Wahlkampf-Brief der CDU mit Behauptungen über die Grünen lässt wesentlichen Kontext aus
In einem Schreiben der CDU, das offenbar in Hessen an einige Haushalte verteilt wurde, werden die Grünen als „Belastung für Deutschland“ bezeichnet. Wir haben die Aussagen darin überprüft, sie sind stark verkürzt. Laut CDU war der Brief nicht primär zur Veröffentlichung bestimmt.
Eine Wahlkampfaktion der CDU sorgt für Aufregung: Eine Nutzerin veröffentlichte am 28. August auf Twitter ein Foto eines Schreibens mit dem Logo der CDU und der Überschrift „Die Grünen: Eine Belastung für Deutschland“. Ihr Beitrag wurde mehr als 950 Mal geteilt. Auch per Whatsapp wurden wir von einer Leserin aus Nordrhein-Westfalen auf das Foto hingewiesen.
Unsere Recherche ergab: Das Schreiben stammt tatsächlich von der CDU, war aber offenbar nicht primär zur Veröffentlichung gedacht. Es handele sich um eine Argumentationshilfe, die intern verschickt wurde, teilte uns die Partei mit. Wie genau sie in Umlauf kam, ist unklar. In dem Brief werden mehrere Behauptungen über das Parteiprogramm der Grünen aufgestellt, denen Kontext fehlt und die daher teils missverständlich sind.
CDU-Brief über die Grünen tauchte laut einer Twitter-Nutzerin in Hessen auf
Auf unsere Nachfrage teilte uns die Twitter-Nutzerin mit, der Brief sei in einem Haushalt in Hessen im Wahlkreis Limburg-Weilburg angekommen, zusammen mit einem Flyer des CDU-Direktkandidaten Klaus-Peter Willsch.
Auf dem Schreiben selbst ist als Urheberin die CDU Bundesgeschäftsstelle angegeben. Pressesprecherin Lara Urbaniak schrieb uns per E-Mail, der Brief sei ein „Faktenblatt“, das im Intranet „CDUplus“ allen Kandidatinnen und Kandidaten und deren Teams zur Verfügung gestellt worden sei. Es handele sich um ein „Argumentationsmittel“. Die Bundesgeschäftsstelle habe das Blatt nicht an Haushalte verschickt; was die Kandidatinnen und Kandidaten damit machten, sei ihnen überlassen. Zusätzlich gebe es eine „ausführliche fachliche Auseinandersetzung mit dem Grünen Wahlprogramm“. Ähnliche Argumentationshilfen zur inhaltlichen Auseinandersetzung gebe es auch für andere Parteien, schrieb Urbaniak.
Wir haben eine Presseanfrage an Willsch und die CDU in seinem Wahlkreis geschickt, aber bisher keine Antwort erhalten. Wieso das interne „Faktenblatt“ ohne weiteren Kontext in Hessen in Umlauf kam, ist also unklar.
Die Aussagen in dem CDU-Brief über das Parteiprogramm der Grünen haben wir einzeln überprüft. Bei einigen handelt es sich um Meinung, bei anderen um Tatsachenbehauptungen – letztere haben wir uns angesehen.
1. Die Grünen wollten das Ehegatten-Splitting streichen, Familien hätten das Nachsehen
Es fehlt Kontext. Die Grünen wollen das Ehegatten-Splitting für neu geschlossene Ehen abschaffen und „durch eine individuelle Besteuerung mit übertragbarem Freibetrag ersetzen“. Für bereits bestehende Ehen soll das Ehegatten-Splitting beibehalten werden. Die Grünen begründen die Pläne damit, dass Paare mit geringerem Einkommen, die wenig Steuern zahlen, von der aktuellen Regelung des Splittings nur wenig profitieren.
2. Die Grünen wollten die Einkommensteuer erhöhen
Auch hier fehlt Kontext. Die Einkommensteuer soll laut den Grünen nicht für alle erhöht werden, sondern für Menschen mit hohem Einkommen.
Die Grünen schreiben dazu: „Um die Entlastung in den unteren Einkommensbereichen zu ermöglichen, wollen wir die Einkommensteuer bei hohen Einkommen moderat anheben. Ab einem zu versteuerndem Einkommen von 100.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 200.000 Euro bei Paaren werden wir den Steuersatz durch eine neue Stufe auf 45 Prozent anheben. Für Spitzenverdiener ab einem zu versteuernden Einkommen ab 250.000 Euro bzw. 500.000 Euro wollen wir den Steuersatz durch eine weitere Stufe auf 48 Prozent anheben. Diese Steuererhöhung betrifft etwa zwei Prozent der Einkommensteuerpflichtigen. Die große Mehrheit wird über den höheren Grundfreibetrag entlastet.“
Den steuerlichen Grundfreibetrag wollen die Grünen anheben – das ist der Teil des Gehalts, auf den man keine Steuern zahlen muss. Wie hoch genau er sein soll, steht im Wahlprogramm aber nicht. Momentan beträgt der Grundfreibetrag pro Person 9.744 Euro pro Jahr.
3. Die Grünen wollten eine Vermögensteuer einführen
Das stimmt. Die Grünen schreiben dazu: „Die Vermögensteuer soll erst ab hohen Vermögen von mehr als zwei Millionen Euro pro Person greifen und jährlich ein Prozent betragen. Um Unternehmen damit nicht zu überfordern, wollen wir Begünstigungen für Betriebsvermögen im gebotenen Umfang einführen und zugleich Investitionsanreize schaffen.“
4. Die Grünen blockierten seit Jahren die „Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsländer, um islamistische Gefährder abzuschieben“
Dass die Grünen Erweiterungen der Liste sicherer Herkunftsländer wiederholt abgelehnt haben, ist richtig. Es geht dabei aber nicht primär um die Abschiebung islamistischer Gefährder.
Alle Menschen aus Ländern, die in Deutschland per Gesetz als „sicher“ eingestuft werden, können zwar einen Asylantrag stellen, die „Regelvermutung“ lautet dann jedoch von vornherein, dass der Antrag unbegründet sei. Diese Annahme müssen die Menschen dann widerlegen, indem sie nachweisen, dass ihnen in ihrem Heimatland eine Verfolgung droht. Wird ihr Antrag abgelehnt, sind die Verfahren beschleunigt. Zum Beispiel haben die Menschen nur eine Woche Zeit, um gegen die Ablehnung ihres Antrags zu klagen. Die Regelung macht es zudem einfacher, sie schnell abzuschieben. Es muss sich dafür also nicht um Straftäter handeln.
„Herkunftsländer werden aus zwei Gründen als sicher eingestuft“, schreibt dazu die Bundeszentrale für politische Bildung. „Erstens, weil der Gesetzgeber hofft, dass die Einstufung Asylsuchende aus diesen Ländern abschreckt und sie somit gar nicht erst nach Deutschland kommen und Asyl beantragen; und zweitens, weil der Gesetzgeber hofft, die Asylverfahren der Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten, erheblich beschleunigen zu können.“
2014 kritisierten die Grünen, aber auch die SPD im Bundestag zum Beispiel die Aufnahme der Länder Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina auf die Liste sicherer Herkunftsländer. Die Länder wurden dennoch aufgenommen, das Gesetz trat in Kraft.
Seit mehreren Jahren wird nun darüber diskutiert, ob auch die Länder Marokko, Algerien und Tunesien als „sichere Herkunftsländer“ eingestuft werden sollen. Die Grünen lehnten das immer wieder ab.
5. Die Grünen hätten das Anti-Hass-Gesetz lange ausgebremst
Das stimmt, doch auch hier fehlt Kontext. Richtig ist, dass die Grünen im Bundestag das 2020 auf den Weg gebrachte Gesetz gegen Hasskriminalität als teilweise verfassungswidrig bezeichneten und Verbesserungen forderten. Es ging bei der Kritik, die auch von der FDP geübt wurde, vor allem um Datenschutz.
Der Hintergrund: Im Sommer 2020 wurde das sogenannte Anti-Hass-Gesetz („Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“) vom Bundestag verabschiedet. Doch es fehlte die Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Er muss als Bundespräsident Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen – doch ungefähr zur selben Zeit erklärte das Bundesverfassungsgericht bestimmte Zugriffsrechte auf Telefondaten für verfassungswidrig. Diese waren auch Teil des neuen Anti-Hass-Gesetzes. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags verfasste ein Gutachten, in dem es hieß, dass das Anti-Hass-Gesetz somit mutmaßlich ebenfalls teilweise gegen die Verfassung verstoße.
Bis Anfang 2021 ging es also darum, ein neues Gesetz gegen Hasskriminalität zu erlassen, ein „Reparatur-Gesetz“. Das Gesetz passierte erneut den Bundestag, wurde dann aber im Bundesrat blockiert – von 12 Bundesländern, in denen die Grünen oder die FDP mitregierten. Es gab einen Vermittlungsausschuss und Veränderungen am Gesetzentwurf. Der Bundestag hat das Gesetz dann im Juni 2021 erneut angenommen. Die Grünen und die FDP enthielten sich bei dieser Abstimmung, die AfD und die Linksfraktion lehnten das Gesetz ab.
6. Mit einer Kennzeichnungspflicht werde Misstrauen gegen die Bundespolizei geschürt
Dass Misstrauen geschürt werde, ist grundsätzlich eine Meinung, die nicht überprüft werden kann. Es stimmt, dass die Grünen eine solche Kennzeichnungspflicht erwähnen. Im Wahlprogramm heißt es, es solle eine „individuelle, aber anonymisierte Kennzeichnung für die Bundespolizei“ eingeführt werden. Bisher gibt es solche Kennzeichnungspflichten in verschiedenen Bundesländern für die jeweilige Landespolizei.
Die Pflicht, Namen oder Dienstnummern bei Einsätzen auf der Uniform zu tragen, wurde seit 2010 in den meisten Bundesländern eingeführt. 2019 wurde die Kennzeichnungspflicht vom Bundesverwaltungsgericht als verfassungsgemäß beurteilt.
7. Die Grünen verweigerten Polizei und Nachrichtendiensten „moderne Überwachungsinstrumente“
Bei dieser Aussage handelt es sich zwar um eine Tatsachenbehauptung, sie ist jedoch so weit gefasst, dass unklar bleibt, worauf sie sich bezieht. Eine Überprüfung ist daher nicht möglich.
8. Die Grünen forderten eine Klimaverträglichkeitsprüfung für Vergabeprozesse
Das ist richtig. Details, um welche Genehmigungsprozesse es gehen soll, stehen im Wahlprogramm der Grünen jedoch nicht.
9. Die Grünen wollten Gesetze mit einem Klima-Veto blockieren
Es stimmt, dass die Grünen ein Klimaschutzministerium einrichten wollen, das gegenüber anderen Ressorts ein Vetorecht besitzen soll, wenn Gesetze gegen das Pariser Klimaschutzabkommen verstoßen sollten. Mit dem Pariser Klimaabkommen verpflichteten sich 196 Staaten und die Europäische Union im Dezember 2015 dazu, die Klimaerwärmung möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen.
Das geplante Klimaministerium soll keine Gesetze im Bundestag oder Bundesrat verhindern können. Vielmehr geht es um die Erarbeitung von Gesetzen, bevor sie im Bundestag oder im Bundesrat landen. Ähnliche Rechte besitzen bereits jetzt das Finanz-, Innen- und Justizministerium. Wir haben das bereits in einem Faktencheck erklärt.
10. Die Grünen wollten den Schienenverkehr verstaatlichen
Diese Aussage ist irreführend. Die Deutsche Bahn ist der größte Betreiber des Schienennetzes in Deutschland und befindet sich bereits in Staatsbesitz. Sie ist allerdings keine Behörde, sondern eine Aktiengesellschaft, die zu 100 Prozent im Besitz des Bundes ist. Ihr 100-prozentiges Tochterunternehmen, die DB Netz AG, betreibt das Schienennetz. Die Bahn hat außerdem noch eine Vielzahl anderer Tochterunternehmen, zum Beispiel die DB Energie GmbH.
Diese Struktur wollen die Grünen ändern, wie aus einem Beschluss der Grünen-Bundestagsfraktion von Ende 2020 hervorgeht. Darin steht, dass „alle bundeseigenen Unternehmen der Infrastruktursparten (Netz, Stationen, Immobilien und Energie) zu einem Unternehmen verschmolzen“ werden sollen. Die Bahn solle zudem keine Aktiengesellschaft mehr sein. Die Infrastruktursparte könne dann in eine „Infrastrukturgesellschaft in Bundeseigentum“ überführt werden, zum Beispiel eine Anstalt öffentlichen Rechts, die keine Gewinnerzielungsabsicht habe. Die „Beförderungs- und Transportaufgaben“ der Deutschen Bahn sollten laut den Grünen in der Hand des Bundes verbleiben; eine Privatisierung lehnen sie ab. (Siehe dazu auch Seite 29 und 30 im Wahlprogramm der Grünen.)
11. Die Grünen wollten die Stromnetzbetreiber verstaatlichen
Das stimmt, aber ohne Kontext könnte man diese Aussage missverstehen. Gemeint sind die vier großen Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland: 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW. Die Übertragungsnetzbetreiber sorgen für die überregionale Verteilung des Stroms über weite Strecken. Für die lokale Verteilung sind andere Unternehmen zuständig (Verteilnetzbetreiber), deren Namen Verbraucherinnen und Verbrauchern auch eher bekannt sein dürften. In Bremen ist das zum Beispiel das Unternehmen Wesernetz, bundesweit an verschiedenen Orten das Unternehmen Westnetz. Um diese Unternehmen geht es den Grünen in ihrem Wahlprogramm nicht.
Die Grünen schreiben im Wahlprogramm: „Da Stromübertragungsnetze natürliche Monopole und kritische Infrastruktur darstellen, wollen wir den öffentlichen Einfluss darauf stärken. Dazu wollen wir nach Möglichkeit die staatlichen Anteile an den vier Übertragungsnetzbetreibern in Deutschland erhöhen und sie in eine Bundesnetzgesellschaft in Bundeshand überführen.“ Einen ähnlichen Antrag der Grünen-Fraktion im Bundestag gab es bereits im April 2019. Der Bundestag lehnte ihn jedoch mit den Stimmen der CDU, SPD und FDP ab.
Redigatur: Matthias Bau, Uschi Jonas