Polizei

Deutschlandfahne verboten? Beiträgen zu viralem Video fehlt Kontext

Ein Video zeigt, wie Polizisten einen Mann auffordern, seine Deutschlandfahne herunterzunehmen. Der Vorfall geht im Juni viral – besonders rechte Kanäle greifen ihn auf. Aber Beiträge dazu enthalten teils Falschbehauptungen oder es fehlt Kontext.

von Max Bernhard

Deutschland-Flaggen sieht man in Berlin aktuell häufig bei Übertragungen der Fußball-Weltmeisterschaft. (Archivfoto: Michael Ukas / DPA / Picture Alliance)

Ein Mann wird von mehreren Beamten gestoppt und soll seine Deutschlandfahne herunternehmen. Er weigert sich zunächst und reagiert aggressiv. Beiträge mit einem Video von dem Vorfall verbreiten sich im Juni in Sozialen Netzwerken.

Vor allem rechte Medien und Kanäle greifen das Thema auf: „Woke Berliner Polizei stoppt Demonstrant mit Deutschlandflagge!“, heißt es etwa vom AfD-nahen Deutschland Kurier. „Die eigene Nationalflagge in der eigenen Hauptstadt unerwünscht“, titelt ein Instagram-Beitrag mit hunderttausenden Aufrufen des Kanals „Gesichert Unbequem“. Auch international geht das Video viral.

In Beiträgen und Kommentaren reagieren viele Menschen empört. Einige meinen, es gäbe in Deutschland oder Berlin nun ein generelles Verbot von Deutschlandfahnen. Andere zitieren das Grundgesetz, wonach das Tragen der Fahne erlaubt sei.

Teils werden Parallelen zu einem Vorfall im Bundestag gezogen, über den CORRECTIV.Faktencheck Mitte Juni berichtete. Der AfD-Abgeordnete Götz Frömming schreibt auf X etwa: „Wenn man die deutsche Nationalflagge aus dem Bundestag heraus zeigt, kommt die Polizei, wenn man mit ihr vor dem Bundestag herumspaziert, kommt sie auch.“

Einige dieser Beiträge enthalten Falschbehauptungen oder lassen wichtigen Kontext außer Acht. Wir haben recherchiert, wieso der Mann gebeten wurde, die Fahne herunterzunehmen und wann und wo die Fahne erlaubt ist.

Beiträge mit dem Video erreichen tausende Likes und Millionen Aufrufe (Quelle: „gesichert.unbequem“ / Instagram; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)

Mann mit Deutschlandfahne war mit Gruppe unterwegs zu Demo gegen Bundesregierung 

Auf Nachfrage schreibt die Polizei Berlin in einer E-Mail, dass sich der Vorfall am 8. Juni ereignet habe. Der Mann sei mit einer Gruppe auf dem Weg zur Demonstration „Projekt M1llion – Rücktritt der aktuellen Bundesregierung + Merz“ gewesen. Bei der Veranstaltung demonstrierten an dem Tag laut Polizei etwa 4.000 Menschen, viele davon mit Deutschlandfahnen.

Dass das Video in Berlin in der Nähe des Bundestagsgebäudes entstanden ist, zeigt auch ein Vergleich mit Google Maps: Der Aufnahmeort ist der Platz der Republik vor dem Bundestag.

Das Video (links) wurde auf dem Platz der Republik aufgenommen, wie ein Abgleich mit Google Maps (rechts) zeigt (Quelle: X, Google Maps; Screenshots und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)

Dass es sich bei dem Mann um einen Demonstrationsteilnehmer und nicht – wie in manchen Beiträgen behauptet – um einen Reiseführer mit seiner Gruppe handelt, bestätigte dieser auch selbst in einem Video nach dem Vorfall: Er habe eine Bahnfahrt von München nach Berlin zur Demonstration organisiert. Zwei weitere Gruppen hätten sich angeschlossen und „der Einfachheit halber“ habe er angeboten, vorweg zu laufen und seine Fahne herauszuholen, damit sich die Gruppe auf dem Weg zur Demonstration nicht verliere.

Polizei Berlin: Gefahr von nicht angemeldeter Versammlung im „befriedeten Bezirk“ 

Warum verlangte die Polizei also von dem Mann, die Fahne herunterzunehmen? Die Angaben des Mannes decken sich größtenteils mit denen der Polizei Berlin. Er sagt in dem späteren Video, die Polizeibeamten hätten ihn gebeten, die Fahne herunterzunehmen, weil sonst der Eindruck entstehe, er führe eine nicht genehmigte Veranstaltung an.

Die Polizei schreibt uns, dass sich im Umfeld des Mannes mit der Gruppe weitere Personen mit Deutschlandfahnen und „Versammlungsutensilien (Fahnenstangen, Trillerpfeifen und ähnliches)“ befunden hätten. Deshalb habe die Gefahr bestanden, „dass sich diese der Personengruppe anschließen und somit eine nicht angemeldete Versammlung als nicht angemeldeter Aufzug im befriedeten Bezirk des Deutschen Bundestages entsteht“. Darum sei der Mann aus dem Video aufgefordert worden, „die Deutschlandfahne bis zum Erreichen des eigentlichen Versammlungsortes einzurollen.“ Letztendlich sei der Mann der Aufforderung nachgekommen, die Maßnahme habe für ihn keine weiteren Folgen gehabt, schreibt uns die Polizei Berlin.

Auch wenn sich in dem viralen Video nicht alles, was gesagt wurde, verstehen lässt, ist diese Begründung darin auch am Anfang so ähnlich zu hören. Ein Polizist sagt dem Mann: „Sie zeichnen hier quasi Versammlungscharakter ab“, bevor er unterbrochen wird. Dieser Teil ist in manchen Beiträgen, wie dem des AfD-Politikers Frömming, weggeschnitten. Was die Beamten später zu ihm sagen, lässt sich im Video nicht verstehen. Auf eine Anfrage, warum Frömming diesen Teil des Videos wegließ, antwortete er nicht.

„Befriedeter Bezirk“ in Berlin: Um den Bundestag herum sind Versammlungen seit 1955 verboten

Aber wieso wäre so eine Versammlung nicht erlaubt? Laut der Polizei Berlin wurde der Mann zunächst nahe der Anne-Marie-Renger-Straße angesprochen und dann nochmals nahe der Paul-Löbe-Allee, die an den Platz der Republik angrenzt. Dort ist das Video offenbar entstanden. Beide befinden sich, im „befriedeten Bezirk des Bundestages“, in dem unangemeldete Versammlungen unter freiem Himmel verboten sind.

Um den Bundestag herum sind im sogenannten „befriedeten Bezirk“ Versammlungen unter freiem Himmel verboten (Quelle: BMI)

Geregelt ist dieses Verbot und die damit einhergehende Einschränkung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit seit 2008 im „Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes“. Das neue Gesetz ersetzte das sogenannte „Bannmeilengesetz“ von 1955 – auch davor gab es bereits ähnliche Verbote. Hintergrund des 1920 eingeführten Bannmeilengesetzes war der rechtsradikale Kapp-Lüttwitz-Putsch, bei dem Teile der Reichswehr den Reichstag besetzten.

Es gibt kein generelles Verbot von Deutschlandfahnen in Berlin

Anders als in einigen Beiträgen behauptet, gibt es kein generelles Verbot der Deutschlandfahne in Berlin, wie uns die Berliner Polizei bestätigte. Dass diese in Berlin nicht verboten sind, zeigt auch die aktuelle Fußball-Weltmeisterschaft der Männer: Viele Fans tragen die Fahne oder bringen sie an Gebäuden und Autos an.

Laut Bundesinnenministerium ist die Verwendung der Deutschland-Fahne durch die Bürger vom Grundgesetz gewollt und grundrechtlich durch Artikel 2 und 5 geschützt. Nicht ohne weiteres erlaubt sind dagegen sogenannte „Bundesdienstflaggen“, auf denen der Bundesadler zu sehen ist. Ihre Verwendung durch nichtamtliche Stellen und Privatpersonen gilt als Ordnungswidrigkeit – kann aber beispielsweise bei Großveranstaltungen geduldet werden, wie wir 2024 berichteten.

Der Instagram-Kanal „Gesichert Unbequem“ antwortete auf Nachfrage von CORRECTIV.Faktencheck nicht.

Redigatur: Paulina Thom, Matthias Bau