Faktencheck

Keine Belege für Gesundheitsgefahren durch Inhaltsstoffe in zugelassenen FFP2- oder OP-Masken

Angeblich haben Untersuchungen des Vereins Hamburger Umweltinstitut gezeigt, dass OP- und FFP2-Masken gesundheitsschädigende Stoffe enthalten. Die Masken seien „Gift im Gesicht“ und „Sondermüll“, heißt es dazu in diversen Blogartikeln. Experten widersprechen. Es gibt keine Belege für Schadstoffe oder Inhaltsstoffe in gesundheitsgefährdenden Mengen in nach EU-Norm zugelassenen Masken.

von Uschi Jonas

Es gibt keine Belege dafür, dass von den Inhaltsstoffen in OP- oder FFP2-Masken, die den EU-Normen entsprechen, eine Gefahr für die Gesundheit ausginge. (Symbolbild: Unsplash / Dennis Rochel)
Es gibt keine Belege dafür, dass von den Inhaltsstoffen in OP- oder FFP2-Masken, die den EU-Normen entsprechen, eine Gefahr für die Gesundheit ausginge. (Symbolbild: Unsplash / Dennis Rochel)
Behauptung
Laut des Vereins Hamburger Umweltinstitut enthielten OP- und FFP2-Masken zahlreiche gesundheitsschädliche Stoffe.
Bewertung
Unbelegt. Es gibt keine Belege für Schadstoffe oder Inhaltsstoffe in gesundheitsgefährdenden Mengen in zugelassenen Masken. FFP2- und OP-Masken, die nach EU-Norm zugelassen sind, dürfen keine Gesundheitsgefahr darstellen.

In Artikeln von Mitte Februar auf mehreren Webseiten (Neopresse, Buchkomplizen, OE24, Telepolis, corona-blog.net) wird behauptet, OP- und FFP2-Masken seien Gift im Gesicht und aufgrund ihrer Inhaltsstoffe gesundheitsschädlich, ein gefährlicher Chemiecocktail und Sondermüll. Die Artikel wurden laut dem Analysetool Crowdtangle bislang mehr als 20.000 Mal auf Facebook geteilt. Belege für die Behauptungen fanden wir bei unserer Recherche nicht, Experten widersprechen.

Verein stellt unbelegte Behauptungen über Schadstoffe in Masken auf

Die Behauptungen basieren, so liest es sich in den Artikeln, auf Aussagen des Chemikers Michael Braungart. Braungart ist Vorsitzender des Vereins Hamburger Umweltinstitut, Gründer eines Berater-Unternehmens und hat an der Leuphana-Universität Lüneburg eine Professur für Öko-Design inne. 

Eine Suche nach den Stichworten „Chemiecocktail“ und „Sondermüll“ auf der Webseite des Hamburger Vereins führte zu keinen Ergebnissen. Dort finden sich lediglich zwei Beiträge zum Thema, in denen ohne wissenschaftliche Belege behauptet wird, Masken enthielten „Schadstoffe“. 

Die Aussagen sind aber offenbar tatsächlich so gefallen: Gegenüber den Faktencheckern der AFP erklärte Braungart, er habe die Masken während eines Hintergrundgesprächs im Rahmen einer Pressekonferenz am 3. Februar „Chemiecocktail“ und „Sondermüll“ genannt. Er konnte allerdings keine wissenschaftliche Untersuchung dafür vorlegen, sondern gab lediglich an, 30 Masken angeguckt“ zu haben. Die Probennahme sei „nicht wissenschaftlich“.  

Nachdem wir diesen Faktencheck veröffentlichten, teilte uns Braungart am 14. April auf unsere Anfrage hin in einer E-Mail mit: „Bei unseren Zufallsuntersuchungen handelt es sich um konkrete Fälle von Betroffenen, die von allergieauslösenden und schlecht riechenden Masken berichteten.“ Auch uns gegenüber äußert Braungart den Begriff „Chemiecocktail“.  

Allerdings schreibt Braungart auf der Webseite seines Vereins in einer Mitteilung am 1. März: „Unsere Äußerungen zu Masken können keinesfalls für entsprechende Corona-Leugner oder Masken-Gegner benutzt werden.“ Und Masken seien „im Alltag der Corona-Bekämpfung essenziell notwendig“.

Wir haben uns einige der in den Blogbeiträgen aufgestellten und Braungart zugeschriebenen Behauptungen näher angesehen und mit Experten darüber gesprochen. Belege dafür, Masken würden „Schadstoffe“ enthalten oder ein „Chemiecocktail“ sein, haben wir nicht gefunden. Es gibt keine Hinweise auf Schadstoffe oder Inhaltsstoffe in gesundheitsgefährdenden Mengen in nach EU-Norm zugelassenen FFP2- oder OP-Masken.

Das Prüfverfahren für OP-Masken

Um die Behauptung einzuordnen, muss man zunächst differenzieren: FFP2-Masken sind sogenannte partikelfiltrierende Halbmasken, die zur Produkt-Kategorie Persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes gehören. OP-Masken zählen zu den Medizinprodukten. Wichtig ist zudem zu verstehen, wie die jeweiligen Produkte auf dem europäischen Markt zugelassen werden. 

Die Herstellung und der Vertrieb medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken) müssen in Übereinstimmung mit dem Medizinprodukterecht erfolgen. Um auf dem europäischen Markt verkauft werden zu dürfen, brauchen sie eine sogenannte CE-Kennzeichnung, erläutert das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite. 

Medizinprodukte müssten in der EU anders als Arzneimittel kein behördliches Zulassungsverfahren durchlaufen, sondern ein sogenanntes Konformitätsbewertungsverfahren, schreibt uns ein Pressesprecher des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). In diesem, einer Zulassung gleichwertigen Verfahren, muss der Hersteller nachweisen, dass sein Produkt sicher ist und die technischen und medizinischen Leistungen auch so erfüllt, wie sie von ihm beschrieben werden. 

Dieser Prozess erfolge durch den Hersteller, gegebenenfalls unter Hinzuziehung einer sogenannten ‚Benannten Stelle‘“ wie beispielsweise Tüv oder Dekra, erläutert der BfArM-Sprecher. Die Masken selbst, wie auch die Hersteller, unterliegen außerdem der Überwachung durch die jeweils zuständigen Behörden der Bundesländer. Für medizinische Gesichtsmasken gelte, dass sie „unbedenklich“ sein müssen, schreibt der BfArM-Sprecher. Geprüft wird diese Unbedenklichkeit („Biokompatibilität“) anhander der Norm DIN EN ISO 10993 Teil 1 bis 18

Anhand eines Beispiels erläutert der Sprecher des Bundesinstituts, was das im konkreten Fall bedeutet. Zum Beispiel müssten Aldehyde, die beim Einatmen oder Berühren gesundheitsschädlich sein können, in Stoffmasken identifiziert und quantifiziert werden. Das Risiko der Belastung durch die Aldehyde müsse im Rahmen einer Nutzen-Risikoanalyse bewertet werden. Nur dann, wenn diese positiv ausfällt, darf die Maske das CE-Kennzeichen erhalten und ist damit verkehrsfähig, so der Sprecher.

Das Prüfverfahren für FFP2-Masken

Wie auch Medizinische Gesichtsmasken müssen FFP-Masken klare Anforderungen von Gesetzen und technischen Normen einhalten, schreibt das BfArM. Die Prüfnorm sei, gemeinsam mit dem CE-Kennzeichen und der vierstelligen Kennnummer der Benannten Stelle, auf der Oberfläche der FFP-Maske aufgedruckt. 

Die Prüfgesellschaft Dekra schreibt dazu auf ihrer Webseite, dass seit dem 1. Oktober nur noch FFP-Masken marktfähigseien, die das EU-Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hätten und damit die Anforderungen der EU-Norm DIN EN 149 erfüllen würden. Sie unterliegen zudem der Verordnung (EU) 2016/425. In dieser Verordnung steht, dass sie „die Gesundheit und Sicherheit von Personen“ nicht gefährden dürfen. 

In der Praxis bedeutet das: Wenn ein Inhaltsstoff im Verdacht stünde, die Gesundheit zu beeinträchtigen, so müsse dies der Hersteller im Rahmen der obligatorischen Risikobewertung berücksichtigen, schreibt uns die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Da Atemschutzmasken körpernah getragen werden, lasse sich daraus schließen, dass die Verwendung des Stoffes in Atemschutzmasken nur dann zulässig sei, wenn er nach den geltenden Normen unbedenklich ist.

BAuA: Es gibt keine Untersuchungen zum Thema

Die BAuA schreibt uns, dass bisher keine Informationen darüber vorlägen, dass aufgrund von Stoffen in Schutzmasken nachweislich Risiken für die Tragenden ausgehen und kann diese deshalb weder bestätigen noch ausschließen.“ Der Pressesprecher der BAuA schrieb uns zudem, für die Behauptung von Braungart gebe es keine Untersuchungen, die bislang publiziert worden seien. 

Ein Sprecher der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) weist zudem darauf hin, dass es wenig zielführend sei, Stoffe zu nennen, die – mit möglicherweise sehr empfindlichen Analysemethoden – „nachgewiesen“ worden seien. Entscheidend sei, in welchen Mengen sie vorhanden sind und ob sie überhaupt aus dem textilen Gewebe freigesetzt werden könnten. 

Keine Belege für Gesundheitsgefahren durch Inhaltsstoffe von OP- oder FFP2-Masken

In den Artikeln werden einige angeblich gefundene und gesundheitsgefährdenden Stoffe aufgezählt: Polypropylen, Bindemittel, UV-Stabilisatoren, Antioxidantien, flüchtige organische Kohlenwasserstoffe, Formaldehyd, Anilin und künstliche Duftstoffe und Klebstoff. OP-Masken enthielten zudem Cobalt. Wir haben einige dieser Stoffe von Experten einordnen lassen.

„Ausgangsstoffe für die Masken sind Kunststoffe wie Polypropylen, Polyethylen oder Polyethylenterephthalat, die auch für Lebensmittel geeignet sind“, schreibt der BAuA-Sprecher und ordnet deren Verwendung in Masken folglich – anders als in den Blogartikeln behauptet – als unbedenklich ein. Auch die DGUV schreibt, Kunststoffe dieser Art „geben keinen Anlass zur Sorge wegen möglicher negativer Effekte auf die Gesundheit“. 

Genannt werden in den Blogartikeln auch Formaldehyd und Cobalt. Dazu schreibt die DGUV: „Formaldehyd sowie Cobalt und viele seiner Verbindungen sind als krebserzeugend anzusehen. Das tatsächliche Krebsrisiko ist aber generell abhängig von der Verfügbarkeit und der Konzentration. Weil Formaldehyd sehr reaktionsfreudig ist, ist zu erwarten, dass es leicht mit anderen Bestandteilen des textilen Gewebes abreagiert und nur in geringem Ausmaß in freier Form vorliegen dürfte.“ Sprich, wenn sich das Formaldehyd dauerhaft an das Textilgewebe bindet, stellt es keine Gesundheitsgefahr mehr dar.

Zu Anilin schreibt uns die DGUV: „Anilin steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen. Weil die Substanz einen penetranten Geruch aufweist und an der Luft braun wird, ist es wenig wahrscheinlich, dass FFP2-Masken in größeren Mengen Anilin enthalten.“ 

In den Blogartikeln wird zudem vor Klebstoffen gewarnt. Doch die Masken würden nicht geklebt, sondern thermisch verschweißt, schreibt die BAuA: Bei den verwendeten Grundmaterialien für FFP2-Masken und auch medizinische Gesichtsmasken handelt es sich um mehrere Lagen sogenannter Meltblown- oder Spunbond-Filtervliese, die aus geschmolzenen Kunststoffen in unterschiedlichen Prozessen hergestellt werden und in der Regel mittels Ultraschallschweißen miteinander verbunden werden.

Keine Belege, dass sich Vlies von den Masken löst und Gefahren bergen würde

Besonders problematisch seien die Mikroplastikfasern, die sich von dem Maskenvlies lösen würden, heißt es in den Artikeln. Experten widersprechen.

Ein Sprecher der BAuA schreibt uns, dass FFP-Masken seit etwa 40 Jahren im Arbeitsschutz eingesetzt würden. Bislang seien keine Probleme durch lungengängige, biobeständige Fasern bekannt geworden.“ Der Prüf-Norm zufolge dürften sich auch gar keine Fasern des Filtermediums lösen und von diesen keinerlei Gefährdungen ausgehen“. Auch die DGUV gibt an, dass ihr keine Untersuchungen zur Wirkung oral aufgenommener Partikel aus Atemmasken vorlägen. 

Wie oben beschrieben, gibt es Konformitätsverfahren, die OP- und FFP2-Masken durchlaufen müssen, um die Anforderungen der EU zu erfüllen und eine CE-Kennzeichnung zu erhalten. Für diese Produkte gilt, dass sie keine Stoffe in gesundheitsgefährdenden Mengen enthalten dürfen. Hinweise, wie man konforme Masken erkennt, gibt es zum Beispiel bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Tüv: Minderwertige Masken, die auf den Markt gelangen, sind in EU-Liste zu finden

Das bedeutet jedoch nicht, dass lediglich FFP-2 und OP-Masken in Deutschland erhältlich wären, die diese Konformitätsverfahren durchlaufen haben und die entsprechende Kennzeichnung vorweisen. 

Jörg Meyer zu Altenschildesche, Pressesprecher beim Tüv Rheinland sagt am Telefon: Es gibt schlechte Masken, die auf dem Markt landen, die dann auf der sogenannten Rapex-Liste der EU zu finden sind. Und es gibt andere schlechte Masken, die überhaupt nicht in den deutschen Markt gelangen, weil sie bei Prüfanforderungen durchfallen. Oft geht es hier um die mangelhafte Schutzwirkung der Masken.Rapex ist das Schnellwarnsystem der Europäischen Union für den Verbraucherschutz. Der Fokus der Marktüberwachungsbehörden liegt dabei darauf, zu kontrollieren, ob von einem Produkt Gesundheits- oder Sicherheitsgefahren ausgehen.

Auch der Sprecher der BAuA schreibt: Es wäre realitätsfern, anzunehmen, dass es keine vorsätzlichen Verstöße gegen die Vorschriften geben würde. Nach entsprechenden Produkten könne man sich in der Datenbank Gefährliche Produkte der BAuA erkundigen. Dort veröffentlicht die Bundesanstalt bekannt gewordene Produktrückrufe und Produktwarnungen. Aber: Mängel, die über europäische Meldeverfahren zu gefährlichen Produkten bekannt geworden seien, umfassen für Masken in den meisten Fällen eine nicht ausreichende Filterwirkung und eine nichtkonforme Kennzeichnung, schreibt uns die BAuA. Es geht dabei also meist darum, ob die Masken das filtern, was sie sollen.

Die Pharmazeutische Zeitung beispielsweise schrieb im November 2020, dass im Hinblick auf FFP2-Masken viele Mängelprodukte auf dem Markt seien. Die Dekra schätze, dass 60 bis 80 Prozent der aktuell auf dem Markt befindlichen FFP2-Masken nicht konform zugelassen seien. Diese Schätzung bezog sich allerdings auf die Schutzwirkung und nicht auf Schadstoffe. 

Stiftung Warentest veröffentlichte im Februar 2021 einen Test mit FFP2-Masken von zehn verschiedenen Herstellern. Zum Thema Schadstoffe heißt es dort: Die Tester analysierten verschiedene Teile der Masken auf mögliche Schad­stoffe, unter anderem auf Weichmacher, PAK (poly­zyklische aromatische Kohlen­wasser­stoffe), Form­aldehyd und Nickel. Erfreulicher­weise gab es bei keinem der Modelle etwas zu bean­standen.

BAuA und Tüv empfehlen, auf CE-Kennzeichnung und unangenehme Gerüche zu achten

Ein Indiz für Schadstoffe seien häufig unangenehme Gerüche, schreibt das BAuA. Einige Hersteller geben hierzu an, dass insbesondere die verwendeten elastischen Ohrbänder einen solchen Eigengeruch verströmen, der in diesen Fällen jedoch nicht auf gesundheitsgefährdende Stoffe hinweist. Verbraucher können sich bei Fragen zu Schutzmasken konkreter Hersteller auch an die örtlich zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. 

Auch Jörg Meyer vom Tüv Rheinland empfiehlt: „Wenn eine Maske unangenehm riecht, Finger weg. Das muss zwar nicht heißen, dass das Produkt gefährlich ist. Aber es kann ein Indiz dafür sein, dass Chemikalien enthalten sind, die in dieser Menge nicht verwendet werden dürfen.“ Außerdem betont er: Auf dem Produkt muss unter anderem die CE-Kennzeichnung mit der vierstelligen Nummer der Benannten Stelle drauf sein. Wenn die nicht drauf ist, würde ich die Maske nicht kaufen.

Was wir da über Mund und Nase ziehen, ist eigentlich Sondermüll“, wird Braungart in den Artikeln von Neopresse und Buchkomplizen weiter zitiert. Nimmt man diese Aussage wörtlich, ist sie falsch: FFP-Masken gehören in den Restmüll beziehungsweise in die graue Tonne”, erläutert uns der Pressesprecher der BAuA. 

Baumgart: Wissenschaftlich fundierte Untersuchung ist schwierig

Rund sechs Wochen nach dem Erscheinen der Blog-Artikel, am 26. März, wurde auf der Webseite des Vereins Hamburger Umweltinstitut die Untersuchung der Inhaltsstoffe einer FFP2-Maske veröffentlicht. Als CE-Nummer ist für diese Maske CE 0598 angegeben. Es handelt sich dabei um keine der deutschen Benannten Stellen, deren Kennnummern hier gelistet sind. Es handelt sich um eine Benannte Stelle aus Finnland.

Auf der Webseite des Vereins heißt es, es seien Einzelsubstanzen identifiziert worden. Einzelne Konzentrationen der „Substanzen seien relativ gering. Aber es sei nicht möglich, die möglichen Wechselwirkungen der Schadstoffe untereinander zu bewerten“. 

Ob und inwiefern durch das Vorhandensein bestimmter Stoffe in der untersuchten Maske Gesundheitsgefahren entstehen, wird in der Auswertung nicht klar. 

In einer E-Mail an uns schreibt Braungart ergänzend: „Das Problem ist, dass viele verschiedene Stoffe festzustellen sind, die verwendet werden […], die sensibilisierend wirken und vor allem als Mischung problematisch sind. Wie bereits dargestellt sind es die Synergieeffekte und nicht die einzelnen Chemikalien, die hier problematisch bzw. schädlich sind.“ 

Eine wissenschaftlich fundierte Untersuchung sei hierzu aber nicht möglich, ohne genaue Kenntnis über Hersteller, Lagerung und Zusammensetzung der Masken zu haben, von denen zudem mehrere hundert Proben benötigt würden. Ob solche Stoff-Wechselwirkungen also tatsächlich auftreten, wird durch die Untersuchung nicht belegt.

Redigatur: Till Eckert, Steffen Kutzner

Update 9. April 2021: Wir haben die Aussage Braungarts ergänzt, mit der er sich von Corona-Leugnern distanziert.

Update 16. April 2021: Wir haben Aussagen Michael Braungarts aus einer E-Mail an uns sowie den Hinweis zur Untersuchung einer FFP2-Maske des Vereins Hamburger Umweltinstitut von Ende März ergänzt.

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • DIN EN ISO 10993 Teil 1 bis 18 zur Unbedenklichkeitsprüfung von OP-Masken: Link
  • Hinweise der Dekra zur Marktfähigkeit von FFP-Masken: Link
  • EU-Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen: Link
  • Hinweise zum Erkennen konformer Masken bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Link
  • Bericht von Stiftung Warentest von Februar 2021 zu FFP2-Masken: Link
  • Rapex-Schnellwarnsystem der EU: Link