Ja, für Personal in Restaurants gilt 3G – Gäste brauchen dagegen teils einen 2G-Nachweis
Im Netz wird kritisiert, dass Kellnerinnen und Kellner, die weder geimpft noch genesen sind, sondern einen negativen Coronatest haben, zwar in Restaurants arbeiten dürfen, dort als Gäste wegen 2G oder 2G-Plus aber nicht erwünscht wären. Wir haben uns die Rechtslage angeschaut: Die Aussage ist größtenteils richtig.
„Du darfst getestet im Restaurant 2G+ Leute bedienen, darfst aber selbst da als Gast nichts essen“, heißt es am 5. Januar auf Facebook. Kritisiert wird, dass Kellnerinnen und Kellner, die für ihre Arbeit im Restaurant nicht geimpft oder genesen, sondern nur getestet sein müssten, als Gäste dort aufgrund der 2G-Plus-Regelung nicht willkommen wären. 2G-Plus steht für geimpft oder genesen plus getestet. Der Facebook-Beitrag wurde bereits mehr als 7.500 Mal geteilt.
Nach unserer Recherchen ist die Aussage größtenteils richtig: Bundesweit gilt seit dem 24. November 2021 eine 3G-Regel am Arbeitsplatz. Ein Nachweis eines negativen Tests ist also ausreichend, um in einem Restaurant zu arbeiten. Von den Mitarbeitenden wird jedoch teilweise verlangt, dauerhaft eine Maske zu tragen. Für den Besuch von Restaurants fordern einige Bundesländer von den Gästen einen 2G-Nachweis, manche auch 2G-Plus.
3G-Regel am Arbeitsplatz gilt bundesweit seit dem 24. November
Durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes gilt seit dem 24. November 2021 bundesweit eine 3G-Regel am Arbeitsplatz. Diese ist in Paragraph 28b des Gesetzes geregelt und gilt vorerst bis zum 19. März 2022. Dort heißt es, Arbeitgeber und Beschäftigte dürften Arbeitsstätten nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind.
Dass dies auch für Gastronomien gilt, bestätigte uns der Bundesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) auf Nachfrage. Eine Pressesprecherin schrieb auf unsere Anfrage: „Bundesweit gilt die 3G-Regelung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäß §28 b Infektionsschutzgesetz. Darunter fällt selbstverständlich auch das Gastgewerbe mit seinen Kellnerinnen und Kellnern. 2G am Arbeitsplatz gibt es nur in Krankenhäusern, Vorsorgeeinrichtungen etc.“
In manchen Bundesländern, wie zum Beispiel Hessen, galt zum Zeitpunkt des Beitrags auf Facebook darüber hinaus auch eine Maskenpflicht für alle Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz.
Im November 2021 hat die Dehoga einmal die damals geltenden Bestimmungen aller Bundesländer für Gastronomien aufgelistet: Die 2G-Regeln in Restaurants galten tatsächlich nicht für die Beschäftigten. Für Mitarbeitende, die weder geimpft noch genesen sind, galt eine Testpflicht, also 3G, und teilweise mussten sie durchgehend eine Maske tragen.
Für den Besuch in Restaurants und Gaststätten gelten die Regeln der Bundesländer
Weiter schrieb uns die Sprecherin des Bundesverbandes des Dehoga: „Im Wesentlichen kann man sagen: Für die Gäste unserer Branche gelten die Corona-Maßnahmen nach den Rechtsverordnungen der einzelnen Bundesländer.“ Als der Facebook-Beitrag Anfang Januar veröffentlicht wurde, galt in mehreren Bundesländern 2G für Gäste im Restaurant.
Die Corona-Verordnungen der Bundesländern verändern sich regelmäßig. Ein Blick in die aktuelle Corona-Schutzverordnung Bayerns zeigt zum Beispiel, dass laut Paragraph 5 nur Personen mit einem 2G-Nachweis und Kinder unter 14 Jahren Gastronomien betreten dürfen. Auch in der Corona-Schutzverordnung Berlins vom 23. Dezember 2021 heißt es, dass Gastronomien mit geschlossenen Räumen nur unter der 2G-Bedingung öffnen dürfen.
Eine strengere Regel hatte das Bundesland Rheinland-Pfalz. Dort galt zum 28. Dezember eine 2G-Plus-Regel für Gäste in Innengastronomien.
Redigatur: Sarah Thust, Alice Echtermann