Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl: Das Kreuz auf dem Stimmzettel darf größer als der Kreis sein

Seit Jahren kursiert vor Wahlen ein Bild mit einer angeblichen Anweisung an Wahlhelfer: Sie sollen bei der Auszählung von Stimmzetteln darauf achten, ob das Kreuz die Ränder überschreitet, die Stimme sei dann ungültig, doch das stimmt nicht. Auf Smileys auf dem Stimmzettel sollte man dagegen besser verzichten.

von Paulina Thom

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Anders als regelmäßig vor Wahlen behauptet, machen Wählerinnen und Wähler ihre Stimme nicht ungültig, wenn ihr Kreuz größer als der dafür vorgesehene Kreis auf dem Stimmzettel ist (Symbolbild: Marijan Murat / DPA / Picture Alliance)
Behauptung
Wahlleiter seien angewiesen worden, bei der Auszählung der Stimmen, die für die AfD sind, darauf zu achten, dass das Kreuz in der Mitte des Kreises sitzt und die Ränder nicht überschrieben sind, dann würde die Stimme als ungültig erklärt.
Bewertung
Falsch. Aufnahmen mit der angeblichen Anweisung kursieren seit Jahren, die Bundeswahlleiterin dementierte, dass es eine solche Anweisung nicht gegeben habe. Mit dem Kreuz die Ränder des Kreises zu überschreiten, macht die Stimme auch nicht ungültig. Entscheidend ist laut Bundeswahlordnung, dass der Wählerwille erkennbar ist.

Seit Anfang Februar verbreiten Nutzerinnen und Nutzer auf Facebook, Tiktok, X und Youtube ein Video, in dem eine Frau über eine angebliche Anweisung an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Niedersachsen spricht: Demnach sollen diese bei Stimmzetteln für die AfD darauf achten, ob das Kreuz die Ränder des Kreises überschreitet. Die Stimme sei dann ungültig, heißt es auf einem Screenshot der angeblichen Anweisung. Entweder das sei ein schlechter Scherz, sagt die Frau im Video, oder das führe unsere gesamte Demokratie und die kompletten Wahlen ad Absurdum. 

Ad Absurdum führt jedoch die Behauptung. 

X-Post mit dem Video
Auf X hat das Video mit der falschen Behauptung über das Kreuz auf dem Stimmzettel mehr als 40.000 Aufrufe (Quelle: X; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)

Alle Wahlen wieder: „Anweisung“ für Wahlhelfende verbreitet sich seit mindestens 2017 

Die angebliche Anweisung an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer kursiert seit Jahren als Screenshot in Sozialen Netzwerken. Wir berichteten bei der Bundestagswahl 2017 zum ersten Mal darüber, vor der Europawahl 2019 und 2024 tauchte der Screenshot erneut auf. Auch das Video mit der Frau, die die angebliche Anweisung kommentiert, ist nicht neu – es wurde vor der Europawahl 2024 auf Tiktok veröffentlicht und seit Ende Mai 2024 mehr als 20.000 Mal geteilt. Bereits damals dementierte die Pressestelle der Bundeswahlleiterin: „Eine solche ‘Anweisung’ wurde und wird nicht an die Wahlvorstände erteilt.“ Auch abgesehen davon stimmt die Behauptung in dem Video nicht. 

Tatsächlich wären beide Kreuze, die auf dem Screenshot als Beispiel zu sehen sind, zulässig. Auf der Webseite der Bundeswahlleiterin heißt es dazu: „Bei der Stimmabgabe muss durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich gemacht werden, welchem Wahlvorschlag die Stimme gelten soll. Nicht zwingend erforderlich ist somit, dass ein Kreuz im vorgesehenen Kreis erfolgt.“ Zulässig seien in der Regel auch andere Symbole, wie zum Beispiel ein Punkt, Haken oder Doppelkreuz.

Screenshot der beiden Kreuze
Anders als online behauptet, wären diese beiden Kreuze auf einem Stimmzettel zur Wahl zulässig – solange der Stimmzettel nicht anderweitig ungültig gemacht wurde (Quelle: X; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Welche Kennzeichen den Stimmzettel tatsächlich ungültig machen

Ungültig sei ein Stimmzettel, wenn er den Willen der wählenden Person nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, erklärt die Bundeswahlleiterin weiter. Das sei im Einzelfall durch den Wahlvorstand zu beurteilen, jedoch gibt es ein paar Vorgaben.

So sind beispielsweise Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder andere eine politische Weltanschauung ausdrückende Kennzeichen unzulässig. Ebenso könnten Smiley-Gesichter oder ähnliche Symbole den Zettel ungültig machen, da sie keinen eindeutigen Wählerwillen erkennen lassen können. Auch sollte man nichts auf den Stimmzettel schreiben, verbale Beifügungen gelten als Zusatz und machen ihn ebenfalls ungültig. „Die Stimmabgabe soll sich auf das klare sachliche Votum ohne persönliche oder politische Anmerkungen beschränken“, schreibt die Bundeswahlleiterin auf der Webseite

In diesem Video klären wir über weitere Fakes rund um die Bundestagswahl auf:

 

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Alle Faktenchecks rund um die Bundestagswahl 2025 lesen Sie hier.

Redigatur: Sarah Thust, Sophie Timmermann

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Informationen der Bundeswahlleiterin über ungültige Stimmzettel, Stand: 18. Februar 2025: Link (archiviert)

 

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