Faktencheck

Doch, PCR-Tests weisen Infektionen nach – und Christian Drostens Doktorarbeit gibt es

In einem Facebook-Beitrag wird behauptet, PCR-Tests könnten keine Infektionen nachweisen und der Virologe Christian Drosten keinen Doktortitel. Beide Behauptungen sind schon älter und zudem falsch.

von Till Eckert

Untersuchungen zum Coronavirus in der Charité Berlin
Christian Drosten steht in der Virologie der Charité in Berlin. Im Netz kursieren irreführende Behauptungen zu seinem Doktortitel. (Symbolfoto: Picture Alliance / Christopher Gateau / dpa)
Behauptung
Der PCR-Test weise keine Infektionen nach, und der Virologe Christian Drosten könne keinen Doktortitel nachweisen.
Bewertung
Falsch. Der PCR-Test weist zuverlässig nach, ob ein Mensch mit dem Coronavirus infiziert wurde und Drosten trägt seinen Doktortitel laut der Goethe-Universität, wo er promovierte, zu Recht.

„Der PCR-Test kann keine Infektionen und der Drosten keinen Doktortitel nachweisen“, steht in einem Facebook-Beitrag vom 20. März. Er wurde bisher mehr als 600 Mal geteilt. 

CORRECTIV.Faktencheck hat beide Behauptungen bereits geprüft: Sie sind falsch. 

Der PCR-Test weist zuverlässig Infektionen nach

PCR steht für Polymerase-Ketten-Reaktion. Mit diesem Verfahren werden im Labor ganz bestimmte Sequenzen des Erbguts (DNA oder RNA) vervielfältigt, um sie nachweisen zu können. Aktuell wird dieses Testverfahren genutzt, um nachzuweisen, ob Erbgut von SARS-CoV-2 im Menschen vorhanden ist. Dafür werden mit einem Abstrich Proben aus den oberen Atemwegen (meist durch die Nase im Rachen) entnommen und untersucht. 

Eine Infektion ist laut Definition im Infektionsschutzgesetz die „Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus“. Sie ist demnach nicht gleichzusetzen mit einer Infektionskrankheit, kann aber dazu führen. Das heißt: Ist das Virus in den Proben der Atemwege nachweisbar, ist der Mensch infiziert worden. Er muss sich dabei aber nicht automatisch krank fühlen oder ansteckend sein. 

Das deutsche Robert-Koch-Institut (RKI) schreibt auf seiner Webseite, dass PCR-Tests dem „Erregernachweis“ beziehungsweise dem Nachweis einer Infektion mit SARS-CoV-2 dienten. 

Dass PCR-Tests Infektionen nachweisen, bestätigte uns auch der Virologe Friedemann Weber, Direktor am Institut für Virologie der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Er schrieb uns für einen anderen Faktencheck zu diesem Thema am 29. September, dass ein solcher Test das Erbgut des Erregers zum Zeitpunkt der Probenentnahme nachweise. „Dies wiederum kann sehr wohl als Nachweis der erfolgten Infektion gelten. Wo soll [das Virus] auch sonst herkommen?“

Auch Lukas Jaggi, ein Sprecher von Swissmedic, der schweizerischen Zulassungsbehörde für Arzneimittel, teilte uns mit: Der PCR-Test zeige, dass „ein infektiöses Virus auf den Patienten übertragen worden ist“. 

Die Behauptung im Facebook-Beitrag ist demnach falsch: Anders als behauptet, weisen PCR-Tests Infektionen zuverlässig nach. Aber: Ein positiver PCR-Test muss nicht bedeuten, dass ein Mensch zum Zeitpunkt des Tests ansteckend (infektiös) ist. 

Doch, der Doktortitel von Christian Drosten ist „nachgewiesen“

Zur Dissertation des Virologen Christian Drosten kursierten im vergangenen Jahr ähnliche Behauptungen wie die im Facebook-Beitrag: So sei die Doktorarbeit etwa „17 Jahre lang nicht auffindbar“ gewesen oder nicht ordnungsgemäß veröffentlicht worden. 

Wir haben die Goethe-Universität, wo Drosten promovierte, zu den Behaupten befragt. Das Ergebnis: Laut der Universität lagert das Original der Dissertation zusammen mit einer Promotionsakte im Archiv der Universität. Die Arbeit sei „zweifelsfrei vor der Verleihung des Doktorgrades eingereicht“ worden. Die Einreichung war laut der Universität als Verfahrensbestandteil erforderlich, „um überhaupt die Promotionsurkunde ausgehändigt zu bekommen“. Im Archiv befinde sich außerdem eine „allgemein zugängliche Originalkopie“ der Dissertation.

Behauptungen, nach denen Drostens Dissertation bis 2020 nicht existiert habe oder es „ungewöhnlich“ sei, dass sie erst in diesem Jahr in der Deutschen Nationalbibliothek aufgenommen wurde, sind haltlos. Die Dissertation wurde im Jahr 2001 fertiggestellt und Drosten im Jahr 2003 der Doktortitel verliehen. 

Laut der Goethe-Universität wurde das Dissertationsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt – und Drosten trägt den Doktortitel zu Recht. 

Redigatur: Alice Echtermann, Sarah Thust