Türkei-Wahl: Wahlberechtigte in Deutschland können in türkischen Konsulaten abstimmen
Im Vorfeld der Wahlen in der Türkei kursiert im Netz die Behauptung, Deutschland verbiete Wahlurnen für die Türkei-Wahl. Zwar genehmigte die Bundesregierung zusätzlich beantragte Wahllokale tatsächlich nicht, Wahlberechtigte können aber in den türkischen Konsulaten ihre Stimme abgeben.
Am 14. Mai werden in der Türkei Parlament und Präsident neu gewählt. Nach 20 Jahren in der Regierung könnte die konservative AKP-Partei unter Präsident Recep Tayyip Erdoğan die Wahl verlieren. Sein größter Herausforderer Kemal Kılıçdaroğlu, Chef der sozialdemokratischen CHP, hat laut Umfragen Chancen auf einen Wahlsieg. Rund 1,5 Millionen der türkischen Wahlberechtigten leben laut dem Mediendienst Integration in Deutschland. Für die im Ausland lebenden Wählerinnen und Wähler begann die Wahl schon am 27. April, teilweise noch bis zum 9. Mai können sie ihre Stimme abgeben.
Kurz vor Wahlbeginn tauchte im Netz die Behauptung auf, „Deutschland verbietet Wahlen für die Türkei“. Das zumindest schrieb der Influencer und Erdoğan-Anhänger Bilgili Üretmen zu seinem Video, das auf Tiktok über 230.000 Mal angezeigt wurde. Die Behauptung verbreitete sich auch auf Facebook. Erst wer sich das Video zu Ende anschaut, erfährt Details: Geplante zusätzliche Wahllokale in Dortmund, Fulda, Kassel, Siegen, Limburg, Kiel, Mannheim, Saarbrücken, Bielefeld und Ulm seien verboten worden. In den Konsulaten könne weiterhin gewählt werden.
Tatsächlich genehmigte die Bundesregierung in den genannten Städten keine Wahllokale, mit Ausnahme von Kassel. Dort und in den türkischen Konsulaten können Wahlberechtigte abstimmen. Wahlurnen für die Türkei-Wahl wurden also nicht grundsätzlich verboten, wie der Text im Video auf den ersten Blick suggeriert.
Kurzfristige Absage an Wahllokale sorgte für Verwirrung
Da es in der Türkei keine Briefwahl gibt, können die in Deutschland lebenden türkischen Wahlberechtigten nur vor Ort an einer Wahlurne abstimmen. Um ihnen die Stimmabgabe zu erleichtern, hatte die Türkei zusätzlich Wahllokale abseits der konsularischen Vertretungen beantragt: In Kiel, Kassel, Bielefeld, Dortmund, Siegen, Limburg, Fulda, Saarbrücken, Mannheim und Ulm.
Laut einem Bericht von Zeit Online vom 28. April hätten sich die Vertreter aller bei der Wahl antretenden Parteien auf eine Genehmigung verlassen und bereits die Adressen und Öffnungszeiten der Wahllokale auf Flyern und in Sozialen Netzwerken verbreitet. Die Absage durch das Auswärtige Amt ist erst am 26. April erfolgt, dem Abend vor Wahlbeginn. Deutsche Medien verbreiteten anschließend noch teilweise fehlerhafte Angaben, wo gewählt werden könne. Von allen zusätzlich beantragten Städten wurde nur der Standort Kassel genehmigt. Aus dem Auswärtigen Amt hieß es dazu, dort solle ein Generalkonsulat eingerichtet werden und „der entsprechende innerdeutsche Zustimmungsprozess“ sei schon so weit, dass die Einrichtung eines Wahllokals möglich sei.
Wir haben beim Bundesinnenministerium nachgefragt, warum die beantragten Wahllokale nicht genehmigt wurden. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums schrieb uns per E-Mail: „Grundsätzlich ist die Einrichtung von Wahllokalen außerhalb von diplomatischen und konsularischen Vertretungen gemäß einer Rundnote des Auswärtigen Amts nicht vorgesehen.“ Laut Zeit Online hat es Sicherheitsbedenken gegeben.
Das Auswärtige Amt bestätigte uns am 28. April, dass Wahlberechtigte in allen Städten, in denen die Türkei Konsulate unterhält, für die Wahlen in der Türkei abstimmen können: in Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Karlsruhe, Mainz, München, Münster, Nürnberg und Stuttgart sind die Wahllokale vom 27. April bis zum 9. Mai geöffnet. In Aachen, Bremen und Regensburg konnte vom 29. April bis zum 1. Mai gewählt werden, heißt es auf der Facebook-Seite der türkischen Botschaft in Berlin. Ein zusätzliches Wahllokal in Kassel öffnete am 29. April und ist noch bis 21 Uhr am 9. Mai geöffnet. Je nach Standort können Wahlberechtigte in Deutschland ihre Stimme bis 18 oder 21 Uhr am 9. Mai abgeben.
Autorin: Sarah Schmidt
Redigatur: Kimberly Nicolaus, Sophie Timmermann