Gesellschaft

Instagram und Facebook: Es bringt nichts, Widersprüche gegen die Nutzungsbedingungen zu teilen

Immer noch fallen Menschen auf virale Kettenbriefe herein, die angeblich verhindern sollen, dass Soziale Netzwerke Beiträge öffentlich machen. Aktuell geht ein solcher Beitrag auf Instagram viral – weil Promis wie Pink ihn verbreiten.

von Till Eckert

Pink Instapost
Prominente wie die Musikerin Pink verbreiten diesen Kettenbrief auf Instagram. (Screenshot: CORRECTIV)
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Völlig falsch. Es hat keinerlei Auswirkung, einen Widerspruchstext auf Instagram oder Facebook zu posten.

Mehrere US-amerikanische Prominente teilten in den letzten Tagen über ihre Instagram-Accounts einen Kettenbrief, in dem einer „neuen Instagram-Regel“ widersprochen wird, die „morgen“ gestartet werde. Die Plattform könne dann nämlich „alles“, was je hochgeladen wurde, öffentlich machen. 

Unter den Verbreitern waren laut Buzzfeed beispielsweise der Rapper Usher und die Schauspieler Julia Roberts und Tom Holland. Während diese Promis ihren Beitrag mittlerweile gelöscht haben, ist der Beitrag der Sängerin Pink noch online. Sie schreibt dazu: „Sicher ist sicher, auch wenn es ein Hoax (deutsch: Schwindel) ist.“ 

Hat so ein Widerspruchstext wirklich Auswirkungen?

Es handelt sich um einen alten Text, der in verschiedenen Versionen zirkuliert

Der Kettenbrief zirkuliert auch in deutscher Sprache und verschiedenen Versionen in Instagram-Stories:

Der Kettenbrief in Instagram-Stories. (Screenshots / Collage: CORRECTIV)

Er ist eine Abwandlung eines Kettenbriefs, der schon seit mindestens 2012 in verschiedenen Versionen und Sprachen zirkuliert, hauptsächlich auf Facebook. Dort findet sich der Text auch gerade wieder in mehreren Beiträgen auf Facebook, zum Beispiel hier, hier und hier.

So wird der Kettenbrief auch gerade auf Facebook verbreitet. (Screenshot: CORRECTIV)

Der öffentliche Widerspruch hat schon 2012 nichts gebracht – und bringt auch heute nichts

Die US-amerikanischen Faktenchecker von Snopes veröffentlichten bereits im Jahr 2012 einen Beitrag zum Thema. Die Annahme, dass ein solcher Text bei den Plattformen einen erfolgreichen Widerspruch zu den Nutzungsbedingungen darstellen könnte, ist aus mehreren Gründen falsch. 

Facebook habe – in all seinen Produkten – laut Mark Zuckerberg jeden Monat mittlerweile 2,7 Milliarden Nutzer (Stand Juli 2019). Dass die rund 40.000 Mitarbeiter des Unternehmens zu jeder Zeit jeden Beitrag oder jede Story jedes Nutzers im Blick halten, ist schon rein rechnerisch nicht möglich. Jeder neue Facebook-Nutzer muss deshalb bei der Anmeldung Richtlinien und Nutzungsbedingungen zustimmen, die nicht individuell, sondern für alle gelten.

Facebook selbst veröffentlichte im Jahr 2012 eine Richtigstellung zu dem Kettenbrief. Darin heißt es: „Es gibt ein Gerücht, dass Facebook eine Änderung in Bezug auf das Eigentum an den Informationen der Nutzer oder den Inhalt, den sie auf der Website veröffentlichen, vornimmt. Das ist falsch. Alle, die Facebook nutzen, besitzen und kontrollieren die Inhalte und Informationen, die sie veröffentlichen, wie in unseren Nutzungsbedingungen festgelegt. Sie kontrollieren, wie diese Inhalte und Informationen weitergegeben werden. Das ist unsere Politik, und das war sie schon immer.“

Meldung von Facebook im Jahr 2012 zu dem Kettenbrief. (Screenshot: CORRECTIV)

Wer Fotos auf Instagram oder Facebook hochlädt, erteilt eine Lizenz zur Verwendung durch die Plattformen

In diesen Nutzungsbedingungen schreibt Facebook tatsächlich nichts davon, dass es das Urheberrecht an Fotos oder anderen von den Nutzern hochgeladenen Inhalten beansprucht. Im Gegenteil schreibt das Unternehmen: „Die von dir auf Facebook und den anderen von dir genutzten Facebook-Produkten erstellten und geteilten Inhalte gehören dir, und nichts in diesen Nutzungsbedingungen nimmt dir die dir hinsichtlich deiner eigenen Inhalte zustehenden Rechte.“

Aber: Wer Fotos oder andere Inhalte hochlädt, gewährt Facebook laut den Nutzungsbedingungen automatisch „eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweite Lizenz, deine Inhalte (gemäß deinen Privatsphäre- und App- Einstellungen) zu hosten, zu verwenden, zu verbreiten, zu modifizieren, auszuführen, zu kopieren, öffentlich vorzuführen oder anzuzeigen, zu übersetzen und abgeleitete Werke davon zu erstellen.“

Was Facebook in seinen Nutzungsbedingungen zu Urheberrecht und der Verwendung von Inhalten der Nutzer schreibt. (Screenshot: CORRECTIV)

Wer diese Lizenz beenden will, und damit sicher verhindern, dass eigene Inhalte von der Plattform verwendet oder weiterverbreitet werden, kann das laut Facebook tun, indem man selbst die betroffenen Inhalte löscht – oder das ganze Facebook-Konto.

Auf Instagram gilt laut den dortigen Nutzungsbedingungen dieselbe Regelung. Bezüglich dem aktuellen Text auf Instagram sagte Stephanie Otway, eine Sprecherin von Facebook, zu dem die Plattform gehört, am 22. August zu CBS News: „Der Beitrag ist nicht wahr.“

Was Instagram in seinen Nutzungsbedingungen zu Urheberrecht und der Verwendung von Inhalten der Nutzer schreibt. (Screenshot: CORRECTIV)

Update, 27. August, 13 Uhr:

Mehrere Leser haben uns nach der Veröffentlichung dieses Faktenchecks über unseren Instagram-Kanal darauf hingewiesen, dass mittlerweile auch deutsche Versionen auf der Plattform zirkulieren. Wir haben den Text dementsprechend aktualisiert.