Gefälschter Brief: Stadt Kassel will den Verbrauch von Warmwasser nicht auf vier Stunden am Tag begrenzen
Im Netz verbreitet sich ein angebliches Schreiben der Stadt Kassel. Darin wird angekündigt, dass Bewohner ab Herbst nur zu bestimmten Uhrzeiten warmes Wasser bekommen und die Heizung nur eine halbe Stunde am Tag laufen darf. Der Brief ist eine Fälschung.
In Sozialen Netzwerken verbreitet sich ein angebliches Schreiben der Stadt Kassel (hier und hier). Darin steht, dass die Stadt wegen der steigenden Gas- und Strompreise mit der „Städtischen Werken AG“ einen Entwurf erarbeitet habe und im Herbst Heiz- und Warmwasserzeiten einführen werde. Kassel sei demnach in Zeitzonen eingeteilt, dem Adressaten oder der Adressatin des Briefs stehe ab dem 1. September Montag bis Samstag Warmwasser zwischen 4.00 und 8.00 Uhr zu; am Freitag und Samstag von 20.00 bis 22.30 Uhr. Zudem bleibe die Heizung bis Ende September komplett aus, danach dürfe jeder Heizkörper maximal 30 Minuten täglich auf höchstens Stufe drei laufen. Das gelte bis Mitte April.
Der angebliche Brief ist eine Fälschung. Er enthält mehrere Schreibfehler und keinen richtigen Absender. Die Stadt Kassel bestätigte, dass das Schreiben nicht echt ist.
Stadt Kassel empfiehlt: Brief ignorieren und wegwerfen
Die Stadt dementierte am 25. Juli auf Twitter und Facebook das Schreiben und bezeichnete es als Fälschung. „Falls Ihr also selbst auch einen solchen Brief bekommen habt oder jemanden kennt: Ignorieren und wegwerfen“, rät die Stadt in ihrem Facebook-Post.
Brief enthält mehrere Schreibfehler und keinen richtigen Absender
Auch das Schreiben selbst weist mehrere Unstimmigkeiten auf. Zum Beispiel widersprechen sich der Briefkopf und das Ende des Briefes. So heißt es im Briefkopf, der Absender sei der „Bürgermeister“, unterschrieben ist der Brief jedoch nur mit einer unleserlichen Unterschrift unter der „Stadt Kassel“ steht. Aktuell ist der SPD-Politiker Christian Geselle Oberbürgermeister von Kassel.
Darüber hinaus enthält der Brief zahlreiche Rechtschreib- und Formulierungsfehler. Bereits in der Anrede heißt es zum Beispiel „Liebe/r Bewohner“ statt „Liebe/r Bewohner/in“. Im ersten Satz heißt es, „die Preise… stellt uns vor große Hürden” statt „die Preise stellen uns vor große Hürden”. Auch der Name der Stadtwerke wird im Brief falsch geschrieben. Statt „Städtische Werke AG“ ist im Brief von „Städtischen Werken AG“ die Rede. Dass ein offizielles Schreiben der Stadt so viele Fehler enthält, ist unwahrscheinlich.
Redigatur: Matthias Bau, Sophie Timmermann