Faktencheck

Ja, Heiko Maas flog 2019 nach einer Panne mit einem Flugzeug der Bundeswehr von Mali nach Deutschland

Ein alter Facebook-Beitrag über Außenminister Heiko Maas wird aktuell wieder kommentiert. Darin heißt es, Maas habe 2019 darauf bestanden, dass ihn eine Regierungsmaschine aus Mali in Afrika abhole. Das habe 300.000 Euro gekostet. Der Vorfall fand in etwa so statt, die Kosten für den Flug sind jedoch unbelegt.

von Sarah Thust

Heiko Maas
Heiko Maas flog im März 2019 von Mali nach Deutschland in einem Flugzeug der Bundeswehr, weil der Regierungsflieger eine Panne hatte. (Archivfoto vom 27. Februar 2019: Picture Alliance / DPA / Michael Fischer)
Behauptung
Heiko Maas habe im Frühjahr 2019 darauf bestanden, dass ihn eine Regierungsmaschine aus Mali abhole, weil sein Flieger eine Panne hatte. Der Flug habe 300.000 Euro gekostet.
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Größtenteils richtig. Heiko Maas flog am 1. März 2019 mit einer Delegation von 40 Personen in einem Flugzeug der Bundeswehr nach Deutschland zurück. Die Kosten des Fluges sind jedoch unbelegt.

Seit vergangener Woche wird ein Facebook-Beitrag über Bundesaußenminister Heiko Maas von 2019 wieder verstärkt geteilt und kommentiert. Darin heißt es: „Außenminister Heiko Maas steckte in Mali/Afrika fest sein Flugzeug hatte eine Panne. Statt mit einem Linienflug der Fluglinie Air-France zurückzufliegen, bestand er darauf, dass ihn eine andere Regierungsmaschine abholt. Kosten: 300.000 Euro! Damit hätte man 25.000 Kinder für einen Monat vor dem Hungertod retten können!“ 

Der Beitrag kursierte Anfang März 2019 auf Facebook und wurde insgesamt knapp 10.000 Mal geteilt (hier oder hier).

Wir haben die Behauptung überprüft: Den Vorfall hat es so gegeben, doch wie viel der Flug gekostet hat, ist unbelegt. 

Dieser zwei Jahre alte Facebook-Beitrag wird derzeit wieder kommentiert
Dieser zwei Jahre alte Facebook-Beitrag wird derzeit wieder kommentiert (Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Es stimmt, dass Heiko Maas in Mali feststeckte und dort von einem Flugzeug abgeholt werden musste

Eine Google-Suche für den Zeitraum vom 1. März bis 6. März 2019 zeigt: Bundesaußenminister Maas flog damals tatsächlich von Mali nach Deutschland, wie mehrere Medienberichte vom 1. März zeigen. Maas war nach einem Besuch in Mali gestrandet, weil der A319 der Flugbereitschaft des Verteidigungsministeriums eine Panne hatte, mit dem er unterwegs war. 

Beispielsweise Spiegel Online schrieb: „Zunächst wurde überlegt, die gut 30-köpfige Delegation einfach in den nächsten Air-France-Flug zu stecken, die französische Airline fliegt kurz vor Mitternacht jeden Tag von Bamako nach Paris. Die Variante wurde verworfen, es wäre auch sehr knapp geworden. (…) Am Ende blieb nur die umständlichste aller Lösungen: Während der Nacht alarmierte die Luftwaffe die Crew eines der großen A340-Jets, der in Deutschland bereitstand.“

Sowohl der A319 als auch der A340 gehören zur Flugbereitschaft des Bundesverteidigungsministeriums (BMVG). Die Flugbereitschaft ist ein militärischer Verband der deutschen Luftwaffe, dessen Auftrag vor allem der Transport von Soldaten und Material der Bundeswehr ist. Die Flugzeuge der Flugbereitschaft werden häufig auch Regierungsflieger genannt, denn „Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs“ können sie nutzen, solange dadurch „militärische Belange“ nicht beeinträchtigt werden. Konkret geregelt wird das in den Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen. (Die hier verlinkten waren laut einem Sprecher des Verteidigungsministeriums die 2019 gültigen Richtlinien).

Heiko Maas flog mit einer Delegation von etwa 40 Personen

Das Auswärtige Amt und das Bundesverteidigungsministerium bestätigten CORRECTIV.Faktencheck auf Nachfrage, dass der Flug mit dem A340 stattfand. Maas sei in Begleitung von rund 40 Personen in Mali unterwegs gewesen, erfuhren wir aus dem Auswärtigen Amt. Die Rückreise sei mit der Flugbereitschaft erfolgt, da eine zeitnahe Rückreise der gesamten Delegation auf anderem Wege nicht sichergestellt gewesen sei.

Am 1. März twitterte Maas ein Foto des A340 der Flugbereitschaft am Flughafen in Bamako und schrieb: „Wir starten! Herzlichen Dank an die gesamte Crew für den professionellen Umgang mit der Situation und den schnellen Ersatzflug.“ 

Der Tweet von Heiko Maas vom 1. März 2019
Der Tweet von Heiko Maas vom 1. März 2019 (Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Spiegel Online stellte eine Berechnung auf, wonach der Flug den Steuerzahler „mindestens 300.000 Euro“ gekostet habe

Die Behauptung über die Kosten von 300.000 Euro basiert vermutlich auf dem Bericht von Spiegel Online, denn nur dort wird diese Summe erwähnt. 

Spiegel Online stellte die Berechnung zu den Kosten „für den Steuerzahler“ offenbar selbst auf: Laut internen Zahlen der Bundeswehr koste jede Flugstunde des A340 rund 24.000 Euro, dazu kämen unter anderem Personal und Verpflegung. Alles in allem werde die Rechnung folglich mindestens 300.000 Euro betragen. 

Für die tatsächliche Höhe der Kosten fanden wir keine Belege. Ein Sprecher aus dem Bundesverteidigungsministerium sagte uns am Telefon, er könne die in dem Bericht von Spiegel Online genannten Kosten nicht bestätigen. Er schrieb zudem per E-Mail, dass die entstandenen Flugkosten der Flugbereitschaft aus dem Einzelplan 14, also dem Verteidigungshaushalt der Bundesregierung, erstattet werden. 

In den Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft steht dazu: Bestimmten Politikern (und dazu zählen Bundesminister wie Heiko Maas) werden für Sonderflüge keine Kosten berechnet. „Sie erstatten der Bundeswehr die Aufwendungen, die ihr entstehen, wenn sie zur Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben ersatzweise Beförderungsmittel Dritter in Anspruch nehmen muss.“ 

Das heißt: Das Verteidigungsministerium hätte nur Kosten erstattet müssen, die entstanden wären, wenn die Bundeswehr durch den Sonderflug nach Mali anderswo Ausfälle oder Kosten gehabt hätte. Ob das hier der Fall war, ist unklar. Allerdings entstehen der Bundeswehr selbst natürlich Kosten durch den Sonderflug – und damit im weitesten Sinne dem Steuerzahler. Denn die Bundeswehr wird aus dem Verteidigungshaushalt finanziert

Redigatur: Uschi Jonas, Alice Echtermann

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck: 

  • Flugbereitschaft des Bundesministeriums für Verteidigung: Link
  • Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft, die im März 2019 galten: Link
  • Kleine Anfrage der FDP-Fraktion an den Bundestag, Tabelle zu den Unterhaltungskosten der Flugbereitschaft BMVG auf Seite 10 (9. Mai 2019): Link
  • Informationen zum Verteidigungshaushalt („Einzelplan 14“): Link