Gesellschaft

Warum sich staatliche Rente und Beamten-Rente nur schwer vergleichen lassen

Auf Facebook verbreitet sich eine Grafik mit der Behauptung, die gesetzliche Rente sei deutlich niedriger als eine Rente für Beamten. Diese Aussage ist falsch, weil die Renten für gesetzlich Versicherte und Beamte auf zwei unterschiedlichen Systemen beruhen.

von Jonathan Sachse

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Über einen Ruhestand ohne finanzielle Sorgen wird auf Facebook viel diskutiert. (Symbolbild, Foto von PublicDomainPictures / pixabay)
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Teilweise falsch
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Die Grafik vereinfacht und ist dadurch falsch. Die tatsächlichen Prozentwerte liegen näher beieinander. Noch wesentlicher sind aber die unterschiedlichen Systeme der Altersvorsorge, die für Beamte und gesetzlich Versicherte gelten. Richtig ist, dass Beamte tendenziell einen höheren Anteil vom Lohn in ihrer Altersabsicherung erhalten.

In einer Grafik auf Facebook steht: „Menschen, die ins Rentensystem einzahlen, bekommen nur 48% Rente, aber Beamte, die da nicht einzahlen, über 70%“.

Hinter dem Post steckt die Unterhaltungswebseite „funsurfen.de“, die nach eigenen Angaben von Thomas Hansen betrieben wird. Die Grafik wurde am 8. Oktober 2018 gepostet. Bis zum 20. Dezember 2018 erhielt sie mehr als 72.000 Shares.

Der Inhalt der Grafik ist irreführend. Die Prozentzahlen stimmen teilweise, aber stehen in einem falschen Kontext. Es geht um zwei unterschiedliche Systeme der Altersvorsorge.

Screenshot Facebook (21.12.2018)

Was ist das Rentenniveau?

Das BMAS schrieb auf Anfrage von CORRECTIV, dass mit dem Rentenniveau „keine Aussage über individuelle Rentenansprüche“ getroffen werden kann. Es sei lediglich das Verhältnis zwischen der verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt.

Für gesetzlich Rentenversicherte lag das Rentenniveau im Jahr 2017 nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bei 48,1 Prozent. Das entspricht dem Wert in der Grafik und bedeutet: Im Jahr 2017 lag das Verhältnis zwischen Rente und Einkommen bei 48,1 Prozent.

Diese Prozentzahl sei nur eine Kennziffer, wie sich die Renten über die Jahre im Verhältnis zu den Löhnen entwickeln, schreibt uns BMAS-Sprecherin Maja Winter. Es handele sich dabei um statistische Durchschnittswerte. Es gebe einige Faktoren, die den Durchschnittswert dieser statistischen Rentenhöhe senken würden. Zum Beispiel Mini-Jobber oder Renten, die aufgrund nur weniger Versicherungsjahre gezahlt werden.

Wie ist das bei Beamten?

Beamte erhalten aus einem anderen System ihre Alterssicherung. Statt einer gesetzlichen Rente, erhalten sie eine Pension. Sie wird aus der Dienstzeit und den Dienstbezügen berechnet. Dabei erhöht sich die Pension mit jedem Jahr um genau 1,79375 Prozent, schreibt das BMAS. Wer mindestens 40 Jahre arbeitet, erreiche den maximalen Satz, der bei 71,75 Prozent liegt, was der Zahl „über 70%“ in der viel geteilten Facebook-Grafik entspricht.

„Der tatsächlich erreichte Ruhegehaltsatz liegt in der Regel darunter“, schreibt das BMAS. Laut dem Sechsten Versorgungsbericht der Bundesregierung (ab Seite 27) lag der Durchschnitt für Beamte und Rentner am 1. Januar 2015 bei 66,1 Prozent.

Unterschiedliche Systeme

Hinter den beiden Systemen der Altersabsicherung stehen unterschiedliche Prinzipien. Bei der gesetzlichen Rentensicherung geht es um eine Regelsicherung (erste Säule der Altersvorsorge). Diese wird bei viele Arbeitgebern zusätzlich durch eine betriebliche Altersversorgung ergänzt (zweite Säule). In der Beamtenversorgung werden beide Säulen gleichzeitig abgedeckt. Das heißt, die 48 Prozent über die gesetzliche Rente könnte im Falle einer Betriebsrente noch aufgestockt werden.

Auch das Geld für die beiden Systeme kommt aus unterschiedlichen Töpfen. Die gesetzliche Rentenversicherung wird vor allem durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie Zuschüssen des Bundes finanziert. Bei den Beamten kommt es aber vom sogenannten Dienstherren (z.B. Behörde, Stiftung oder Berufsgenossenschaft). Der muss Beamte und ihre Familien lebenslang alimentieren. So ist es in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes festgeschrieben. Im Gegenzug verpflichten sich Beamten einer besonderen Treue dem Staat bzw. ihrem Dienstherrn gegenüber.