Faktencheck

Nein, die Wiederholungswahl in Berlin wurde nicht für ungültig erklärt

„Berliner Landtagswahl für ungültig erklärt“, heißt es in einem Tiktok-Video im Februar. Das Datum des Videos legt nahe, es handele sich um die Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 in Berlin. Doch die ist bislang nicht für ungültig erklärt worden – das wäre aktuell auch noch gar nicht möglich.

von Kimberly Nicolaus

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Laut vorläufigem Wahlergebnis der Wiederholungswahl in Berlin am 12. Februar 2023 ist die CDU stärkste Kraft im Berliner Abgeordnetenhaus. Auf dem Bild von links: CDU-Schatzmeisterin Julia Klöckner, Parteichef Friedrich Merz und Kai Wegner, Spitzenkandidat der CDU Berlin. (Symbolbild: DPA / Picture Alliance / Axel Heimken)
Behauptung
Die Wiederholung der Berliner Landtagswahl sei für ungültig erklärt worden.
Bewertung
Falscher Kontext
Über diese Bewertung
Falscher Kontext. Die Wiederholungswahl in Berlin vom 12. Februar 2023 wurde bislang nicht für ungültig erklärt. Der im Tiktok-Video geteilte Artikel der Deutschen Welle wurde bereits am 16. November 2022 veröffentlicht. Er bezieht sich auf die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021, die für ungültig erklärt wurde.

Ein Tiktok-Video zeigt einen Tweet der US-Republikanerin Kari Lake, in dem es übersetzt heißt: „Berliner Landtagswahl für ungültig erklärt“. Der Tweet verlinkt auf einen Artikel der Deutschen Welle. Die US-Politikerin klagte im November 2022 erfolglos gegen ihre Niederlage bei der Gouverneurswahl in Arizona.

Den Tweet veröffentlichte Lake am 13. Februar – am Tag zuvor fand in Berlin die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Auf Tiktok sorgt der Beitrag zum Teil für Verwirrung, ein Nutzer kommentierte: „Ist das jetzt wahr?“

Nein, das ist es nicht. Die Wiederholungswahl vom 12. Februar wurde bislang nicht für ungültig erklärt.

Auf Tiktok geraten Informationen über die Landtagswahl in Berlin 2021 mit der Wiederholungswahl 2023 durcheinander. Die Berlin-Wahl 2023 wurde nicht für ungültig erklärt. (Quelle: Tiktok; Screenshot und Unkenntlichmachung: CORRECTIV.Faktencheck)
Auf Tiktok geraten Informationen über die Landtagswahl in Berlin 2021 mit der Wiederholungswahl 2023 durcheinander. Die Berlin-Wahl 2023 wurde nicht für ungültig erklärt. (Quelle: Tiktok; Screenshot und Unkenntlichmachung: CORRECTIV.Faktencheck)

Berliner Verfassungsgerichtshof hat die Wiederholungswahl 2023 nicht für ungültig erklärt 

Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl könnten unter anderem wahlberechtigte Personen oder Parteien einlegen, zum Beispiel mit der Begründung, dass eine Bewerberin oder ein Bewerber nicht wählbar gewesen sei oder es grobe Fehler bei der Durchführung der Wahl gegeben habe. Die konkreten Bestimmungen dazu stehen im Rechtsgrundlagenheft zur Wiederholungswahl Berlin 2023 (Download, Seite 7). 

Wenn ein Einspruch nach Gesetzgebung des Berliner Verfassungsgerichtshofs (Download, Seite 19) zulässig ist, kommt es zur Wahlprüfung. An diesem Verfahren sind mehrere Personen beteiligt, unter anderem die einsprechende Person, der Landeswahlleiter, und die Senatsverwaltung für Inneres. Anschließend entscheidet der Verfassungsgerichtshof, ob der Einspruch zurückgewiesen oder akzeptiert wird.

Karoline Bülow, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Verfassungsgerichtshof und Richterin am Verwaltungsgericht Berlin, schreibt uns auf Nachfrage, „dass der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 nicht für ungültig erklärt hat“. Und sie erklärt weiter: Die Frist für Einsprüche beginne auch erst, nachdem das Wahlergebnis im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht wurde. „Diese Bekanntmachung ist noch nicht erfolgt.“

Laut vorläufigem Endergebnis (Download) ist die CDU die stärkste Kraft im Berliner Abgeordnetenhaus (28,2 Prozent), die SPD liegt mit 105 Stimmen vor den Grünen (jeweils 18,4 Prozent). Die Linke kommt auf 12,2 Prozent, die AfD auf 9,1 Prozent und die FDP scheitert mit 4,6 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde. Das abschließende Wahlergebnis soll am 27. Februar bekannt gegeben werden.

Alter Artikel der Deutschen Welle bezieht sich auf Berlin-Wahl 2021

In der Kommentarspalte auf Tiktok weist ein Nutzer darauf hin, dass es in dem englischsprachigen Artikel der Deutschen Welle überhaupt nicht um die Wiederholungswahl 2023, sondern um die Wahl in 2021 gehe. Damit hat er recht, der Artikel ist nicht aktuell, sondern stammt vom 16. November 2022 – dem Tag, als der Berliner Verfassungsgerichtshof entschied, dass es eine Wiederholungswahl geben wird. Die Deutsche Welle schrieb: „Das oberste Gericht Berlins hat neue Wahlen in der deutschen Hauptstadt angeordnet und erklärt, dass das Chaos bei der Wahl 2021 gegen das Wahlgesetz verstößt.“ 

Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, erklärte der Berliner Verfassungsgerichtshof am 16. November 2022 die Wahlen zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 aufgrund mehrerer Pannen für ungültig. Unter anderem wurden teilweise falsche Stimmzettel verwendet, einige Wahllokale waren zwischenzeitlich geschlossen und teilweise wurde noch nach 18 Uhr – also nach den ersten Prognosen – gewählt.

Redigatur: Paulina Thom, Uschi Jonas

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Artikel der Deutschen Welle über die Berlin-Wahl 2021, 16. November 2022: Link (Englisch, archiviert)
  • Pressemitteilung des Berliner Verfassungsgerichthofs, 16. November 2022: Link (archiviert)
  • Rechtsgrundlagenheft zur Wiederholungswahl Berlin 2023, 16. Dezember 2022: Link