Bundestagswahl: Auch mit Bleistift abgegebene Stimmen sind gültig
Auf Facebook verbreitet sich die Behauptung, dass abgegebene Stimmen, die mit einem Bleistift gemacht werden, bei der Bundestagswahl nicht zählen würden. Das ist falsch.
Auf Facebook wird behauptet, dass eine per Bleistift abgegebene Stimme nicht gültig sei, da ein Bleistift nicht dokumentenecht sei: „Wir wählen in Realität überhaupt nicht“, lautet eine Behauptung. Das verunsichert einige Menschen. Sie fragen sich, ob eine Stimmabgabe per Bleistift „überhaupt rechtens“ sei.
Auf der Seite des Bundeswahlleiters heißt es dazu eindeutig: „Als Schreibstifte im Sinne des Wahlrechts gelten Bleistifte (die nicht dokumentenecht sein müssen), Farbstifte, Kopierstifte, Tintenstifte, Kugelschreiber, Faserstifte, Filzstifte und ähnliche.“
Redigatur: Uschi Jonas, Tania Röttger