Gesundheit

Video über angeblich geplante Impfpflicht in der Schweiz führt in die Irre

Ein Youtuber behauptet nach dem Hantavirus-Ausbruch, in Zürich sei eine „Impfpflicht durch die Hintertür“ geplant – es drohe ein Bußgeld von 50.000 Euro. Der Faktencheck zeigt: Zwar wird das Züricher Gesundheitsgesetz 2026 überarbeitet, aber weder der Strafrahmen noch die Impfpflicht sind neu. Es fehlt Kontext.

von Steffen Kutzner

impfpflicht-mufid-majnun-unsplash
Pflichtimpfungen gibt es in der Schweiz schon seit Jahren für einige medizinische Berufsgruppen (Foto: Mufid Majnun / Unsplash)
Behauptung
In der Schweiz gebe es eine Impfpflicht durch die Hintertür, wenn mit dem neuen Gesundheitsgesetz in Zürich ein Impfobligatorium eingeführt werde. Dann könne Personen, die sich nicht impfen lassen, ein Bußgeld von 50.000 Franken drohen.
Bewertung
Fehlender Kontext
Über diese Bewertung
Fehlender Kontext. Das Züricher Gesundheitsgesetz soll umfassend revidiert werden, der Entwurf dafür wird noch erarbeitet (Stand: 16. Juni 2026). Er sieht allerdings keine Änderung in Sachen obligatorische Impfungen und Strafrahmen vor – die Regelungen dazu bestehen seit Jahren. Aktuell gilt in Zürich keine Impfpflicht, aber sie wäre begrenzt möglich. Verstöße dagegen könnten tatsächlich mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Franken geahndet werden, falls in Zürich eine Impfung als obligatorisch eingestuft wird – bisher war das nicht der Fall.

Nach Berichten über den Hantavirus-Ausbruch im Mai 2026 verbreiten sich online Behauptungen über eine angeblich geplante Impfpflicht im Kanton Zürich. Der Influencer „Bitcoin Hotel“ stellt auf X die Frage nach einem Impfzwang und erklärt in einem Video auf Youtube, dass man sich mit 50.000 Euro „freikaufen“ müsse, wenn man die Impfung ablehne. 

Im Video ist allerdings die Rede von einem Gesetzentwurf, der weder mit dem Hantavirus zu tun hat noch einen Impfzwang vorsieht: die geplante Revision des Gesundheitsgesetzes in Zürich. 

Der Panik-Kanal „Bitcoin Hotel“ hat auf mehreren Kanälen von der angeblich bevorstehenden Impfpflicht in Zürich gesprochen, in diesem Fall auf X (Quelle: X / bitcoin_hotel; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

50.000 Franken Bußgeld-Obergrenze bei Verstößen gegen Gesundheitsgesetz sind in Zürich nicht neu

In der Schweiz sind die nationale Epidemienverordnung und das Epidemiengesetz die Grundlage für die einzelnen Gesundheitsgesetze der Kantone – die wiederum können in bestimmten Fällen eine Impfpflicht aussprechen und legen die Höhe von Bußgeldern bei Verstößen fest. Wie die Schweizer Zeitung Blick berichtete variiert der Strafrahmen in den einzelnen Kantonen zwischen 20.000 und 100.000 Franken. In manchen kann eine Gefängnisstrafe drohen oder es ist – wie in Sankt Gallen – kein Strafrahmen festgelegt

Wir möchten von Ihnen lernen

CORRECTIV entwickelt sich weiter. Dafür möchten wir besser verstehen, wie Sie Nachrichten nutzen, welche Inhalte Ihnen wichtig sind und welche Erwartungen Sie an unabhängigen Journalismus haben.

Teilen Sie Ihre Perspektive in unserer kurzen Umfrage.

Im Video spricht der Youtuber an manchen Stellen von „umgerechnet 50.000 Euro“ Buße, an anderer von 50.000 Schweizer Franken, die Nicht-geimpfte angeblich zahlen müssten. Im Züricher Gesundheitsgesetz, Paragraf 61 liegt der Strafrahmen bei 50.000 Franken (umgerechnet rund 54.300 Euro) – das ist die Obergrenze für Verstöße gegen das Gesundheitsgesetz. Damit muss gerechnet werden, wenn jemand beispielsweise vorsätzlich bewilligungspflichtige Tätigkeiten ohne die nötigen Nachweise ausübt oder in öffentlichen Gebäuden Tabakprodukte bewirbt, oder eben eine obligatorische Impfung ablehnt. Ein Bußgeldrahmen für Verstöße ist schon seit 2007 im Züricher Gesundheitsgesetz festgelegt – der Passus zu obligatorischen Impfungen ist seit 2020 in Kraft.

Eine obligatorische Impfung gibt es in Zürich gar nicht, wie uns ein Sprecher der zuständigen Gesundheitsdirektion mitteilte: Im Kanton habe es noch nie ein Impfobligatorium gegeben, selbst während der Covid-Pandemie nicht. Das heißt: Solange der Züricher Rat nicht beschließt, dass bestimmte Personengruppen eine bestimmte Impfung nachweisen müssen, sind die im Gesetz vorgesehenen Strafzahlungen rein hypothetisch. 

Strafrahmen fehlte anfangs in der Vorlage zur Neugestaltung des Züricher Gesundheitsgesetzes

Das ändert sich auch mit der geplanten Neugestaltung des Züricher Gesundheitsgesetz nicht. Änderungen zur Bußgeld-Obergrenze sind darin nicht vorgesehen. Im vergangenen Jahr hat eine erste Vorlage das Vernehmlassungsverfahren durchlaufen – so heißt die vorbereitende Etappe in einem Gesetzgebungsprozess in der Schweiz bei der die Kantone, die politischen Parteien und interessierte Kreise, wie zum Beispiel Verbände, vom Bundesrat zur Stellungnahme eingeladen werden. 

Der Betreiber der „Bitcoin Hotel“-Kanäle spricht in diesem Zusammenhang von einer „Impfpflicht durch die Hintertür“. Auf Nachfrage schrieb er, seine Darstellung beziehe sich auf die Kritik aus einer Petition des Aktionsbündnisses Freie Schweiz, wonach der Strafrahmen von 50.000 Franken im Vernehmlassungsverfahren für das Züricher Gesundheitsgesetz nicht transparent dargestellt worden sei.  

Konkret geht es darum, dass bei dem Vorentwurf für das neue Gesundheitsgesetz zwei Unterpunkte eines Paragrafen vergessen wurden, darunter der zur Impfpflicht. In dem Vorentwurf sah es also so aus, als würde es keine festgesetzte Bußgeldhöhe geben, wenn man eine obligatorische Impfung ablehnt. Auf das Versäumnis wird auf der Webseite auch hingewiesen

In der Petition heißt es dazu: „Ohne Kenntnis dieser Strafbestimmung konnten sich die Vernehmlassungsteilnehmer kein vollständiges Bild machen. Die Stellungnahmen beruhen damit auf unvollständigen Grundlagen, die Ergebnisse sind verzerrt und die Vernehmlassung verfehlt ihren Zweck.“ 

Möglichkeit für Impfobligatorium in der Schweiz beschränkt sich auf spezifische Personengruppen

In der Schweiz schafft vor allem das Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen, auch Epidemiengesetz, die gesetzliche Grundlage für eine Impfpflicht. In Paragraf 22 steht: „Die Kantone können Impfungen von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären, sofern eine erhebliche Gefahr besteht.“ (Stand: 15. Juni 2026) 

Ob eine solche erhebliche Gefahr vorliegt, ist in der Epidemienverordnung, Artikel 38 geregelt. Dort ist ebenfalls die Rede von spezifischen Personengruppen, auf die sich ein Impfobligatorium beschränken soll. Es muss zudem zeitlich befristet sein und die Impfung darf nicht mittels physischem Zwang erfolgen. Auch das Schweizer Bundesamt für Gesundheit bestätigte uns auf Nachfrage, dass in keinem Fall gegen den Willen geimpft werden dürfe.

Artikel 38 der Schweizer Epidemienverordnung, Stand 15. Juni 2026 (Quelle: Fedlex; Screenshot und Markierung: CORRECTIV.Faktencheck)

Was ist neu am nationalen Epidemiengesetz?

Das Epidemiengesetz wird aktuell überarbeitet – allerdings soll sich dadurch am Paragrafen zu obligatorischen Impfungen nichts ändern. Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) erläutert auf seiner Webseite, dass die Umstrukturierung des Epidemiengesetzes in keinem Fall zu einem Impfzwang, also Impfung gegen den eigenen Willen, und auch nur für spezifische Personengruppen zu einem Impfobligatorium, also einer Impfpflicht, führt: „Unverändert bleiben hingegen die Bestimmungen zum Impfobligatorium: Nach wie vor ist ein solches nur in äußersten Ausnahmefällen bei erheblicher Gefahr und nur für gefährdete oder besonders exponierte Personengruppen möglich.“ 

Das BAG teilte uns via E-Mail mit, dass es bei der Änderung des Epidemiengesetzes darum gehe, zum ersten Mal auf Schweizer Bundesebene, die Möglichkeit zu schaffen, Personen aus bestimmten Gesundheitsfachberufen vorübergehend anderen Aufgabenbereichen zuzuteilen, sodass „ungeimpfte Gesundheitsfachpersonen vorübergehend nicht mehr im direkten Patientenkontakt mit vulnerablen Personen mit hohem Krankheits- oder Sterberisiko sind. Sie würden somit vorübergehend an einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt (zum Beispiel Bürotätigkeit).“ Außerdem soll das neue Gesetz auch Impfungen in Apotheken ermöglichen.

Die Änderung des bundesweiten Epidemiengesetzes führt dazu, dass wie etwa in Zürich auch regionale Gesundheitsgesetze überarbeitet werden.

Überarbeitung der Gesetze hat keinen Bezug zum Hantavirus

Der Youtuber stellt im Video einen Bezug zwischen der Revision und dem Hantavirus her: „Gerade bricht das neue Hantavirus aus. Die Medien machen die massive Panik und jetzt gibt es die gesetzliche Grundlage für Impfpflicht und Co. Ein sogenanntes Impfobligatorium soll jetzt hier neu eingeführt werden“, behauptet er in einer längeren Version seines Videos. Und: Er spricht von mehreren Impfstoffen gegen Hantaviren ohne darauf hinzuweisen, dass keiner dieser Impfstoffe bisher zugelassen ist. Auf unsere Nachfrage hin ergänzte er einen Hinweis in der Video-Beschreibung. 

Hintergrund ist, dass laut dem Schweizer Bundesamt für Gesundheit ein Mann in Zürich Anfang Mai 2026 isoliert wurde, der nach einem Hantavirus-Ausbruch auf einem Kreuzfahrtschiff positiv getestet worden war. Der Fall zog allerhand Medienberichte nach sich, weil er mehrere Länder betraf. Die Novellierungen des Schweizer Epidemiengesetzes und des Züricher Gesundheitsgesetzes begannen zudem schon lange vor dem Hantavirus-Ausbruch auf dem Kreuzfahrtschiff. 

Redigatur: Max Bernhard, Sarah Thust