Vor Zug gestoßen? Kein Beleg für angeblichen Fall vor 50 Jahren in Frankfurt
Im Netz kursiert eine angebliche Meldung über ein Mädchen, das vor 50 Jahren in Frankfurt vor einen Zug gestoßen und an den Folgen verstorben sein soll. Dafür, dass sich der Fall so zugetragen hat, konnten wir keine Belege finden.

Die angebliche Geschichte eines Kindes, das von einem Mann vor 50 Jahren in Frankfurt vor einen fahrenden Zug gestoßen und so getötet haben soll, verbreitet sich in Sozialen Netzwerken. Der Beitrag ist offenbar eine Reaktion auf einen ähnlichen Fall vom 29. Juli in Frankfurt. Dort wurde ein Achtjähriger vor einen einfahrenden Zug gestoßen und verstarb.
Laut des Beitrags habe „vor ziemlich genau 50 Jahren“ ein 43-jähriger Arbeiter mit deutscher Staatsbürgerschaft, angestellt bei den Farbwerken in Frankfurt-Höchst, ein neunjähriges Mädchen vor den Augen ihrer jüngeren Schwester vor einen Zug gestoßen.
Anfrage bei Polizeibehörde liefert keine Belege
Der Vorfall ist beim zuständigen Polizeipräsidium Frankfurt am Main allerdings nicht bekannt. Pressesprecher Manfred Füllhardt schreibt auf Nachfrage von CORRECTIV per Mail: „Unsere Nachforschungen für die Jahre 1967 bis 1971 erbrachten diesbezüglich kein Ergebnis“.

Auch eine Recherche in Zeitungsarchiven brachte keine Ergebnisse
CORRECTIV hat die Archive der Frankfurter Allgemeinen Zeitung durchsucht, welche unter anderem das Archiv der Frankfurter Rundschau und das Archiv der Rhein-Main-Zeitung beinhalten. Hier wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 1966 bis zum 31. Dezember 1972 für die Suchbegriffe „Zug“ und „getötet“ 61 Treffer gefunden. Keine der Meldungen hatte jedoch mit dem vorsätzlichen Stoßen einer Person vor einen Zug oder in ein Gleisbett zu tun. Bei den Meldungen ging es größtenteils um Verkehrsunfälle oder Suizide. Personen im Kindesalter waren in keinem der Fälle involviert. Mit den Suchbegriffen „Höchst“, „Zug“ oder „getötet“ kombiniert mit „gestoßen“ oder „geschubst“ ließen sich keine Treffer finden.
Der ursprüngliche Facebook-Beitrag vom 31. Juli wurde mittlerweile gelöscht. Die Frau, die den Betrag offenbar verfasst hatte, verweigerte laut t-online auf Nachfragen der Redaktion eine Auskunft zu ihren Aussagen. In dem Beitrag hatte die Frau behauptet, Belege der Tat in Form verschiedener Zeitungsartikel zu haben.

Obwohl der ursprüngliche Beitrag gelöscht wurde, werden Screenshots davon weiter im Netz geteilt und kommentiert. Zum Beispiel bei Twitter.