Wer mehr als 2.000 Euro Bargeld abhebt, wird nicht automatisch dem Finanzamt gemeldet
Laut viralen Tiktok-Videos würden Bargeldabhebungen über 2.000 Euro automatisch dem Finanzamt gemeldet werden. Das stimmt nicht und eigentlich dürfte es diese Videos auf Tiktok gar nicht geben.

Laut mehreren Tiktok-Videos soll es in Deutschland künftig eine Neuregelung bei Bargeldabhebungen geben. „Der Staat zeigt seine härteste Seite”, heißt es in den Videos. Wer mehr als 2.000 Euro vom Konto abhebe, werde automatisch an das Finanzamt gemeldet. Teils steht dabei, das gelte „ab sofort“. Bundeskanzler Friedrich Merz habe die Maßnahme angeblich als „Meilenstein im Kampf gegen Steuerhinterziehung“ angepriesen. Eines der Videos erhielt seit Mitte August mehr als eine Million Aufrufe.

In den Kommentaren sprechen einige von „Komplettüberwachung“, „Stasi“ und „Diktatur“. Manche fragen sich, ob die 2.000 Euro pro Tag, Woche oder Monat gelten. Viele wundern sich, was das Finanzamt mit der Information anfangen wolle.

Es gibt keine solche Neuregelung beim Bargeld laut Bundesfinanzministerium
Der jüngste Beitrag mit der Behauptung, den wir finden konnten, stammt von Anfang Juni. Eine Stichwortsuche bei Google seit diesem Zeitraum liefert keine Hinweise auf eine Neuregelung bei Bargeldabhebungen von mehr als 2.000 Euro. Auch für die angebliche Äußerung von Bundeskanzler Merz finden sich keine Belege.
Auf Nachfrage schreibt uns eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums: „Bürgerinnen und Bürger dürfen über ihre Mittel verfügen und auch entsprechend von ihrem Konto abheben.“ Eine Meldung an die Finanzämter fände nicht statt. Auf die Frage, ob dazu, wie im Video behauptet, Änderungen kommen sollen, heißt es, diese Angaben seien „gegenstandslos“.
Manche Banken haben ein tägliches oder wöchentliches Limit bei der Abhebung von Bargeld. Bei den Sparkassen sind beispielsweise je nach Region maximal 500 oder 2.000 Euro täglich möglich – der Betrag lässt sich individuell auf bis zu 25.000 Euro erweitern. Bei der Commerzbank liegt das Limit bei maximal 2.000 Euro täglich und wöchentlich, auch das lässt sich nach oben hin anpassen. Mit angeblichen Meldungen an das Finanzamt haben die Limits der Banken oder Kartenanbieter nichts zu tun – sie dienen laut der Sparkasse dem Schutz der Konten vor Missbrauch, etwa bei Verlust der Karte.
In Deutschland gibt es bislang auch keine Bargeldobergrenze beim Einzahlen oder Bezahlen
In Deutschland gibt es aktuell auch keine Obergrenze beim Einzahlen von Bargeld, wie etwa die Sparkasse auf ihrer Webseite ausführt. Banken müssen aber laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) (PDF, Download) bei mehr als 10.000 Euro einen Herkunftsnachweis verlangen. Das kann ein aktueller Kontoauszug einer anderen Bank sein, ein Verkaufsbeleg oder ein Schenkungsvertrag. Hintergrund ist das Geldwäschegesetz, das bestimmte Personenkreise wie Finanzdienstleister zu besonderer Sorgfalt und Aufsicht verpflichtet.
Beim Bezahlen mit Bargeld gibt es in Deutschland ebenfalls bislang keine Obergrenze, wie etwa das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) schreibt. In Deutschland müssen sich Käuferinnen und Käufer bei einer Barzahlung von mehr als 10.000 Euro lediglich ausweisen. Die Händler sind zudem dazu verpflichtet, die Daten aufzunehmen und zu speichern. Geregelt ist das in Paragraph 4 und 8 des Geldwäschegesetzes. Wie uns Ruprecht Hammerschmidt, Pressesprecher bei der Bafin schreibt, haben das Geldwäschegesetz und andere Regelungen aus dem Bereich Geldwäsche aber keinen Einfluss auf Abhebungen von Bargeld.
Die EU hat bezüglich der Bargeldobergrenze 2024 Änderungen beschlossen, die ab 2027 greifen werden: Demnach dürfen europaweit dann nur noch Beträge bis zu 10.000 Euro in Bar bezahlt werden. Das gilt nicht für Transaktionen zwischen Privatpersonen. Nationale Regierungen können zudem niedrige Höchstgrenzen festlegen. In manchen europäischen Ländern, wie Spanien etwa, sind bereits niedrigere Summen in Kraft.
Auf Anfrage schreibt eine Sprecherin der EU-Kommission, dass das Paket keine Auswirkungen auf Privatpersonen, die Geld abheben wollen, haben wird. Sie verweist dazu auch auf eine Antwort des Europäischen Parlaments auf eine parlamentarische Anfrage.
Audiospuren der Videos sind KI-generiert, die Verbreiter auf Tiktok womöglich Bots
Die Audiospuren der Videos scheinen mit einer KI generiert worden zu sein. Die Aussprache ist teils seltsam, die Sprechweise wirkt künstlich und zwischendurch kommt es zu Verzögerungen in der Artikulation. Inhaltlich gibt es viele Wiederholungen und in den Formulierungen steckt wenig Abwechslung. Häufig passt auch das Bildmaterial nicht zum Inhalt, so sind im viralen Video etwa Katzen beim Essen zu sehen. Beim Wort „Generalverdacht“ ist in einem anderen Video kontextlos der Generalsekretär der Nato, Mark Rutte, zu sehen. In einigen Videos ist auch das Bildmaterial KI-generiert, was sich an falschen Schriftzügen erkennen lässt, die inhaltlich keinen Sinn ergeben. Solche bearbeiteten Videos, die eine falsche Darstellung liefern, sind auf Tiktok eigentlich verboten.
Bei mehreren Accounts hinter den Videos könnte es sich außerdem um Bots handeln: Sie haben alle keinen Klarnamen, kein echtes Profilbild und keine Profilbeschreibung. Sie erzielen mit relativ wenigen Inhalten trotzdem zum Teil eine große Reichweite, was auf ein Netzwerk hindeuten kann. Sie posten auffällig viele oder sogar fast ausschließlich Inhalte über Friedrich Merz – fast immer mit alarmistischen Meldungen. Auch das „Registrieren und Betreiben von Netzwerken nicht authentischer Konten“ ist auf Tiktok eigentlich verboten.
Auf unsere Nachfragen dazu bei Tiktok erhielten wir keine Antwort. Die von uns an die Plattform geschickten Videos wurden nach unserer Anfrage gelöscht.
Mitarbeit: Sara Pichireddu
Redigatur: Gabriele Scherndl, Kimberly Nicolaus