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Belasten türkische Angehörige unsere Kassen?

Werden Türken bevorzugt? Das behauptet Jörg Meuthen von der AfD und fordert, das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen zu kündigen. Dabei gibt es für die Regelung gute Gründe. Abkommen wie dieses sind kein Einzelfall. Auch Deutsche profitieren davon.

von Lisa-Marie Eckardt

© Impatiently Waiting von Jason Parks unter CC BY-NC-ND 2.0

Update, 15. Juni 2018: Dieser Artikel war in seiner ursprünglichen Version fehlerhaft. Wir haben ihn transparent korrigiert und die Berichtigungen und Belege dafür unter die jeweiligen Absätze geschrieben. Eine aktuelle Zusammenfassung zu den Hintergründen und Fakten des deutsch-türkischen Sozialabkommens finden Sie hier.
Von Cristina Helberg

Immer wieder bemüht die AfD typische Neiddebatten in ihrem Wahlkampf. Der Bundessprecher der AfD Jörg Meuthen greift nun in einem Facebook-Post ein Thema auf das auch schon die NPD bedient hat. Darin schreibt er: „Viele Bürger wissen nicht, dass in der Türkei lebende ELTERN türkischer Arbeitnehmer über die deutsche Sozialversicherung mitversichert sind.“ Die AfD fordere daher in ihrem Wahlprogramm: „Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen kündigen!“ Was steckt dahinter?

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Jörg Meuthen sammelte für seinen Post innerhalb weniger Stunden mehr als 2.000 Likes.

Woher kommt das Abkommen?

Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen besteht seit 1964. Es ist zu einer Zeit entstanden, als es der Bundesrepublik durch die Teilung in Ost- und Westdeutschland an Arbeitskräften mangelte. Türkische Gastarbeiter wurden damals auch mit attraktiven Sozialleistungen für ihre Familien angelockt.

Immer wieder wird das mehr als 50 Jahre alte Abkommen als Aufregerthema instrumentalisiert. 2011 hatte die NPD eine Petition dazu an den Bundestag gerichtet. Dafür konnte sie 11.000 Unterstützer mobilisieren. Dabei gibt es gute Gründe, warum jenes Abkommen immer noch besteht.

Familienversicherung

Das Abkommen sieht vor, dass in der Türkei lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers mitgeschützt ist. Damit sind in erster Linie Ehepartner und Kinder gemeint. Diese sind jedoch nicht automatisch hier versichert. Türkische Gastarbeiter müssen dafür eine Familienversicherung abschließen, die somit auch zu höheren Beiträgen führt.

 

Korrekt ist: Wer in Deutschland arbeitet und krankenversichert ist, kann Angehörige kostenlos über die normale Familienversicherung absichern – egal, ob die Familie in Deutschland oder in der Türkei lebt. Für die, die in der Türkei leben, können allerdings höhere Selbstbeteiligungen anfallen. Das liegt an türkischen Rechtsvorschriften. Leistungen der Pflegeversicherung sind in dem Abkommen nicht vorgesehen.

Das ist an sich nicht ungewöhnlich. Auch für jeden Deutschen ist dies möglich. Der Unterschied ist aber: Türkische Zuwanderer können auch ihre Eltern mitversichern.

Werden Türken bevorzugt?

Das klingt erstmal ungerecht. Und genau darauf spielt Meuthen an, wenn er schreibt, das Abkommen benachteilige einheimische Versicherte: „In der Krankenversicherung führt dies zu einer weithin unbekannten, eindeutigen Besserstellung türkischer Staatsangehöriger gegenüber deutschen Staatsangehörigen.“ Werden die Türken den Deutschen gegenüber also tatsächlich bevorzugt?

In der Praxis funktioniert es so: Geht ein Familienmitglied in der Türkei zum Arzt, zahlt zunächst die türkische Krankenversicherung einen Vorschuss für die Behandlung. Erst hinterher lässt sich der Kranke das Geld mit einer Pauschale von der deutschen Krankenversicherung zurückerstatten.

Korrekt ist: Für die Behandlung von Angehörigen in der Türkei streckt zunächst die türkische Krankenversicherung die Kosten vor. Später erstattet ihr die deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland feste Monatspauschalen. Nach Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden damit die Leistungserbringer wie zum Beispiel Ärzte direkt von der Krankenversicherung bezahlt.

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Quelle: Antwortmail des Gesundheitsministeriums vom 12.06.2018 auf eine Anfrage von EchtJetzt.

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Quelle: Antwortmail des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 14.06.2018 auf eine Anfrage von EchtJetzt.

Deutschland handelt jedes Jahr einen Pauschalbetrag mit den türkischen Krankenversicherungen aus. Dieser Betrag errechnet sich aus den durchschnittlichen Behandlungskosten für Patienten in der Türkei. Einem Bericht des „Spiegel“ zufolge lagen diese im Jahr 2011 bei 48,50 Euro. 2009 wurden dadurch rund zehn Millionen Euro an türkische Krankenversicherungen überwiesen. Zum Vergleich: Das deutsche Gesundheitssystem kostet jährlich 165 Milliarden Euro, berichtete der Spiegel 2011.

 

Korrekt ist: Um komplizierte Abrechnungen mit hohem Verwaltungsaufwand zu vermeiden, bezahlt die deutsche gesetzliche Krankenkasse Monatspauschalen für alle in der Türkei gemeldeten Familien. Der Monatspauschalbetrag wird je Familie gezahlt und jedes Jahr neu zwischen der Türkei und Deutschland vereinbart. Wie viele Angehörige pro Familie angemeldet sind, ist also für die Zahlungen egal. Und egal ist auch, ob und in welchem Umfang tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen wurden. „Es liegt in der Natur von Pauschbeträgen, dass diese mal vorteilhafter und mal nachteiliger für die beteiligten Träger sind“, schreibt Christian Westhoff, Pressesprecher des Bundesministerium für Arbeit und Soziales, auf Anfrage von EchtJetzt.

2016 ist das letzte Jahr, für das, laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Partei Die Linke, eine vorläufige Abrechnung über die gezahlten Pauschalbeträge vorliegt. Demnach wurden 2016 für das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen 12,3 Millionen Euro ausgegeben – 4,4 Millionen für die in der Türkei wohnenden Familien von Versicherten und 7,9 Millionen Euro für Rentner und ihre Familien. „Damit machten die Beiträge lediglich 0,006 Prozent der gesamten Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung aus“, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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Tabelle von EchtJetzt, beruhend auf Daten aus der Quelle: Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der Partei Die Linke, Januar 2018

Behandlung nur in der Türkei

Laut einer Schätzung der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland nehmen von rund 500.000 in Deutschland lebenden und familienversicherungsberechtigten Türken gerade einmal 35.000 die Möglichkeit einer Familienversicherung wahr.

Korrekt ist: Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales versichern knapp 10.100 Allgemeinversicherte in Deutschland ihre Familie in der Türkei mit. Hinzu kommen knapp 19.200 Rentner, die in Deutschland versichert sind, aber in der Türkei leben. Wie viele türkische Familienangehörige genau über die deutsche Krankenversicherung abgesichert sind, wird nicht erfasst, da pauschal pro Familie bezahlt wird.

 

Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist, dass sich die Familienmitglieder in der Türkei behandeln lassen. Die Familie darf also nicht nach Deutschland reisen, um dort einen teuren Krankenhausaufenthalt in Anspruch zu nehmen.

Korrekt ist:  Die türkischen Angehörigen können auch nach Deutschland reisen und sich hier behandeln lassen, da sie als deutsche Versicherte gelten, schreibt das Gesundheitsministerium auf Anfrage von EchtJetzt. Das gilt allerdings nicht für die in der Türkei mitversicherten Eltern. Sie fallen nach deutschem Recht nicht in die Familienversicherung und können deshalb in Deutschland auch keine Leistungen in Anspruch nehmen.

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Quelle: Antwortmail des Gesundheitsministeriums vom 14.06.2018 auf eine Anfrage von EchtJetzt.

 

Auch Deutsche profitieren

Durch diese Regelung kommen die deutschen Krankenkassen weitaus günstiger weg. Würde man das Abkommen streichen, könnten hier lebende Türken ihre Familien nach Deutschland holen. Damit würden die Kosten für die Krankenkassen deutlich steigen. Hingegen sind die Krankenkosten in der Türkei viel günstiger als in Deutschland.

 

Korrekt ist: Die Regelung türkische Angehörige auch in der Türkei kostenlos mitzuversichern, ist für Deutschland letztendlich günstiger, betont der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Sachstandsbericht von März 2018. Für türkische Familien sei diese Möglichkeit ein Grund gewesen, in der Heimat zu bleiben. Die deutschen Kassen sparen dadurch, denn die Versorgung der Familienangehörigen wäre in Deutschland deutlich teurer. Als Beispiel wird das Jahr 2016 angeführt. Im Durchschnitt kostete jeder Versicherte in Deutschland 2016 monatlich 240 Euro. Die vereinbarte vorläufige Monatspauschale im Rahmen des deutsch-türkischen Sozialabkommens lag im selben Jahr bei 40,90 – pro Familie, nicht pro Versichertem.

Allerdings ist hier zu beachten, dass dieses Argument nur im Fall der Ehepartner und Kinder greift. Sie können im Rahmen des Familiennachzugs unter bestimmten Bedingungen nach Deutschland kommen. Deshalb ist es finanziell für die Kassen ein Vorteil, wenn Sie sich in der Türkei behandeln lassen. Ob das Sozialabkommen besteht oder gekündigt wird, ist für den Familiennachzug irrelevant.

 

Eltern aus der Türkei können dagegen nur ausnahmsweise in Härtefällen, wie zum Beispiel bei Pflegebedürftigkeit, zu ihren erwachsenen Kindern in Deutschland nachziehen. Und selbst wenn sie die Erlaubnis zum Nachzug nach Deutschland erhalten, fallen sie, sobald sie hier wohnen, aus der Familienversicherung. Die Eltern sind also in der Türkei versichert, obwohl sich daraus kein Vorteil für die deutschen Krankenkassen ergibt, denn sie könnten ohnehin nicht nach Deutschland nachziehen und hier Kosten verursachen.

Übrigens handelt es sich nicht um eine Sonderregelung. Abkommen dieser Form sind internationaler Standard. Auch deutsche Touristen und Auswanderer profitieren von solchen Verträgen. Sozialversicherungsabkommen hat Deutschland mit einer Vielzahl von Ländern geschlossen, darunter mit Australien, Brasilien, Indien, Israel und den USA.

Fazit

Es stimmt, dass in Deutschland lebende Türken ihre in der Heimat lebenden Familien im Rahmen einer Familienversicherung mitversichern können. Doch das Abkommen ist für die deutschen Krankenkassen ein Vorteil. Denn ein Zuzug der Familie nach Deutschland, würde sie weitaus mehr belasten.

Update vom 19.09.2017– Aktuelle Zahlen des Ministeriums für Arbeit und Soziales erreichten uns nach Redaktionsschluss:

2016 wurden 11.100 Familien von Allgemeinversicherten abgerechnet. Die vereinbarte vorläufige Monatspauschale lag bei 40,90 Euro – Gesamtkosten 4,4 Millionen Euro. Zudem wurden 21.000 Rentner und deren Familienangehörige abgerechnet. Für sie lag der Vorschuss bei 38,30 Euro pro Familie – Gesamtkosten 7,9 Millionen Euro. Die Zahl der anspruchsberechtigten Familienangehörigen geht seit Jahren zurück.

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