsschutzes. Sie dürfen zwar genutzt werden, sollten aber lediglich ergänzend zur Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) verwendet werden.“ Mund, Nase und Wangen sollten durch die MNB vollständig bedeckt sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, heißt es weiter. Denn bei Visieren könnten sich Tröpfchen durch die Öffnung nach unten und oben nach wie vor leicht verteilen.
Redigatur: Alice Echtermann, Uschi Jonas