„Jetzt wird die Mutter kriminalisiert, die Kinderklamotten verkauft“, behauptet ein Tiktok-Nutzer in einem Video vom 12. September. Es solle ein neues Gesetz in Kraft treten, nach dem Privatpersonen nur noch maximal drei Artikel pro Monat steuerfrei verkaufen dürften. Bei Verstoß drohe eine Geldstrafe oder sogar Haft. Die Neuerung gelte ab „nächster Woche“, in anderen Videos mit derselben Behauptung wird der 28. September oder der 26. Oktober genannt.
Teils erreichen die Videos mehr als 150.000 Ansichten. Doch so ein Gesetz gibt es nicht. Der Unterschied zwischen privatem und gewerblichem Verkauf ist zwar geregelt, doch die Kriterien sind deutlich anders, als im Video dargestellt – und Gebrauchtes wie Kinderklamotten sind explizit davon ausgenommen.
„Anti-Schattenwirtschaftsgesetz“ gibt es nicht
Die Videos emotionalisieren und vermischen dabei mehrere Regelungen. Zunächst: Für das angebliche Zitat von Friedrich Merz, „Wer ehrlich ist, hat nichts zu befürchten“, finden wir keine Belege, weder über Suchmaschinen wie Google, noch in der Pressedatenbank Genios.
Zur eigentlichen Behauptung: Das „Anti-Schattenwirtschaftsgesetz“, von dem die Rede ist, bezieht sich vermutlich auf die Modernisierung des Gesetzes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, die Anfang 2026 in Kraft trat. Geregelt wird hier aber vor allem der Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden, um effizienter gegen Schwarzarbeit vorgehen zu können. Es betrifft private, ungewerbliche Verkäufe nicht.
perma.cc/google-suche
perma.cc/genios-suche
perma.cc/gesetz-zur-schwarzarbeitsbekämpfung
Plattformen müssen Verkäufer an Behörden melden
Auch bei der behaupteten Zahl von maximal drei Verkäufen pro Monat ist nicht ganz klar, worauf die Verbreitenden sich beziehen. Für Plattformen, auf denen Privatleute Dinge verkaufen können, gilt eine EU-Richtlinie, nach der sie ab einer bestimmten Grenze Daten über Verkäufe an die zuständigen Steuerbehörden melden müssen. Darüber informieren beispielsweise Ebay und Vinted selbst auf ihren Hilfeseiten.
In Deutschland liegt diese Grenze bei 30 Verkäufen im Jahr oder 2.000 Euro Umsatz im Jahr. Das ist im Plattformen-Steuertransparenzgesetz festgeschrieben. Eine aktuelle Neuregelung zu dem Gesetz gibt es nicht.
ebay.de/dac7
vinted.de/dac7
gesetze-im-internet.de/meldepflicht
europa-eu/richtlinien
archive.org/bundesregierung-neuerungen
Keine Steuern für Gegenstände des täglichen Gebrauchs
Eine Meldung der Plattformen an die Steuerbehörde bedeutet nicht automatisch, dass auch Steuern fällig werden – sondern nur, dass die Behörden die Aktivität überprüfen können. Der Lohnsteuerhilfeverein „Steuerring“ erklärt zu den Vorgaben: „Bei den meisten Verkäufen fallen weder Einkommensteuer noch Umsatzsteuer an. Gelegenheitsverkäufer können also erstmal beruhigt sein.“
Relevant für die Steuer sind demnach ohnehin nur Gegenstände, die innerhalb eines Jahres angeschafft und wieder verkauft werden oder wenn jemand als Gewerbetreibender handelt, also gezielt Dinge kauft oder herstellt, um sie weiterzuverkaufen. Das bestätigen auch andere Steuerratgeber.
Gegenstände des täglichen Gebrauchs dürfen in der Regel ohnehin steuerfrei verkauft werden: Wer gebrauchte Kinderklamotten verkauft oder das alte Fahrrad im Keller loswerden möchte, verkauft die Dinge fast immer für weniger, als sie ursprünglich kosteten. Es gibt also keinen Gewinn, der überhaupt versteuert werden könnte.
Für Sachen, die innerhalb desselben Kalenderjahres weiterverkauft werden, gilt außerdem eine Freigrenze von 1.000 Euro. Bleibt der Gewinn, also die Einnahmen des Verkaufs minus die Ausgaben der ursprünglichen Anschaffung aller verkauften Artikel darunter, fallen keine Steuern an. Geregelt ist das in Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes.
steuerring.de/verkaufen-ebay
smartsteuer.de/meldepflicht
gesetze-im-internet.de/paragraf-23
Fachleute raten, Quittungen aufzubewahren und Verkäufe nachzuhalten
Die Gesetze sollen Privatverkäufer schützen. Die Grenzen dienen dazu, sie von gewerblich handelnden Verkäufern abzugrenzen. Das entscheiden im Zweifelsfall Gerichte, die sich das gesamte Verhalten eines Händlers ansehen. Ein Finanzratgeber formuliert das so: „Gerichte haben mehrfach entschieden, dass aus dem Privatverkäufer ein Händler wird, wenn er händlertypisch auftritt – also regelmäßig zukauft, um weiterzuverkaufen, viele gleichartige Neuwaren anbietet oder einen professionellen Auftritt mit Bewertungssystem und Dauerangebot pflegt.“ Um sicherzugehen, raten Fachleute, Quittungen aufzubewahren, Buch über Verkäufe zu führen und die Freigrenzen im Blick zu behalten.
plus-magazin.com/verkaufen-ebay
haendlerbund-de/online-verkaufen
Tiktok-Nutzer emotionalisiert mit Desinformation
„Dein Keller wird zur Straftat“, behauptet der Tiktok-Nutzer in dem Video, mit dem er fast 160.000 Aufrufe sammelte. In einem anderen Video mit der gleichen Behauptung wird dazu aufgerufen, jemanden zu markieren, der auf einer Plattform verkauft.
Desinformation über Dinge des täglichen Lebens, mit denen starke Emotionen hervorgerufen werden sollen, kennen wir bereits: In der Vergangenheit checkten wir mehrfach Falschbehauptungen zu angeblichen Einschränkungen fürs Autofahren oder Bargeld. Sehr ähnliche Themen finden wir auch auf dem Profil. Er äußerte sich nicht auf unsere Nachfragen oder zum Hintergrund der Desinformation auf seinem Profil.
correctiv.org/nachtfahrverbot
correctiv.org/kilometersteuer
correctiv.org/bargeld
Diesen Faktencheck haben Mitglieder der Faktenforum-Community recherchiert. Redigatur: Gabriele Scherndl, Steffen Kutzner
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