Faktencheck

Es stimmt nicht, dass jeder Patient mit Lungenentzündung als Corona-Fall gezählt wird

In den Sozialen Netzwerken verbreitet sich das Gerücht: Patienten mit einer Lungenentzündung und Kontakt zu einem Infizierten würden als Covid-19-Fälle gemeldet, auch wenn sie negativ auf Corona getestet wurden. Hier fehlt wesentlicher Kontext: Die Fallzahlen, die das RKI täglich veröffentlicht, enthalten nur laborbestätigte Fälle von Infektionen mit SARS-CoV-2.

von Sarah Thust

Patientin im Krankenhaus
Eine Patientin mit Lungenentzündung, der negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde, zählt nicht als SARS-CoV-2 Infizierter. (Quelle: Pexels / Anna Shvets)
Behauptung
Jeder Patient mit Lungenentzündung, der Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte, werde als Covid19 Fall gemeldet, auch wenn er selbst negativ getestet wurde.
Bewertung
Fehlender Kontext
Über diese Bewertung
Fehlender Kontext. Ein Patient, der negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde, wird nicht in der Fallstatistik des RKI gezählt.

Der Homöopath Thomas Quak verbreitete am 28. November auf Twitter die Behauptung: „Jeder Patient mit Lungenentzündung, der Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte, wird als Covid19 Fall gemeldet, auch wenn er selbst negativ getestet wurde.“ Dazu verweist er auf ein Dokument des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Der Tweet wurde als Screenshot mehrfach weiterverbreitet – über den Messenger Telegram und auf Facebook. Die Aussage von Thomas Quak ist ohne Kontext missverständlich, das zeigen Nutzerkommentare wie: „Fragt mal die Schlafschafe in eurem Bekanntenkreis, ob das in ihren Augen eine Manipulation ist. So weltfremd kann man gar nicht unterwegs sein, diese dreiste Betrugsmasche auch noch zu verteidigen“ oder „Gefakte Coronafälle!“ Die Nutzer verstehen die Meldungen als Manipulation der Fallzahlen in Deutschland. Das ist jedoch nach Recherchen von CORRECTIV.Faktencheck nicht der Fall.

Die Beiträge zeigen den Tweet-Text und zwei Abschnitte aus der Falldefinition der „Coronavirus-Krankheit-2019“ (Covid-19), die das RKI zuletzt im Mai aktualisiert hat. Die Falldefinition ist im Original unterteilt in sechs Abschnitte: „Klinisches Bild“, „Labordiagnostischer Nachweis“, „Epidemiologische Bestätigung“, „Über die zuständige Landesbehörde an das RKI zu übermittelnder Fall“, „Referenzdefinition“ und „Gesetzliche Grundlage“.

Screenshot im Tweet lässt wesentlichen Absatz des RKI-Dokuments weg

Der Screenshot des Dokuments, den Thomas Quak auf Twitter verbreitete, wurde so bearbeitet, dass nur die Abschnitte „Klinisches Bild“ und „Über die zuständige Landesbehörde an das RKI zu übermittelnder Fall“ zu sehen sind. Dazwischen befand sich eigentlich die Information, was für einen labordiagnostischen Nachweis des Coronavirus nötig ist – doch dieser Teil wurde im Bild weggeschnitten. 

Links der Beitrag von Dr. Quak auf Twitter, rechts ein Screenshot des Original-Dokuments des RKI.
Links der Beitrag von Dr. Quak auf Twitter, rechts ein Screenshot des Original-Dokuments des RKI. (Quelle: Twitter, RKI / Screenshots und rote Markierungen: CORRECTIV)

Im Abschnitt „Klinisches Bild“ wird lediglich definiert, wie sich die Erkrankung Covid-19 klinisch äußern kann – genannt werden hier Lungenentzündung (Pneumonie), „akute respiratorische Symptome“ oder „krankheitsbedingter Tod“. 

Das Original-Dokument des RKI definiert im Abschnitt „Labordiagnostischer Nachweis“, wie eine SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen ist. Demnach ist ein „labordiagnostischer Nachweis“ ein positiver Befund, zum Beispiel durch einen PCR-Test (Nukleinsäurenachweis). Diese Kontext-Information hat Thomas Quak weggelassen. 

Welche Fälle zählt das RKI für die Statistik?

In dem Screenshot auf Twitter und Facebook ist direkt hinter „Klinisches Bild“ der Abschnitt „Über die zuständige Landesbehörde an das RKI zu übermittelnder Fall“ zu sehen. Darin definiert das RKI im Original-Dokument fünf Kategorien (A bis E) an zu übermittelnden Covid-19-Fällen: 

A) Klinisch diagnostizierte Erkrankung
B) Klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankung
C) Klinisch-labordiagnostisch bestätigte Erkrankung
D) Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei nicht erfülltem klinischem Bild
E) Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei unbekanntem klinischem Bild

In dem Tweet von Thomas Quak tauchen nur die Kategorien A und B auf, der Rest ist abgeschnitten. Ein Satz unter Punkt „B. Klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankung“ wurde von Quak markiert. Er lautet: „Spezifisches oder unspezifisches klinisches Bild von Covid-19, ohne labordiagnostischen Nachweis, aber mit epidemiologischer Bestätigung (Kontakt zu einem bestätigten Fall).“

Für die zu übermittelnden Covid-19-Fälle definiert das RKI fünf Kategorien, nur drei davon fließen in die täglichen Statistiken ein.
Für die zu übermittelnden Fälle definiert das RKI fünf Kategorien, nur drei davon fließen in die täglichen Statistiken ein. (Quelle: RKI / Screenshots und Collage: CORRECTIV)

Das heißt, es werden auch Fälle ohne labordiagnostischen Nachweis an das RKI gemeldet. Doch diese Fälle werden nicht in der Statistik der aktuellen Fallzahlen des RKI gezählt.

Für die Statistik der aktuellen Corona-Zahlen des RKI spielen nur laborbestätigte Fälle eine Rolle

Erläutert wird das auf Seite 2 im Original-Dokument im Abschnitt „Referenzdefinition“. Dort steht, dass in RKI-Berichten, in denen nicht nach Falldefinitionskategorien differenziert wird, nur Fälle der „Kategorie C, D und E“ gezählt werden. Für alle drei genannten Kategorien ist laut Definition ein labordiagnostischer Nachweis nötig, also zum Beispiel ein positives Ergebnis beim PCR-Test.

Auch in den täglichen Lageberichten des RKI wird darauf hingewiesen, dass dort „die bundesweit einheitlich erfassten und an das RKI übermittelten Daten zu laborbestätigten Covid-19-Fällen“ dargestellt werden.  

Gesundheitsämter bestätigen, dass auch dort nur laborbestätigte Fälle gezählt werden

Da die Daten von den lokalen Gesundheitsämtern gesammelt und an das RKI weitergeleitet werden, haben wir zusätzlich stichprobenartig bei der Stadt Dresden und bei der Stadt Mannheim nachgefragt, wie die dortigen Gesundheitsämter vorgehen. Stimmt die Behauptung, dass ein Patient mit Lungenentzündung als Covid-19-Fall gemeldet wird, auch wenn er negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde?

Die Mannheimer Pressereferentin Beate Klehr-Merkl antwortete: „Nein, eine Person, die engen Kontakt zu einer nachgewiesen positiven Person hatte, gilt als enge Kontaktperson der Kategorie 1 – aber nicht als positiver Fall. Als positiver Fall gelten ausschließlich Personen, bei denen mittels eines PCR-Tests das Virus nachgewiesen wurde – unabhängig von Krankheitssymptomen.“ 

Auch vom Dresdner Gesundheitsamt hieß es: „Das ist nicht korrekt. Als Person, die mit SARS-CoV-2 infiziert ist, werden nur laborbestätigte Fälle gezählt – sprich nach erfolgter PCR-Untersuchung mit positivem Ergebnis.“

E-Mail einer Sprecherin der Stadt Dresden.
E-Mail einer Sprecherin der Stadt Dresden. (Screenshot vom 14. Dezember: CORRECTIV)

Update, 21. Dezember 2020: Nach der Veröffentlichung unseres Faktenchecks schrieb Thomas Quak auf Twitter, dass es ihm leidtue, wenn sein Tweet „missverständlich“ gewesen sei. Er habe nicht gemeint, dass jeder Patient mit Lungenentzündung in die öffentliche Statistik des RKI eingehe. Sein Tweet hätte demnach lauten sollen: „Jeder Patient mit Lungenentzündung, der Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte, wird [von der Landesbehörde] als Covid19 Fall [an das RKI] gemeldet, auch wenn er selbst negativ getestet wurde.“ Quak schrieb weiter als Erklärung an CORRECTIV: „Bei diesem Tweet ging es nicht, wie von Ihnen angenommen um die Meldezahlen, die das RKI veröffentlicht.“

6. Januar 2021: Aufgrund der Klarstellung von Thomas Quak haben wir die Bewertung des Faktenchecks von „Falsch“ zu „Fehlender Kontext“ geändert und den Einstieg des Textes sprachlich angepasst. 

Redigatur: Uschi Jonas, Alice Echtermann

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck: 

  • Falldefinition der Coronavirus-Krankheit, RKI (Stand 29. Mai 2020): Link
  • „Was ist alles meldepflichtig?“, RKI (Stand: 20. November 2020): Link