Nein, diese Dokumente belegen kein geheimes Biowaffen-Programm in der Ukraine
Anfang März veröffentlichte Russland Dokumente zweier ukrainischer Labore. Sie sollen zeigen, dass das Land ein geheimes Biowaffen-Programm betreibt. Doch die Dokumente belegen dies nicht.
„Russland deckt geheimes Bio-Waffen-Programm in der Ukraine auf“, heißt es seit dem 6. März in verschiedenen Beiträgen auf Facebook und Telegram (hier, hier und hier). Die Beiträge beziehen sich auf ein Video des mittlerweile in der EU gesperrten russischen Mediums RT DE. Demnach habe Russland Dokumente entdeckt, die belegten, dass in ukrainischen Laboren „Komponente für biologische Waffen“ entwickelt wurden. Die russische Nachrichtenagentur RIA veröffentlichte diese Dokumente. In den Dokumenten sind Listen mit verschiedenen Krankheitserregern zu finden.
Diese Behauptungen lassen sich mit den veröffentlichten Dokumenten jedoch nicht belegen, wie die Analyse mehrerer Expertinnen und Experten zeigt. Vielmehr zeigen die Listen, dass es sich dabei um Krankheitserreger handelt, an denen in vielen Laboren weltweit geforscht wird. Hinweise auf die Entwicklung von Biowaffen gebe es nicht.
UN: Keine Biowaffen-Programme in der Ukraine bekannt
Igor Konashenkov, Sprecher des russischen Verteidigungsministeriums, sagte am 6. März, die von Russland veröffentlichten Dokumente zeigten, dass ukrainische Labore angewiesen worden seien, „besonders gefährliche“ Krankheitserreger zu zerstören, darunter Cholera, Anthrax und Pest. An diesen soll in einem Labor in Lwiw geforscht worden sein. In den veröffentlichten Dokumenten geht es jedoch um zwei Forschungseinrichtungen in Charkiw und Poltawa, die an Diphtherie-, Salmonellose- und Ruhr-Erregern geforscht haben sollen.
Das Gesundheitsministerium der Ukraine dementierte am 7. März die Behauptung, die „Vernichtung besonders gefährlicher Krankheitserreger“ angewiesen zu haben. Alle Laboreinrichtungen in der Ukraine hätten lediglich die Funktion, Krankheitserreger zu identifizieren, die ein „erhebliches epidemisches Potenzial“ besäßen. Weiter würden die Labore Krankheitserreger identifizieren, die international bedeutsam seien und der Regulierung gemäß internationalen Gesundheitsvorschriften unterliegen.
Russland berief zu den Dokumenten eine Sitzung des UN-Sicherheitsrates am 11. März ein. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wurde nach dem zweiten Weltkrieg gegründet und soll den internationalen Frieden sichern. Dafür kann er etwa wirtschaftliche Sanktionen verhängen oder militärische Operationen genehmigen. Er besteht aus zehn gewählten Mitgliedsstaaten und den fünf permanenten Mitgliedern: Russland, Frankreich, Großbritannien, den USA und China. In der besagten Sitzung wies die Leiterin des UN-Büros für Abrüstungsfragen, Izumi Nakamitsu, die Vorwürfe Russlands zurück: Es seien keine Biowaffen-Programme in der Ukraine bekannt. Am 18. März betonte sie dies erneut.
Weltweit wird in Laboren an Krankheitserregern geforscht
Dass in der Ukraine an Krankheitserregern geforscht wird, ist nichts ungewöhnliches. Auch in Deutschland wird an zahlreichen Universitäten und Forschungszentren an Krankheitserregern geforscht, zum Beispiel an SARS-CoV-2.
Krankheitserreger, auch Pathogene genannt, sind in Deutschland in vier Risikogruppen eingeteilt, entsprechend werden auch die Labore, die mit diesen Krankheitserregern arbeiten, klassifiziert: von S1 (niedrigste Stufe) bis S4 (höchste Stufe). Laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) werden die Krankheitserreger folgendermaßen eingeteilt:
- Risikogruppe 1: Es ist unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit hervorrufen.
- Risikogruppe 2: Sie können eine Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine Gefahr für Beschäftigte darstellen; eine Verbreitung in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich.
- Risikogruppe 3: Sie können eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch es ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich
- Risikogruppe 4: Sie können eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.
Laut Experten lassen sich die Krankheitserreger in den Dokumenten der Forschungseinrichtungen Charkiw und Poltawa in die Risikogruppen 1 und 2 einteilen.
Dokumente sprechen für Standardprozesse in einem mikrobiologischen Labor
Wir haben die Dokumente zunächst mit Google Lens übersetzt. Darin geht es um die „Notvernichtung besonders gefährlicher Krankheitserreger“ und Labore in Charkiw und Poltawa. Für beide Labore gibt es eine Liste von verschiedenen Krankheitserregern, die laut dem Dokument vernichtet wurden. Ob die Dokumente echt sind, konnten wir nicht abschließend bestätigen. Doch der Inhalt gibt Aufschluss darüber, ob sie die Behauptung über ein „geheimes Biowaffen-Programm in der Ukraine” stützen.
Auf Twitter veröffentlichte eine Gruppe von neun Biologen aus Weißrussland, Frankreich, Russland und Schweden eine erste Analyse. Ihr Fazit: Die Dokumente würden Standardprozesse im Umgang mit und der Zerstörung von Krankheitserregern zeigen. Es gibt bestimmte Regeln im Umgang mit Krankheitserregern. Diese werden zum Beispiel von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin oder der schweizer Fachkommission für biologische Sicherheit veröffentlich. Die Vernichtung beziehungsweise Entsorgung von Pathogenen muss demnach dokumentiert werden. Dokumente über deren Entsorgung sind deshalb erst einmal kein Beleg dafür, dass an Biowaffen geforscht wurde oder dass die Krankheitserreger „besonders gefährlich“ sind.
DSMZ: Bei Labor mit Biowaffen-Absicht wären „völlig andere Bakterien“ zu erwarten
Wir haben die Liste mit den Krankheitserregern auch Experten des Leibniz-Instituts DSMZ – Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen in Braunschweig – vorgelegt und um eine Einschätzung gebeten. Die DSMZ hat nach einigen Angaben 80 Prozent aller weltweiten Bakterienarten in ihrer Sammlung.
Mehrere Experten der DSMZ schauten sich die Krankheitserreger auf den beiden Listen für uns an. Ihre Analyse: In Deutschland würden sehr viele Labore mit diesen Bakterien arbeiten und an ihnen forschen. Was man auf den Listen sehe sei „nichts besonderes“ und spreche für die normale Lagerhaltung eines jeden mikrobiologischen Labors. Die Liste enthalte zudem viele sogenannte Referenzstämme. Solche Referenzstämme werden in der Medizin zum Beispiel genutzt, um die Leistungsfähigkeit von Tests zu überprüfen.
Bei einem Labor mit Biowaffen-Absicht seien „völlig andere Bakterien zu erwarten“, teilten uns die Experten mit. Dass man die Bakterien auf der Liste für missbräuchliche Zwecke benutzen könnte oder um Biowaffen zu produzieren, sei nicht plausibel.
Das lässt sich daran erkennen, dass die Krankheitserreger, die in den zwei Dokumenten genannt werden, laut den Experten der DSMZ alle den Risikogruppen 1 und 2 zugeordnet werden. Sie sind also nur in Teilen für den Menschen gefährlich und können normalerweise gut behandelt werden.
So wird zum Beispiel das Bakterium E.coli in den Dokumenten genannt, das im Darm vorkommt und Blasenentzündungen verursachen kann. Ein anderer Eintrag aus den Listen, Bacillus licheniformis, wird für die Produktion von bestimmten Enzymen verwendet. Bei Candida albicans handelt es sich um einen Hefepilz, den viele Menschen auf der Haut oder den Schleimhäuten tragen. Auch der Krankenhauskeim Pseudomonas aeruginosa, der Lungenentzündungen verursachen kann, ist in den Dokumenten zu finden.
DSMZ: Keine der Bakterien auf Exportkontrolllisten zu finden
Für die Analyse schauten die Experten der DSMZ zudem, ob die Bakterien erstens auf Exportkontrolllisten zu finden sind, die unter anderem die Ausfuhr von biologischen „Kampfmitteln“ regeln, und zweitens, ob aus den aufgeführten Krankheitserregern potenziell Toxine – also Gifte – gebildet werden könnten.
Das Fazit zum ersten Punkt: Die Bakterien sind auf keiner der relevanten Exportkontrolllisten zu finden – weder im deutschen Kriegswaffenkontrollgesetz (Liste zugänglich hier), der fast identischen EU Dual-use Verordnung zur Kontrolle des Export von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck oder der internationalen Liste der sogenannten Australischen Gruppe.
Folgende Bakterien fielen den Experten dennoch auf, weil sie zur Bildung von Giften in der Lage sind: Staphylococcus .aureus.subsp.aureus ATCC 25923 und Shigella sonnei und Shigella flexneri (Ruhr-Erreger). Bei Staphylococcus aureus handele es sich jedoch um einen sehr häufig genutzten Referenzstamm. Der Keim besiedelt Menschen oft unbemerkt in der Nase, gefährlich wird er bei Personen mit geschwächtem Immunsystem. Die Bakterienarten sind jedoch nicht in den genannten Exportkontrolllisten erwähnt.
Eine weitere Auffälligkeit: In den Dokumenten sind viele Diphtherie-Stämme aufgeführt. Laut den Experten der DSMZ lässt sich das möglicherweise dadurch erklären, dass es nach dem Zerfall der Sowjetunion in den ehemaligen Mitgliedsstaaten Diphtherie-Ausbrüche gab. Die in den Dokumenten genannten Stämme könnten somit der Diagnostik dienen. Gegen Diphtherie gibt es einen Impfstoff.
Fazit: Die Dokumente, die angeblich aus zwei ukrainischen Laboren stammen, lassen keine Schlüsse auf ein geheimes Biowaffen-Programm zu. An den Krankheitserregern, die auf den Dokumenten zu finden sind, forschen weltweit viele Labore. Es handelt sich um Referenzstämme, die häufig in der Medizin verwendet werden.
Einen Überblick mit allen Faktenchecks von uns zum Krieg in der Ukraine finden Sie hier.
Redigatur: Matthias Bau, Tania Röttger