Weiteres gefälschtes Zitat von Annalena Baerbock: Grünen-Kandidatin will Witwenrente nicht abschaffen
Will Annalena Baerbock die Witwenrente abschaffen, um mit dem Geld Geflüchtete besser integrieren zu können? Nein. Das Zitat, das in Sozialen Netzwerken verbreitet wird, ist erfunden.
Auf Facebook verbreitet sich ein Bild mit einem angeblichen Zitat der Grünen-Kandidatin für die Bundestagswahl, Annalena Baerbock: Sie wolle die Witwenrente abschaffen, um die so eingesparten Gelder für die Integration von Geflüchteten zu verwenden. Das Bild wurde auf Facebook binnen eines Tages insgesamt mehr als 2.800 Mal geteilt und uns auch mehrfach zugeschickt.
Wir haben bei der Pressestelle der Partei Bündnis 90/Die Grünen nachgefragt, ob Annalena Baerbock dieses Zitat wirklich so geäußert hat. Eine Pressereferentin verwies uns auf einen Tweet von Parteisprecherin Nicola Kabel. Darin bezeichnet Kabel das Zitat am 6. Mai als „schlicht und einfach gefälscht“.
Keine Hinweise auf eine Äußerung von Annalena Baerbock zur Witwenrente
Auch eine Google-Suche nach den Begriffen „Baerbock Witwenrente“, „Baerbock Witwenrente abschaffen“ oder nach dem ersten Satz des angeblichen Zitats liefert keine Treffer für Aussagen der Grünen-Kandidatin zu diesem Thema. Im Wahlprogramm der Grünen für die Bundestagswahl im September tauchen die Worte „Hinterbliebenenrente“ und „Witwenrente“ ebenfalls nicht auf.
Erst vor Kurzem kursierte eine andere Fälschung eines Zitats von Annalena Baerbock bezüglich eines Hundeverbots, das sie angeblich gefordert habe.
Die sogenannte Witwen- und Witwerrente soll sicherstellen, dass die finanzielle Versorgung der hinterbliebenen Person sichergestellt ist, wenn Lebenspartner oder Ehepartnerinnen sterben. Anders als in dem Facebook-Beitrag suggeriert wird, bekommen diese Rente nicht nur Frauen. Je nach Alter der Hinterbliebenen und abhängig von anderen Faktoren beträgt die Rente zwischen 25 und 60 Prozent des Einkommens der gestorbenen Person.
Redigatur: Alice Echtermann, Sarah Thust
Update, 10. Mai 2021: In einer früheren Fassung des Textes hieß es, dass „Lebensgefährten“ Anspruch auf Witwenrente hätten. Es haben jedoch nur Ehe- und Lebenspartner Anspruch darauf. Wir haben den Fehler korrigiert.