Faktencheck

Nein, diese Grafiken zeigen nicht, dass das Finanzministerium mit einem Lockdown bis Juni 2021 rechnet

In Blog-Artikeln kursieren Grafiken des Bundesfinanzministeriums, die angeblich zeigen sollen, dass die Behörde mit einem Lockdown bis Juni 2021 rechne. Es geht dabei allerdings nicht um Prognosen, sondern um den Förderzeitraum von Corona-Hilfen für Unternehmen.

von Till Eckert

collage grafik
Unter anderem diese Grafik wird in Blog-Artikeln fälschlicherweise als Beleg dafür angeführt, dass das Bundesfinanzministerium mit einem Lockdown bis Juni 2021 rechne (Quelle: BMF-Webseite [alte Version] / Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)
Behauptung
Grafiken würden zeigen, dass das Bundesfinanzministerium mit einem Lockdown bis Juni 2021 rechne.
Bewertung
Falscher Kontext
Über diese Bewertung
Falscher Kontext. Die Grafiken zeigen nicht, dass das Finanzministerium mit einem Lockdown bis Juni 2021 rechnet.

Kalkuliert das Bundesfinanzministerium (BMF) bereits einen Lockdown bis Juni 2021 ein? So zumindest wird es in einem Artikel des Blogs Journalistenwatch mit der Überschrift „Unfassbar: Bundesfinanzministerium rechnet mit Lockdown bis Juni ’21“ behauptet. 

Belegen solle das angeblich eine Grafik auf der Webseite des BMF, in der etwa unter dem Begriff „Schließung“ der Zeitraum Januar bis Juni 2021 angegeben werde. Journalistenwatch leitet daraus offenbar ab, dass mit „Schließung“ die aktuell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus – darunter weitreichende Ausgangssperren und geschlossene Gastronomiebetriebe – gemeint ist und mit einer Fortsetzung bis Juni bereits fest geplant werde. Ähnliches wird auch in den Blogs 2020News und Corona-Blog spekuliert, auf der Seite Corona-Blog zusätzlich mit einer weiteren Grafik.

Die Grafiken werden allerdings in einen falschen Kontext gesetzt. Es geht dabei laut Finanzministerium nicht um eine Prognose oder einen Plan für die Länge der Ausgangssperren; sondern darum, welche Unternehmen unter welchen Vorraussetzungen wie lange Überbrückungshilfen beantragen können. Nämlich bis Juni 2021.

Begriff „Schließung“ meint nicht gleich Lockdown

Von Juni ist die Rede, weil das BMF die Überbrückungshilfen Ende November um die sogenannte „Überbrückungshilfe III“ erweiterte, die bis Juni 2021 gilt. In einer Pressemitteilung des Ministeriums von Ende November 2020 heißt es konkret: „Da in vielen Wirtschaftszweigen die Geschäftstätigkeit weiterhin nur eingeschränkt möglich sein wird, haben sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier außerdem darauf verständigt, die bisherige Überbrückungshilfe bis Ende Juni 2021 zu verlängern und noch einmal deutlich auszuweiten. 

In einem Beitrag auf der Webseite des Ministeriums dazu heißt es: „Sie [die Überbrückungshilfe III] steht einerseits für den Monat Dezember den seit dem 16. Dezember bundesweit geschlossenen Unternehmen zur Verfügung. Ab Januar 2021 gilt sie für alle Unternehmen, die von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen sind – also sowohl für die jetzt im Dezember neu bundesweit geschlossenen Unternehmen wie auch für diejenigen, die im November oder Dezember die ‘November’- bzw. ‘Dezemberhilfe’ erhalten haben.“

Ein Sprecher des BMF schrieb auf eine Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck per E-Mail: „Der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III umfasst grundsätzlich den Zeitraum von Januar bis Juni 2021, daher wird in der Grafik dieser Zeitraum genannt.“

Auszug aus einer E-Mail des Bundesfinanzministeriums (Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Und was genau ist mit dem Begriff „Schließung“ gemeint? Das Bundesfinanzministerium fasst darunter die Unternehmen der Branchen zusammen, die von bundesweiten Schließungen betroffen waren, sind oder noch betroffen sein könnten: „Sollte es 2021 zu bundesweiten Schließungen weiterer Branchen kommen, wären auch diese Unternehmen im jeweiligen Schließungsmonat antragsberechtigt“, sagt der Sprecher des BMF. Ein „Lockdown“ ist damit also nicht gemeint – daher lässt sich aus der Grafik des Ministeriums auch nicht ableiten, dass ein Lockdown bis Juni geplant sei.

Aktualisierte Grafik des Bundesfinanzministeriums ist verständlicher

Das Ministerium geht lediglich von der Möglichkeit aus, dass erneute Schließungen kommen könnten. Wohl, um diesen Punkt verständlicher zu machen, wurde die Grafik mit dem Titel „Aktuelle Corona-Hilfen auf einen Blick“ zwischenzeitlich aktualisiert. War in der alten Version, die etwa Journalistenwatch zeigt, noch nur „Schließung“ zu lesen, steht dort inzwischen deutlicher: „Bei Schließung“. 

Die aktuelle Grafik des BMF (Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Die Faktenchecker von BR Faktenfuchs sowie Mimikama veröffentlichten ebenfalls Faktenchecks zu diesem Thema. Dem BR sagte ein Sprecher: „Die Hilfen knüpfen dabei allein an einen Umsatzrückgang an, unabhängig von der Frage, ob es konkrete Schließungsanordnungen gibt.”  Ob ein Geschäft wegen der Corona-Maßnahmen geschlossen haben musste, ist also irrelevant für die Bewilligung der Überbrückungshilfe; entscheidend ist allein, dass es Umsatzeinbrüche von mehr als 30 Prozent gab. Das galt bei vorigen Überbrückungshilfen so auch in den Monaten im Jahr 2020, in denen es keine umfassenden Schließungen in Deutschland gab. Damals konnten betroffene Unternehmen, die immer noch in Not durch vorangegangene Schließungen waren, ebenfalls Hilfen beantragen – auch wenn sie zwischenzeitlich wieder öffnen konnten oder selbst nie geschlossen hatten.

„Die Hilfen wurden bis Mitte 2021 verlängert, da bereits im letzten Jahr abzusehen war, dass sich die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Unternehmen im Jahr 2021 fortsetzen werden“, sagte der Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums dem BR außerdem.

Es geht demnach nicht um einen geplanten Lockdown bis Juni, sondern um verlängerte Hilfen für Unternehmen, die in diesem Zeitraum direkt oder indirekt von Umsatzeinbrüchen betroffen sind. „Indirekt betroffen“ sind laut Ministerium Firmen, deren Umsätze zu mehr als 80 Prozent von geschlossenen Unternehmen kommen, beispielsweise eine Wäscherei, die hauptsächlich für ab November geschlossene Hotels arbeitet. 

Redigatur: Uschi Jonas, Steffen Kutzner 

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck: 

  • Pressemitteilung des BMF und BMWI zu Überbrückungshilfen: Link
  • Überblicksseite des BMF zur neuen Überbrückungshilfe III: Link
  • FAQ des BMF zu antragsberechtigten Unternehmen: Link