Migration

Nein, ein Flüchtling bekommt nicht 837 Euro im Monat in bar

Eine Tabelle behauptet, dass es einem Flüchtling finanziell besser gehe als einem Angestellten mit 1200 Euro Nettogehalt. Ein Flüchtling bekomme angeblich 837 Euro und müsse davon nichts ausgeben. Ein Blick in die Gesetze zeigt, dass die Tabelle sich auf falsche Angaben stützt.

von Marcus Bensmann

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Das sind 835 Euro – die bekommt ein Asylbewerber aber nicht in bar. (Symbolbild: martaposemuckel / Pixabay)
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Völlig falsch. Ein Flüchtling ist finanziell nicht besser gestellt als ein Angestellter. Er bekommt nicht 837 Euro in bar.

Ein Facebooknutzer teilte am 24. November 2018 eine Tabelle, die „Gerechtigkeit der Regierung“ als Titel trägt. Die Tabelle vergleicht angebliche Einnahmen und Ausgaben von einem „Asylanten“ mit einem „Angestellten“.

Die Tabelle behauptet, dass der „Asylant“ im Monat 837 Euro bekäme. Von diesem Geld müsse er nichts für Miete, Verpflegung, Kleidung und Handy zahlen.

Tabelle: Der Angestellte hat 100, der Flüchtling 837 Euro

Demgegenüber steht ein Angestellter mit einem Nettoverdienst von 1200 Euro. Darunter listet die Tabelle die Ausgaben für Wohnung, Verpflegung, Kleidung und Handykosten auf. Am Ende des Monats hat der Angestellte nach dieser Rechnung nur 100 Euro übrig, während der Flüchtling weiterhin 837 Euro im Portmonee hat.

Die Tabelle ist schwarz, die Ziffern sind weiß und der Titel rot. Es wirkt bedrohlich. Die Tabelle suggeriert das Bild des arbeitenden Bürgers, dem nichts zum Leben bleibt, und dem Flüchtling, der alles umsonst bekommt. Außer den Hinweis auf die Regierung nennt die Tabelle keine Quelle.

Screenshot des Facebookposts (Screenshot von CORRECTIV)

Das Asylbewerberleistungsgesetz

Der Facebookpost wurde 713 mal geteilt. Doch die Aussage ist falsch. Die Überprüfung der Zahlen ist nicht schwer. Es gibt ein Gesetz, das die Ausgaben für Flüchtlinge genau festlegt.

In Deutschland sind die Leistungen für Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind und über deren Status noch nicht entschieden ist, im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) geregelt.

Im September 2016 hat die Bundesregierung  Änderungen für Asylbewerberleistungen neu angepasst. Seit dem 01.01.2017 gelten folgende Bedingungen.

Für den Asylsuchenden setzt der Gesetzgeber einen „notwendigen Bedarf“ fest, dazu gehören zum Beispiel Ernährung und Kleidung. Dieser Betrag liegt bei 187 Euro im Monat. Dann gibt es für den Asylsuchenden einen „notwendigen persönlichen Bedarf“, darunter fallen Transport, Kosten für Handy oder Internet. Dieser Betrag liegt bei 145 Euro. Beide Posten zusammen ergeben 332 Euro. Der Gesamtbetrag liegt unter dem neuen ab 2019 gültigen Hartz IV – Satz für Alleinstehende in Höhe von 424  Euro, und deutlich unter dem in der Tabelle behaupteten 837 Euro.

Screenshot Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Screenshot CORRECTIV

Kein Flüchtling bekommt 837 Euro im Monat bar

Lebt der Asylsuchende in einer Gemeinschaftsunterkunft, wird der „notwendige Bedarf zwingend als Sachleistung erbracht“.

Screenshot Bundesministerium für Arbeit und Soziales/ Screenshot CORRECTIV

 

Daraus ergibt sich Folgendes: Kein Flüchtling bekommt 837 Euro im Monat bar in die Hand. Lebt er in einer Flüchtlingsunterkunft, bekommt er im Monat nur ein Taschengeld in Höhe von 145  Euro und muss davon unter anderem die Kosten für Handy und Transport bestreiten.

Lebt der Flüchtling nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft, dann bekommt er die beiden Posten in Euro überwiesen, muss sich dann aber davon auch verpflegen. Die Kosten für Miete und Heizung übernimmt die öffentliche Hand.  Zieht man von den 332  Euro dann die 300,- Euro ab, die die Tabelle für Verpflegung für den Angestellten angibt, bleibt dem Flüchtling 32 Euro übrig, und davon muss er noch das Handy bezahlen.

Screenshot Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Screenshot CORRECTIV

Teilen sich zwei Flüchtlinge eine Wohnung, dann gibt es noch weniger, sie bekommen jeweils 299 Euro.

Wird der Flüchtling anerkannt und er findet keine Arbeit, dann gelten für ihn die normalen Hartz IV-Sätze. Das heißt, dass die Kosten für Miete und Heizung zwar übernommen werden, allerdings muss er sich dann selbst verpflegen, einkleiden und auch das Handy bezahlen. Ab 1. Januar steigt der Satz für einen Alleinstehenden auf 424 Euro.

Daraus ergibt sich ein klares Bild. Ein Flüchtling ist nicht besser gestellt als ein Angestellter. Ein Flüchtling bekommt in Gemeinschaftsunterkünften nur ein Taschengeld und selbst wenn er in einer eigenen Wohnung lebt, bekommt er einen Satz unter Hartz-IV Niveau.