Faktencheck

Das RKI warnt nicht vor FFP2-Masken, kann gesundheitliche Auswirkungen bei Lungenkranken und Alten aber nicht ausschließen

In einem Artikel wird behauptet, das Robert-Koch-Institut habe „zugegeben“, dass FFP2-Masken eine „Gefahr für die Gesundheit“ seien. Das stimmt so nicht. Das RKI erklärte, dass es außerhalb des Gesundheitswesens keine Untersuchungen zum Tragen solcher Masken gebe. Man könne bei älteren Menschen oder solchen mit eingeschränkter Lungenfunktion gesundheitliche Auswirkungen deshalb nicht ausschließen.

von Steffen Kutzner

FFP2 Masken
FFP2-Masken sind keine Gesundheitsgefahr. Das RKI empfiehlt jedoch eine begrenzte Tragedauer. (Symbolbild: Picture Alliance / Laci Perenyi / Laci Perenyi)
Behauptung
Das Robert-Koch-Institut habe „zugegeben“, dass FFP2-Masken eine „Gefahr für die Gesundheit“ seien.
Bewertung
Fehlender Kontext
Über diese Bewertung
Fehlender Kontext. Das Robert-Koch-Institut hat FFP2-Masken nicht als Gesundheitsgefahr bezeichnet. Es kann gesundheitliche Auswirkungen bei älteren und vorerkrankten Menschen allerdings aufgrund fehlender Daten nicht ausschließen.

„RKI gibt zu: FFP2-Masken sind eine Gefahr für die Gesundheit“, ist der Titel eines Artikels auf der Webseite Unser Mitteleuropa. Darin heißt es unter anderem: „Das RKI warnt ausdrücklich davor, FFP2-Masken ohne vorhergehende medizinische Untersuchung zu tragen, ob man das gesundheitlich überhaupt verträgt.“ 

Obwohl der größte Teil des Artikels auf Unser Mitteleuropa aus Zitaten eines Textes von der Webseite des RKI besteht, ist die Überschrift irreführend überspitzt. Das RKI hat nicht gewarnt, dass FFP2-Masken eine „Gefahr für die Gesundheit“ seien. Allerdings gibt es für FFP2-Masken, wenn sie von Menschen bei der Arbeit getragen werden müssen, bestimmte arbeitsrechtliche Bedingungen. Und das RKI rät dazu, dass die Anwendung durch Laien „ärztlich begleitet“ werden sollte. 

Was genau sagt das Robert-Koch-Institut zu FFP2-Masken?

FFP2-Masken sind sogenannte partikelfiltrierende Halbmasken, die sowohl einen Eigen- als auch Fremdschutz vor Tröpfchen und Aerosolen bieten. 

Der Bericht von Unser Mitteleuropa bezieht sich auf die Seite „Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit COVID-19“ vom RKI. Im Abschnitt „Welche Funktion bzw. Einsatzbereiche haben FFP2-Masken außerhalb der Indikationen des Arbeitsschutzes?“ empfiehlt das RKI, FFP2-Masken nicht so lange zu tragen wie Alltagsmasken (MNB). 

Die Empfehlung gilt an dieser Stelle allerdings für „geschultes und qualifiziertes Personal“, etwa im medizinischen Bereich. Dort sei das Tragen einer FFP2-Maske im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben, „wenn patientennahe Tätigkeiten mit erhöhtem Übertragungsrisiko durch Aerosolproduktion, z.B. eine Intubation, durchgeführt werden“. 

Das RKI weist auf derselben Seite darauf hin, dass im arbeitsmedizinischen Bereich eine Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden muss, „um durch den erhöhten Atemwiderstand entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten“. Durch die Benutzung von FFP2-Masken gebe es eine „Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand“, weshalb die Herstellerangabe zur maximalen Tragezeit beachtet werden sollte. Diese lägen üblicherweise bei 75 Minuten, bevor eine 30-minütige Pause eingelegt werden solle.

Anwendung von FFP2-Masken ist außerhalb des Gesundheitswesens bisher wenig untersucht

Untersuchungen zu den „gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens z. B. bei vulnerablen Personengruppen oder Kindern“ sind laut RKI noch nicht verfügbar. Innerhalb des Gesundheitswesens seien Atembeschwerden und Gesichtsdermatitis (Hautentzündungen) beobachtet worden. Bei Menschen mit eingeschränkter Lungenfunktion und bei Älteren seien „gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen“. 

In Bezug auf „Laien“ weist das RKI deshalb daraufhin, dass die Anwendung von FFP2-Masken „möglichst ärztlich begleitet“ werden sollte, „um über die Handhabung und Risiken aufzuklären“. Die individuellen Risiken und der Nutzen sollte für jede Person abgewogen werden. 

Auszug aus der Erklärung zu FFP2-Masken auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts (Screenshot und Markierungen: CORRECTIV.Faktencheck)

Bundesanstalt für Arbeitsschutz gibt aktuell weder eine Empfehlung für noch gegen den Gebrauch von FFP2-Masken im privaten Bereich

Das RKI verweist auf eine Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Der Link führt inzwischen auf eine Fehlerseite; eine Google-Suche des Dokumententitels führt jedoch zu der PDF mit Empfehlungen zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2. In dem Dokument, das bis zum 21. Januar 2021 online zu finden war, stand explizit, dass FFP2-Masken für den Privatgebrauch „nicht empfohlen“ werden. 

Seit dem 22. Januar 2021 ist ein neues Dokument online, das die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens durchaus vorsieht, und zwar wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann „zur Erhöhung des Eigenschutzes, oder wenn das Gegenüber keinen MNS trägt“. 

Diese Empfehlung beziehe sich jedoch nicht auf Privatpersonen, wie uns ein Pressesprecher der Bundesanstalt telefonisch mitteilte. Das BAuA gebe aktuell weder eine Empfehlung für noch gegen die Nutzung von FFP2-Masken im privaten Bereich.

Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene sieht FFP2-Maskenpflicht kritisch

Aufgrund der Empfehlungen des RKI und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz beurteilt auch die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene eine FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr oder Einzelhandel „kritisch“: „Mit den bisherigen, sich gegenseitig ergänzenden Maßnahmen wie Abstandsregel, Alltagsmaske, Hygienemaßnahmen und ausreichende Lüftung werden die Ziele des Infektionsschutzes bei korrekter und konsequenter Einhaltung in der Öffentlichkeit gewährleistet“, heißt es in einer Stellungnahme. „Der medizinischen MNS hat im Gegensatz zu Alltagsmasken definierte Filtereigenschaften und ist im Vergleich zu FFP2-Masken kostengünstig und kann auch länger getragen werden.“ 

Fazit: Eine explizite Warnung vor der Verwendung von FFP2-Masken hat das Robert-Koch-Institut nicht ausgesprochen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gesundheitliche Auswirkungen bei lungengeschädigten und älteren Menschen nicht auszuschließen seien. 

Redigatur: Sarah Thust, Alice Echtermann

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck: 

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit Covid-19 des RKI (Abschnitt „Welche Funktion bzw. Einsatzbereiche haben FFP2-Masken außerhalb der Indikationen des Arbeitsschutzes?“): Link
  • Übersicht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu verschiedenen Maskenarten (30. September 2020): Link