Faktencheck

Warum die Analyse der KBV-Daten durch die AfD keinen Anstieg von Todesfällen in 2021 belegt

Die AfD-Bundestagsfraktion hat eine Analyse von Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung präsentiert. Daraus scheint hervorzugehen, dass es 2021 einen Anstieg plötzlicher, ungeklärter Todesfälle gab. Dies wird als Folge der Corona-Impfungen interpretiert. Doch die Daten, die die AfD verwendet hat, lassen gar keine Schlüsse über die Entwicklung von Todesursachen zu.

von Alice Echtermann

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Mit sogenannten ICD-Codes werden ärztliche Leistungen mit Krankenkassen abgerechnet. Solche Abrechnungsdaten hat die AfD ausgewertet und vermeintlich Hinweise auf einen starken Anstieg ungeklärter Todesfälle gefunden. Doch die Analyse ist nicht aussagekräftig. (Symbolbild: Chokniti Khongchum / Pixabay)
Behauptung
Eine Analyse von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeige einen drastischen Anstieg von ungeklärten Todesfällen im Jahr 2021, seit Beginn der Covid-19-Impfungen.
Bewertung
Falsch. Die Abrechnungsdaten der KBV enthalten Codes für medizinische Diagnosen. Damit rechnen zum Beispiel Ärzte ihre Leistungen – also Behandlungen von Patientinnen – mit den Krankenkassen ab. Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland weist darauf hin, dass diese Daten nicht dazu dienen, Todesfälle zu erfassen und daher gar keine Aussagen über die Entwicklung bestimmter Todesursachen zulassen. Zudem seien die Daten, die der AfD geliefert wurden, nicht vollständig gewesen. Die amtliche Todesursachenstatistik für 2021 zeigt keinen auffälligen Anstieg.

Am 12. Dezember hat die AfD-Bundestagsfraktion in einer Pressekonferenz Daten vorgestellt, die belegen sollen, dass es im Jahr 2021 „teils drastische Veränderungen bei Krankheitsbildern und Sterbefällen seit Beginn der Corona-Impfungen“ gegeben habe. Als Grundlage für diese Aussage sollen Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dienen, die der AfD-Politiker Martin Sichert angefordert und ein Datenanalyst namens Tom Lausen ausgewertet hatte.

Es handelt sich dabei um sogenannte ICD-Codes. Damit kodieren Ärztinnen und Ärzte oder Krankenhäuser medizinische Diagnosen, wenn sie ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Der Code J45.0 steht zum Beispiel für allergisches Asthma. Anhand einer Analyse, wie oft bestimmte ICD-Codes verwendet werden, kann theoretisch etwas über die Häufigkeit bestimmter Krankheiten gesagt werden. 

Die AfD-Bundestagsfraktion leitet aus den KBV-Daten ab, dass Covid-19-Impfungen zu vermehrten Todesfällen und Impfnebenwirkungen geführt haben könnten. Die Daten eignen sich jedoch nicht für solche Schlussfolgerungen. Denn diese Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen dienen nicht der Erfassung von Todesursachen. Zudem gibt es offene Fragen zu den Daten, die die AfD von der KBV erhielt: Anscheinend handelte es sich nicht um die Abrechnungsdaten aller gesetzlich Versicherten pro Jahr 2016 bis 2020, sondern nur um eine Teilmenge, was zu einer Verzerrung der Analyse führte. 

AfD präsentiert KBV-Daten als vermeintlichen Beleg für Anstieg von Todesfällen im Jahr 2021

Die Daten der KBV hat die AfD über eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten und stellt sie auf einem eigens erstellten Abschnitt ihrer Webseite mit dem Titel „Daten zu Impffolgen“ zum Download zur Verfügung.

In der Pressekonferenz stellten der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert und der Datenanalyst Tom Lausen die Auswertung der KBV-Daten vor. Ihre Präsentation enthält zahlreiche Diagramme, die den „drastischen“ Anstieg von bestimmten ICD-Codes für Todesfälle mit unklarer Todesursache und „Plötzlichen Herztod“ in 2021 zeigen sollen. Sichert fordert am 12. Dezember in Zusammenhang mit der Datenauswertung auf Twitter: „Wer Leben retten will, muss alles dafür tun, aufzuklären, woher dieser Anstieg kommt.“

Insbesondere ein Säulendiagramm, das die addierten Zahlen mehrerer ICD-Codes zeigt, kursiert am Montag in Sozialen Netzwerken. Auf Twitter gibt es zahlreiche virale Tweets mit dem Hashtag #ploetzlichundunerwartet – dieses Schlagwort wird schon länger verwendet, um ohne Belege über Todesfälle durch Covid-19-Impfungen zu spekulieren. Die Analyse der AfD wurde vor allem im Querdenken-Umfeld verbreitet. So schreibt der Finanzwissenschaftler Stefan Homburg auf Twitter: „Seit Impfbeginn Anfang 2021 explodieren die Todesfälle ‚plötzlich und unerwartet‘“. Und der Anwalt Markus Haintz spricht von „zehntausenden zusätzlichen Toten im direkten zeitlichen Zusammenhang mit der Impfkampagne“.

Twitter-Beitrag von Stefan Homburg zu den KBV-Daten
Ein Tweet von Stefan Homburg über die Datenanalyse enthält eine der Grafiken aus der Präsentation auf der AfD-Pressekonferenz (Quelle: Twitter; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Welche Daten hat die AfD ausgewertet?

Die AfD hat für ihre Analyse folgende ausgewählte ICD-Codes betrachtet:

  • I46.1 Plötzlicher Herztod
  • I46.9 Herzstillstand, nicht näher bezeichnet
  • R96.0 Plötzlich eingetretener Tod
  • R96.1 Todeseintritt innerhalb von weniger als 24 Stunden nach Beginn der Symptome, ohne anderweitige Angabe 
  • R98.0 Tod ohne Anwesenheit anderer Personen
  • R99.0 Sonstige ungenau oder nicht näher bezeichnete Todesursachen 

Die Grafiken in der Präsentation zeigen tatsächlich für fast alle dieser Codes einen extremen Anstieg ab Beginn 2021, hier ein Beispiel für den Code R99:

Pressekonferenz der AfD
Eine Folie aus der Präsentation von Tom Lausen auf der Pressekonferenz der AfD-Bundestagsfraktion (Quelle: Youtube / Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Die Datenanalyse ist jedoch nicht aussagekräftig. Laut dem Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI) sorgte die Art der Anfrage der AfD an die KBV dafür, dass sie nur ganz bestimmte Daten erhielt – und zwar von Menschen, für die 2021 eine ärztliche Behandlung abgerechnet wurde und die somit mutmaßlich bis zu jenem Jahr noch am Leben waren. Wenn sie in den Jahren zuvor noch am Leben waren, konnten für diese Patienten auch keine ICD-Codes für Todesursachen vergeben werden. Das würde die niedrigen Zahlen von 2016 bis 2021 und den plötzlichen Anstieg ab dem 1. Quartal 2021 erklären.  

Das ZI ist das zentrale Forschungsinstitut für ärztliche Versorgung in Deutschland und erstellt zum Beispiel wissenschaftliche Studien für die Kassenärztlichen Vereinigungen. Es hat zu der Datenauswertung und den Schlussfolgerungen der AfD daraus am Dienstag eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin wird der Vorsitzende Dominik von Stillfried mit den Worten zitiert: „Die Aufregung um möglicherweise gestiegene Todesfälle 2021 entbehrt jeder Grundlage.“ 

Abrechnungsdaten der Krankenkasse dienen nicht der Erfassung von Todesursachen – eigene Analyse der ZI zeigt keine Auffälligkeiten

Die ZI stellt in einer separaten wissenschaftlichen Einordnung zu den Daten klar, dass es nicht zulässig sei, aus Abrechnungsdaten für die gesetzliche Krankenversicherung die Entwicklung von Todesursachen abzuleiten. Denn die Codes seien keine Aussagen zu Todesursachen, sondern zu „Behandlungsanlässen“ von Patientinnen und Patienten.

Außerdem zeige eine eigene Analyse der ZI anhand der vollständigen Abrechnungsdaten für die Jahre 2012 bis 2022 „keine Auffälligkeiten für die einzelnen von der AfD hervorgehobenen Diagnoseschlüssel“ (R96-R98, I46.1, I46.9). Das ZI stellt dazu auch ein Diagramm bereit, für das es nach eigener Angabe alle Abrechnungsdaten ausgewertet hat. Die Grafik zeigt die Prävalenz der einzelnen ICD-Codes – also die Häufigkeit, mit der jeder Code verwendet wurde – bezogen auf die Gesamtzahl der gesetzlich Versicherten in dem jeweiligen Jahr. Das waren für 2021 beispielsweise 72.866.128 Personen (siehe Excel-Tabelle zum Download hier). Es ist zu sehen, dass sich diese Häufigkeit 2021 im Vergleich zu den Vorjahren nicht auffällig erhöht hat.

Analyse der ZI
Die Grafik des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland mit Analyse der betreffenden ICD-Codes in den vollständigen Abrechnungsdaten seit 2012 zeigt keine auffällige Veränderung im Jahr 2021 (Quelle: ZI / Vertragsärztliche und psychotherapeutische Abrechnungsdaten)

Der Fehler könnte bereits im Datensatz gelegen haben

Das bedeutet nicht, dass Tom Lausen sich in der Analyse der KBV-Daten für die AfD verrechnet hat. Vielmehr sorgte laut ZI die Art der Anfrage dafür, dass die AfD nicht die vollständigen Abrechnungsdaten aller Versicherten erhielt und durch die eingeschränkte Datenauswahl der vermeintliche Anstieg von Todesfällen entstand.  

So ist die AfD bei der Auswahl der Daten vorgegangen: Der Abgeordnete Martin Sichert hat in drei Schritten Daten bei der KBV angefordert; das lässt sich auch dem Anschreiben, das die AfD veröffentlicht hat, und der Anfrage auf fragdenstaat.de entnehmen. Zunächst sollten die Daten aller gesetzlich Krankenversicherten ausgewählt werden, die im Jahr 2021 eine der folgenden ICD-Kodierungen zu Impfnebenwirkungen enthielten: T88.1, T88.0, U12.9 und Y59.9. Bis auf den Code U12.9 beziehen sich diese nicht spezifisch auf Covid-19-Impfungen; sie umfassen alle Impfstoffe und sagen auch nichts über die Schwere oder Art der Nebenwirkung aus. Der Code T88.1 steht zum Beispiel einfach nur für „Sonstige Komplikationen nach Impfung, anderenorts nicht klassifiziert“.

Für die so entstandene Gruppe an Versicherten sollten in einem zweiten Schritt alle ICD-Codes – also alle Diagnosen zu allen möglichen Krankheiten – von 2016 bis 2022 nach Quartalen bereitgestellt werden. In diesem Paket sind also auch die Codes zu den Todesursachen (I46, R96, R98, R99) enthalten. 

Im dritten Schritt sollte schließlich die Häufigkeit aller Diagnosecodes für alle Versicherten, aber abzüglich der Gruppe aus Schritt 1 und 2, von 2016 bis 2021 nach Quartalen aufgelistet werden.

Anfrage der AfD
Auszug aus dem Schreiben der KBV an Martin Sichert, das die AfD-Bundestagsfraktion veröffentlicht hat. Das Kürzel V steht für Verdachtsdiagnosen, G für gesicherte Diagnosen. (Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Die Datenauswahl hatte laut ZI zur Folge, dass die AfD Daten von Personen erhielt, die im Jahr 2021 mindestens eine kassenärztliche Leistung beziehungsweise Behandlung (Diagnose einer Impfnebenwirkung) bekamen. Wie bereits oben erklärt, kann aus dieser Gruppe also eigentlich niemand in den Jahren 2016 bis 2020 gestorben sein. Doch wie kommt es dann dazu, dass trotzdem für die Jahre 2016 bis 2021 zahlreiche Todesursachen-Codes in dem Datensatz auftauchen, den die AfD erhalten hat? Das ZI schreibt: „Bei dem sehr seltenen Auftreten einiger Kodierungen für Todesfälle in vorausgegangenen Jahren kann es sich bei dieser Kohorte hingegen nur um Fehler bei der Eingabe oder Übertragung handeln.“ 

Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung geht von Kodierfehlern in den Jahren vor 2021 aus

Wir haben beim ZI nachgefragt, wieso es zum Beispiel für den ICD-Code 46.1 („Plötzlicher Herztod“) in den Jahren vor 2021 so viele mutmaßliche Fehlkodierungen gibt. Eine direkte Antwort auf die Frage schickte uns Pressesprecher Daniel Wosnitzka nicht. 

Er erklärte lediglich per E-Mail, der Todeszeitpunkt einer Person lasse sich aus den Daten nicht ablesen. „Kodiert werden Abrechnungsanlässe. Diese sind nicht identisch mit tatsächlichen Todesursachen. Die ausgewählten Kodes sind auch keine Todesursachen, die auf Totenscheinen dokumentiert werden.“ Da Verstorbene keine ärztlichen Leistungen über mehrere Jahre in Anspruch nehmen, sei „davon auszugehen, dass diese Kodierungen in den Jahren vor 2021 nicht tatsächliche Todesfälle dokumentieren“. Vielmehr sei auch angesichts sehr kleiner Zahlen in den Vorjahren von „Kodierfehlern“ auszugehen. 

Auch eine Kodierung der Todesursache „Covid-19“ geschehe letztlich nicht über die Abrechnungsdaten der Krankenkassen, sondern auf dem Totenschein, so Wosnitzka weiter. „In der Regel wird die Ausstellung von Totenscheinen im Rahmen der Leichenschau privatärztlich abgerechnet und ist damit nicht im Datensatz der KBV enthalten“, schreibt das ZI dazu. „Diagnosen, die einen Sterbefall vermuten lassen“, könnten in Ausnahmefällen dokumentiert werden. Sie könnten aber auch „Ergebnis von Fehlkodierungen“ sein.

Es ist unklar, ob es bei der Datenlieferung durch die KBV zu einem Missverständnis oder Fehler kam

Wir haben die Pressestelle der AfD-Bundestagsfraktion um eine Stellungnahme zu der Kritik an der Datenanalyse gebeten. Martin Sichert teilte uns per E-Mail mit, er habe die KBV um die vollständigen Daten aller gesetzlich Versicherten gebeten. Geliefert worden seien „zwei relevante Datenpakete“: die Daten von 2.468.531 Versicherten, die im Jahr 2021 offenbar eine Impfnebenwirkung hatten, und die Daten von 69.573.152 Versicherten, bei denen das nicht der Fall war. Wenn die gelieferten Daten unvollständig seien, verlange er eine Nachbesserung durch die KBV, so Sichert. Er erwarte eine Veröffentlichung, welche Daten denn nun korrekt seien und wie es gegebenenfalls zur „Kommunikation falscher Daten“ kam. 

Insgesamt erhielt Martin Sichert nach eigenen Angaben von der KBV also die Daten von rund 72,1 Millionen Versicherten. Das entspricht etwa der Gesamtzahl der Versicherten, die das ZI seiner eigenen Datenanalyse für das Jahr 2021 zugrunde gelegt hat (rund 72,9 Millionen). Insofern ist es plausibel, dass die AfD zumindest für das Jahr 2021 vollständige Daten erhalten hat. Fraglich ist, welche Daten die KBV für die Vorjahre seit 2016 geliefert hat. Denn die Zahl der Personen, die pro Jahr ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, ist nicht jedes Jahr gleich – nicht alle Versicherten benötigen jedes Jahr eine Behandlung. Das zeigt auch die Prävalenz-Analyse, die das ZI gemacht hat; dort ist die Gesamtmenge der Versicherten in jedem Jahr unterschiedlich hoch.

Tabeller der ZI
Auszug aus der Tabelle mit der Berechnung der Prävalenzen einzelner ICD-Codes durch das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Ob die Daten, die die KBV an die AfD lieferte, tatsächlich unvollständig oder fehlerhaft waren, können wir letztlich nicht nachprüfen. Unsere Presseanfrage dazu an die KBV blieb bisher unbeantwortet.

Fazit: Die Analyse der Daten sagt nichts über Todesfälle durch Covid-19-Impfungen aus 

Fest steht aber: Die Analyse der KBV-Daten kann keinen „drastischen Anstieg“ von plötzlichen, ungeklärten Todesfällen im Jahr 2021 belegen, weil in diesen Daten gar nicht primär Todesursachen erfasst werden. 

Laut ZI zeigt eine Analyse der vollständigen Daten seit 2012 keine Auffälligkeiten bei den ausgewählten ICD-Codes. Gegenüber der Welt erklärte das Wissenschaftliche Institut der Krankenkasse AOK zudem, in den eigenen Abrechnungsdaten zeige sich kein Anstieg bei den betreffenden ICD-Codes. Im Gegenteil: Der Anteil der Codes R96.0, R96.1 und R99 sei rückläufig.

Auch die Analyse der Codes für Impfnebenwirkungen lässt keine Schlussfolgerungen über die Gefährlichkeit der Covid-19-Impfstoffe zu. Die dafür von der AfD angefragten Codes T88.1, T88.0 und Y59.9 beziehen sich nicht nur auf Corona-Impfungen, sondern alle Impfstoffe, wie wir bereits in einem anderen Faktencheck im August 2022 erklärt haben. Einzig der Code U12.9 bezieht sich spezifisch auf Covid-19-Impfungen. Die Techniker Krankenkasse erklärte damals, die Daten dürften zudem nicht einfach addiert werden, denn es sei möglich, dass eine versicherte Person mehrfach mit verschiedenen Diagnosen gezählt werde. 

Todesursachenstatistik für 2021 zeigt keine Auffälligkeiten bei diesen ICD-Codes

Dass es keine Belege für einen Anstieg plötzlicher Todesfälle durch Impfungen gibt, zeigt auch die offizielle Todesursachenstatistik für 2021, die am 16. Dezember vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wurde. Diese basiert anders als die Abrechnungsdaten der Krankenkassen auf den ICD-Codes, die auf den Totenscheinen der Verstorbenen vermerkt wurden. 

In der Datenbank auf der Webseite Gesundheitsberichterstattung des Bundes kann man nun die Anzahl der Sterbefälle mit den betreffenden ICD-Codes aus den letzten Jahren bis 2021 ganz einfach nach Obergruppen vergleichen. In der Gruppe der Codes I30 bis I56 sind I46.1 „Plötzlicher Herztod“ und I46.9 „Herzstillstand, nicht näher bezeichnet“ enthalten. Die Kategorie enthält für 2021 insgesamt 90.001 Sterbefälle. Das sind mehr als 2020 (88.262) und 2019 (88.761) – aber weniger als 2018 (93.878), 2017 (92.463) und 2016 (90.788). 

Ein Beispiel, das den Widerspruch der offiziellen Todesursachenstatistik zu den KBV-Daten der AfD zeigt: Aus den Rohdaten, die man beim Statistischen Bundesamt herunterladen kann, geht hervor, dass es mit dem Code I46.1 im letzten Jahr 1.091 Todesfälle gab. Laut der Datenanalyse der AfD sollten es 2021 mehr als 2.800 solcher Fälle gewesen sein. 

Auch bei den ICD-Codes für „ungenau bezeichnete und unbekannte Todesursachen“ (R95 bis R99) zeigt sich keine Auffälligkeit, die auf einen kausalen Zusammenhang mit Corona-Impfungen hindeuten könnte: 2021 gab es 33.900 solcher Sterbefälle, 2020 waren es 30.829 und 2019 33.175.

Paul-Ehrlich-Institut: Studie auf Basis von Krankenkassendaten 2023 geplant

Der Datenanalyst Tom Lausen warf auf der Pressekonferenz übrigens auch dem Paul-Ehrlich-Institut vor, trotz früherer Ankündigungen die Daten der KBV nicht angefordert und analysiert zu haben. 

Das PEI schickte uns auf Nachfrage am 16. Dezember eine Stellungnahme zu. Darin steht, dass tatsächlich seit längerem eine Studie geplant war, bei der das PEI Daten von Krankenkassen auswerten wollte, um seltene Impfnebenwirkungen besser zu analysieren. Nur habe sich bisher keine der großen gesetzlichen Krankenkassen bereit erklärt, mitzumachen. Erst kürzlich habe das PEI eine Krankenkasse dafür gewinnen können, die Studie sei für 2023 geplant. 

Was die Analyse der Daten von den Kassenärztlichen Vereinigungen angeht, so liege die technische Voraussetzung für einen Datentransfer dem PEI seit Oktober 2022 vor. Seitdem arbeite man daran, eine sichere und effiziente Infrastruktur zur Übermittlung der Daten zu schaffen. „Vor diesem Hintergrund hat ein Datenaustausch in der vom Gesetz [Infektionsschutzgesetz, Anm. d. Red.] geforderten Form bisher tatsächlich noch nicht stattfinden können.“ Die Daten, die bei der geplanten Krankenkassenstudie erhoben werden, seien aber aus Sicht des PEI bedeutsamer als die der Kassenärztlichen Vereinigungen.

Redigatur: Matthias Bau, Sophie Timmermann

Update, 16. Dezember 2022: Wir haben im Fazit Informationen aus der amtlichen Todesursachenstatistik für 2021 ergänzt, die vom Statistischen Bundesamt am 16. Dezember veröffentlicht wurde, sowie das Statement des Paul-Ehrlich-Instituts, das uns nach Veröffentlichung erreicht hat.

Update, 21. Dezember 2022: Wir haben im Text ergänzt, dass die Rohdaten zu den einzelnen ICD-Codes beim Statistischen Bundesamt heruntergeladen werden können. 

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Präsentation der AfD von der Pressekonferenz am 12. Dezember 2022: Link (archiviert)
  • Schreiben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Datenanfrage der AfD: Link (archiviert)
  • Stellungnahme des Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland, 13. Dezember 2022: Link (archiviert)
  • Wissenschaftliche Einordnung zu Abrechnungsdaten, Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland, 13. Dezember 2022: Link (archiviert)
  • Sterbefälle, Sterbeziffern (Todesursachen) nach ICD10 ab 1998 in der Datenbank Gesundheitsinformationen des Bundes: Link
  • Daten des Statistischen Bundesamtes zu Todesursachen: Link