Faktencheck

Nein, die Bundesbank verklagt Sahra Wagenknecht nicht – Bild-Artikel ist gefälscht

Sahra Wagenknecht gibt bei Markus Lanz Investment-Tipps, wie man innerhalb von einigen Wochen eine Million Euro verdienen kann, heißt es angeblich bei der Bild-Zeitung. Was unglaublich klingt, ist es auch: Dahinter steckt eine weit verbreitete Betrugsmasche.

von Matthias Bau

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Der gefälschte Artikel ist unter anderem mit einem Ausschnitt aus einer Sendung von Markus Lanz bebildert (Quelle: Scramjetgarden; Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)
Behauptung
Sahra Wagenknecht sei einem Artikel der Bild-Zeitung zufolge von der Deutschen Bundesbank verklagt worden, weil sie bei Markus Lanz für eine Plattform für Kryptowährungen geworben habe.
Bewertung
Manipuliert. Der angebliche Bild-Artikel ist eine Fälschung. Sahra Wagenknecht sprach nicht bei Markus Lanz über eine Plattform für Kryptowährungen und wird auch nicht von der Bundesbank verklagt.

Sahra Wagenknecht gibt bei Markus Lanz Investment-Tipps, über die dann die Bild-Zeitung berichtet? Was unglaublich klingt, ist es auch. Ein angeblicher Bild-Artikel, der auf Facebook kursiert, ist genauso gefälscht wie der angebliche Finanztipp von Wagenknecht zu Kryptowährungen. 

Unseriöse Finanzplattformen versuchen mit gefälschten Medienberichten Nutzerinnen und Nutzer anzulocken. Für die Betrugsmasche missbrauchen sie Namen von Prominenten, in der Vergangenheit zum Beispiel von Alice Weidel, Carolin Kebekus oder Til Schweiger. Auch Sahra Wagenknecht wurde bereits vor zwei Monaten zum Ziel der Masche. Wir geben Tipps, wie solche Fälschungen zu erkennen sind.

Daran erkennen Sie, dass der angebliche Bild-Artikel über Sahra Wagenknecht eine Fälschung ist

Ein Blick auf die Adresse der Webseite (URL) zeigt, dass dort nicht „Bild.de“ steht, sondern „scramjetgarden.com“. Eine Adresse, die mit dem echten Medium nichts zu tun hat. 

Darüber hinaus weist auch das Layout der Seite Unstimmigkeiten auf: Unter dem Titelbild fehlen die Quellenangabe, das Datum und der Name der Journalistin oder des Journalisten, die ihn geschrieben haben. Das ist aber bei Artikel der Bild Standard (Bild rechts). Unter dem Bild-Logo (oben links) fehlen zudem Angaben zur Rubrik, der der Artikel zugeordnet ist. Zu guter Letzt nutzt der gefälschte Artikel über Wagenknecht eine andere Schriftart als die echten Bild-Artikel.

Links, der gefälschte Artikel über Sahra Wagenknecht, rechts ein echter Artikel der Bild-Zeitung. Die Fälschung lässt sich unter anderem an der URL und der Schriftart erkennen.
Links, der gefälschte Artikel über Sahra Wagenknecht, rechts ein echter Artikel der Bild-Zeitung. Die Fälschung lässt sich unter anderem an der URL und der Schriftart erkennen. (Quelle: Scramjetgarden / Bild; Screenshot, Markierungen und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)

Die Bilder im Artikel, die Sahra Wagenknecht zeigen, stammen aus einer Lanz-Sendung vom 19. September 2023. Darüber hatten wir bereits im August dieses Jahres berichtet. In der Sendung sprach Wagenknecht über die Gründung ihrer neuen Partei, Russlands Krieg gegen die Ukraine und die Ampel-Koalition. Um Kryptowährungen ging es darin nicht.

Um ganz sicherzugehen, ob ein Artikel echt oder gefälscht ist, hilft eine Stichwortsuche über eine Suchmaschine und in der Pressedatenbank Genios. Für „Wagenknecht+Bundesbank+Krypto“ finden sich dort keine Ergebnisse, die die Behauptung belegen würden.

Tradingplattform verlangt 250 Euro Startkapital – laut Verbraucherzentrale ein typisches Zeichen für Betrug 

Wer dem Link im gefälschten Bild-Artikel folgt, landet bei einer Plattform namens Raterphal App, wo Nutzerinnen und Nutzer ihren Namen, ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer angeben sollen. Mit nur 250 Euro Startkapital soll man dann angeblich schnell hohe Gewinne machen können. Eine typische Masche, vor der die Verbraucherzentrale warnt. Die Plattform hat zudem kein Impressum und nur englischsprachige Geschäftsbedingungen– zwei weitere Anzeichen für unseriöse Online-Handelsplattformen

Die Verbraucherzentrale rät dazu, in einer Datenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu prüfen, ob ein Anbieter eine Zulassung in Deutschland hat – „Raterphal App“ ist dort nicht zu finden. Alternativ kann man sich kostenfrei beim Verbrauchertelefon nach dem Anbieter erkundigen.

Redigatur: Uschi Jonas, Paulina Thom

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