Faktencheck

Bundestagswahl: Auch mit Bleistift abgegebene Stimmen sind gültig

Auf Facebook verbreitet sich die Behauptung, dass abgegebene Stimmen, die mit einem Bleistift gemacht werden, bei der Bundestagswahl nicht zählen würden. Das ist falsch.

von Steffen Kutzner

Pencil stands out among the others facing the opposite way. 3D illustration
Auch Stimmen, die per Bleistift abgegeben werden, sind bei der Bundestagswahl gültig (Symbolbild: Picture Alliance / Zoonar / Cigdem Simsek)
Behauptung
Stimmen, die bei der Bundestagswahl per Bleistift abgegeben werden, seien ungültig.
Bewertung
Falsch. Auch mit Bleistift abgegebene Stimmen sind gültig.

Auf Facebook wird behauptet, dass eine per Bleistift abgegebene Stimme nicht gültig sei, da ein Bleistift nicht dokumentenecht sei: „Wir wählen in Realität überhaupt nicht“, lautet eine Behauptung. Das verunsichert einige Menschen. Sie fragen sich, ob eine Stimmabgabe per Bleistift „überhaupt rechtens“ sei. 

Auf der Seite des Bundeswahlleiters heißt es dazu eindeutig: „Als Schreibstifte im Sinne des Wahlrechts gelten Bleistifte (die nicht dokumentenecht sein müssen), Farbstifte, Kopierstifte, Tintenstifte, Kugelschreiber, Faserstifte, Filzstifte und ähnliche.“

Auf der Webseite des Bundeswahlleiters steht erläutert, dass auch eine Stimmabgabe per Bleistift gültig ist
Auf der Webseite des Bundeswahlleiters steht erläutert, dass auch eine Stimmabgabe per Bleistift gültig ist (Quelle: Bundeswahlleiter/ Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Redigatur: Uschi Jonas, Tania Röttger