Faktencheck

Niedersachsen: Ja, Jäger dürfen Katzen schießen, die weiter als 300 Meter von einem Wohnhaus entfernt sind

Auf Facebook wird behauptet, eine Änderung des niedersächsischen Jagdrechts sehe vor, dass Hauskatzen, die weiter als 300 Meter vom nächsten Gebäude entfernt sind, von Jägern geschossen werden dürfen. Das stimmt, diese Regelung für „wildernde Katzen“ gibt es aber schon seit 20 Jahren.

von Steffen Kutzner

Katze im Baum
Katzen, die mehr als 300 Meter von einem Wohnhaus entfernt sind, dürfen in Jagdgebieten erschossen werden. (Symbolbild: Picture Alliance / Zoonar / Christopher Koch)
Behauptung
Eine geplante Änderung des Jagdgesetzes in Niedersachsen sehe vor, dass Hauskatzen, die sich weiter als 300 Meter vom nächsten Gebäude entfernen, von Jägern geschossen werden dürfen, unabhängig davon, ob sie gewildert haben.
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Größtenteils richtig. Für „wildernde Katzen“ gilt die 300-Meter-Regelung allerdings schon seit 20 Jahren. Der neue Gesetzentwurf in Niedersachsen sieht vor, dass die Katze nicht konkret gewildert haben muss, um geschossen werden zu dürfen.

Ein Beitrag der „Aktiven Tierfreunde“ auf Facebook alarmiert derzeit Katzenbesitzer: „Die geplante Änderung des [niedersächsischen] Jagdrechts sieht vor, dass Jäger zukünftig jede Katze abschießen dürfen, die sich 300 m vom nächsten Wohnhaus entfernt aufhält! Egal, ob sie wildert oder nicht!“ Das gehe aus einem aktuellen Gesetzesentwurf hervor. 

Die Formulierung im Facebook-Beitrag ist missverständlich; mit der Formulierung „Niedersachsen will Katzen zum Abschuss freigeben“ wirkt es, als sei die 300-Meter-Regelung neu. Tatsächlich ist aber nur der Aspekt, „ob sie wildert oder nicht“, neu geregelt worden. 

Das niedersächsische Jagdgesetz, wie das Jagdgesetz vieler anderer Bundesländer auch, betrachtet Katzen, die sich nicht in der Nähe von Wohnhäusern aufhalten, schon seit Jahren als Gefahr für Wild. Dass ein Jäger aber tatsächlich eine Hauskatze erschießt, ist in der Praxis unwahrscheinlich.  

Was genau steht in den Jagdgesetzen?

Laut Paragraf 23 des Bundesjagdgesetzes ist ein Jäger zuständig für den „Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen […]“. Wie dieser Schutz im Einzelnen definiert wird, ist jedoch Sache der Länder. 

Im Fall von Niedersachsen liest sich das im Landesjagdgesetz derzeit wie folgt: „Die Jagdschutzberechtigten sind in ihrem Jagdbezirk befugt, […] wildernde Hauskatzen, die sich mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt befinden, […] zu töten.“ 

Die 300-Meter-Regelung befindet sich also bereits jetzt im Gesetz und war auch schon bei der Bekanntmachung des Gesetzes im Jahr 2001 darin zu finden, wie uns Alexandra Schönfeld, Pressereferentin beim Landwirtschaftsministerium Niedersachsen per E-Mail mitteilt. 

Was durch den auf der Seite der „Aktiven Tierfreunde“ verlinkten Gesetzesentwurf neu eingebracht wird, ist ein Satz, der definiert, wann eine Katze als wildernd gilt. Während das Tier bisher nur geschossen werden durfte, wenn es gewildert hat, also etwa dem Wild nachstellte oder Beute im Maul hatte, werde eine Katze laut dem neuen Gesetzentwurf pauschal als wildernd betrachtet, wenn sie die 300-Meter-Grenze überschreitet, so Alexandra Schönfeld. Die Katze muss jetzt also nicht mehr beim Wildern „erwischt“ werden, sondern wird in Generalverdacht genommen.

Einem Jäger ist der Abschuss von Katzen in fast allen Bundesländern erlaubt

Auch die Jagdgesetze anderer Länder sehen einen solchen Generalverdacht bei Überschreiten einer bestimmten Maximalentfernung vom nächsten Gebäude vor. In Schleswig-Holstein und Brandenburg etwa dürfen Katzen, die mehr als 200 Meter vom nächsten Haus entfernt sind, vom Jäger getötet werden. In Hessen gelten 500 Meter im Winter und 300 Meter im Sommer als maximale Entfernung für Katzen, die „als jagend angetroffen“ werden. 

Das einzige Bundesland, in dem das Schießen von Katzen für Jägerinnen und Jäger pauschal verboten ist, ist Nordrhein-Westfalen (Paragraf 19), wo die rot-grüne Landesregierung 2015 eine entsprechende Novellierung verabschiedete. Aber auch dort droht Besitzern ein Bußgeld, wenn sie ihre Tiere in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt laufen lassen.

Begründet wird die Abschuss-Regel einerseits damit, dass Katzen sich sehr schnell vermehren. Laut eines Informationsflyers des Tierschutzbundes wirft eine Katze zwei bis drei Mal pro Jahr und bekommt dabei etwa drei bis acht Jungtiere. Wie der Tierschutzbund vorrechnet, erzeuge eine Katze, die nur zweimal im Jahr drei Jungtiere bekommt, in zehn Jahren etwa 200 Millionen Nachkommen. 

Als zweiter Grund für die Abschuss-Regelung wird unter anderem vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium der vom Hungergefühl abgekoppelte Jagdtrieb von Katzen genannt: Laut Alexandra Schönfeld vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium gibt es in Deutschland etwa zwei Millionen herrenlose Katzen, die pro Jahr etwa sechs Millionen Singvögel töten. Laut anderen Hochrechnungen, die der Deutsche Jagdverband zitiert, sind es 14 Millionen. 

Sprecherin des Deutschen Jagdverbands: Abschuss ist „das allerletzte Mittel“, das gegen verwilderte Hauskatzen eingesetzt werden kann

„Abgesehen von Singvögeln stellen wildernde Katzen auch den Küken von Rebhühnern und Fasanen nach und räumen Vogelnester aus“, erklärt uns Anna Martinsohn, stellvertretende Pressesprecherin des Deutschen Jagdverbands. „Trotzdem schießt kein Jäger gerne Katzen und viele machen es gar nicht, sondern fangen sie lieber lebend.“ Das Problem sei jedoch, dass es in Tierheimen kaum Kapazitäten für nicht-sozialisierte Katzen gebe, da sie nicht vermittelbar seien und in den Gehegen nicht mit sozialisierten Katzen zusammen gehalten werden könnten.

Laut Martinsohn sei der Abschuss einer Katze „grundsätzlich das allerletzte Mittel. Dazu muss absolut klar sein, dass es sich um eine besitzerlose, verwilderte Hauskatze handelt“. Martinsohn sagt uns am Telefon zudem, dass eine Hauskatze mit Besitzer relativ eindeutig von einer herrenlosen Hauskatze zu unterscheiden sei, da verwilderte Katzen struppigeres Fell hätten und durch Wurmbefall häufig abgemagert seien.

Auch Florian Rölfing von der Landesjägerschaft Niedersachsen erklärt uns am Telefon, dass es, selbst wenn das Gesetz verabschiedet wird, „keinen Automatismus“ gebe, dass Jäger dann auch tatsächlich Streuner schießen würden. Das Gesetz befugt Jäger zwar dazu, einen Zwang gibt es jedoch nicht.

Die Tierschutzorganisation Peta schätzte mithilfe von Medienberichten im Jahr 2014, dass die Zahl der durch Jäger getöteten Katzen in Deutschland bei etwa 200.000 pro Jahr liege. Konkrete Zahlen gebe es nicht, „da es keine Meldepflicht für getötete Katzen durch Jäger gibt“, sagt Nadja Michler, Fachreferentin für den Bereich Wildtiere bei Peta. Auch wie viele der geschossenen Tiere tatsächlich verwildert waren, sei unklar. 

Sowohl Peta als auch der Deutsche Jagdverband sprachen sich in den vergangenen Jahren für das sogenannte Paderborner Modell aus, das eine Registrierungs- und Kastrationspflicht für Freigängerkatzen vorsieht. Dieses Modell sei jedoch seit 2008 erst in etwa 870 der knapp 11.000 Gemeinden und Städten in Deutschland eingeführt worden, sagt uns Jana Hoger, Referentin für „tierische Mitbewohner“ bei Peta, am Telefon. 

Redigatur: Alice Echtermann, Sarah Thust

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