Faktencheck

Nein, es wurde kein 600 Euro teurer Führerschein für Fahrräder ab 2025 beschlossen

Ab Januar 2025 soll es nicht nur eine neue Steuer auf Fahrräder geben, sondern auch eine Führerscheinpflicht. Mehrere hundert Euro soll das insgesamt kosten – das wird zumindest online behauptet. Aber das ist frei erfunden.

von Steffen Kutzner

asphalt-1867328_1280
Für Fahrräder und E-Scooter braucht man auch weiterhin keinen Führerschein (Symbolbild: Pexels / Pixabay)
Behauptung
Es sei ein neues Gesetz beschlossen worden: Ab Januar 2025 müsse man einen speziellen, 600 Euro teuren Führerschein haben, um Fahrrad und fahren zu dürfen. Auch für E-Scooter werde ein Führerschein Pflicht. Außerdem sei eine Fahrradsteuer in Höhe von 120 Euro beziehungsweise 240 Euro für E-Bikes beschlossen worden.
Bewertung
Frei erfunden
Über diese Bewertung
Frei erfunden. Laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr sind ab 2025 keine Führerscheine für Fahrräder oder E-Scooter nötig. Auch eine Fahrradsteuer ist laut dem Finanzministerium weder beschlossen noch geplant.

Glaubt man Beiträgen auf Tiktok und Facebook, gibt es ein neues Gesetz, das ab Januar 2025 einen 600 Euro teuren Führerschein für Fahrräder vorschreibt. Auch eine Fahrradsteuer in Höhe von 120 Euro pro Jahr oder 240 Euro für E-Bikes soll fällig werden. Auf Instagram heißt es, man benötige ebenso einen Führerschein für E-Scooter. Die Beiträge erreichten mehr als eine Million Aufrufe. Kommentare darunter zeigen: Manche nehmen die Meldung ernst, andere sind skeptisch.

Diese Beiträge kursieren auf Instagram (links) und Tiktok (rechts). Falsch sind beide. (Quelle: Instagram / Tiktok; Screenshots und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)

Wir haben beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr nachgefragt, ob ein Fahrrad- oder E-Scooter-Führerschein beschlossen oder geplant ist. Eine Sprecherin des Ministeriums schrieb uns, dass es weder für Fahrräder noch für Elektrokleinstfahrzeuge, zu der laut Webseite des Ministeriums auch E-Scooter zählen, eine Führerscheinpflicht gebe. „Änderungen sind nicht geplant“, schrieb die Sprecherin. Sie verwies auf die Fahrerlaubnisverordnung; dort ist in Paragraph 4 festgehalten, für welche Kraftfahrzeuge man keine Fahrerlaubnis braucht. 

Für Fahrräder gibt es zwar Führerscheine, die haben aber lediglich Symbolcharakter und werden im Rahmen der Verkehrserziehung an der Grundschule ausgestellt. Für die meisten Elektrofahrräder braucht man ebenfalls keinen Führerschein. Nur für sogenannte S-Klasse-Pedelecs, deren Motor auf bis zu 45 km/h beschleunigen kann, braucht man einen Führerschein, weil sie als Kleinkrafträder gelten, wie der ADFC schreibt. Solche Pedelecs müssen auch zugelassen und mit einem Kennzeichen versehen werden. Dasselbe gilt laut ADAC für E-Bikes, die allein durch den Motor auf 25 km/h beschleunigen können.

Weder Fahrradführerschein noch Fahrradsteuer ab 2025 beschlossen 

Wir haben auch beim Bundesministerium für Finanzen gefragt, ob eine Fahrradsteuer beschlossen oder angedacht ist. Die Antwort: „Die Bundesregierung plant keine gesonderte Besteuerung von Fahrrädern. Der Koalitionsvertrag schließt zudem neue Steuern als auch Steuererhöhungen aus.“

In Deutschland gab es 1899 laut einem Artikel des RBB eine Fahrradsteuer in Bremen und Hessen, damals waren aber nur wenige motorisierte Fahrzeuge unterwegs. Dass es heute in Deutschland und auch in keinem anderen vergleichbaren Land eine Fahrradsteuer mehr gibt, hat dem Artikel zufolge mehrere Gründe: Zum einen wäre der Verwaltungsaufwand höher als die Einnahmen durch eine solche Steuer. Zum anderen sei der volkswirtschaftliche Nutzen des Radfahrens wesentlich höher als der des Autofahrens. Mehrere Studien zeigten: Das Fahrrad verursacht weniger Umwelt- und Verkehrskosten als das Auto. 

Redigatur: Paulina Thom, Viktor Marinov