Doch, in Österreich muss ein anerkannter Flüchtling von der Grundsicherung einen Mietanteil, Brot, Handy und Zahnpasta bezahlen.
Die Tabelle, die auf Facebook behauptet, ein Flüchtling sei gegenüber einem Angestellten besser gestellt, da er bestimmte Dinge vom Staat bezahlt bekommt, ist auch für Österreich falsch
Schauen wir uns nochmal die Tabelle an, die mit dem Titel „Gerechtigkeit der Regierung“ am 24. November 2018 auf Facebook gepostet wurde. Die Tabelle vergleicht angebliche Einnahmen und Ausgaben von einem „Asylanten“ mit einem „Angestellten“.
Die Tabelle behauptet, dass der „Asylant“ im Monat 837 Euro bekäme. Von diesem Geld müsse er aber anders als ein Angestellter nichts für Miete, Verpflegung, Kleidung und Handy zahlen. Daraus folgert die Tabelle, dass dem Angestellten am Ende des Monats nur 100 Euro blieben, während der „Asylant“ immer noch die 837 Euro zur Verfügung hätte.
Wir haben die Tabelle für Deutschland geprüft und nachgewiesen, dass die Aussage falsch ist.
Ein Leser beschwerte sich, dass die Prüfung unrichtig sei, da sich die Tabelle nicht auf Deutschland sondern auf Österreich bezöge.
Wir haben das ebenfalls geprüft. Und für Österreich ist die Tabelle auch falsch.
Nur anerkannte Flüchtlinge bekommen in Österreich die Mindestsicherung. Die Mindestsicherung ist das Hartz IV von Österreich.
Die Mindestsicherung erhalten in Österreich Staatsbürger und Menschen mit dem „Recht auf dauernden Aufenthalt“, die „für ihren Lebensunterhalt nicht aufkommen können.“ Asylbewerber und nicht anerkannte Flüchtlinge fallen also nicht darunter.
Der Begriff „Asylant“ in der Tabelle meint nach dem Duden aber beide Gruppen.
Aber haben nur die anerkannten Flüchtlingen Anspruch auf die Mindestsicherung. Sie erhalten wie andere Bedürftige auch in Österreich die Mindestsicherung. Deren Höhe ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Anbei schauen wir auf Wien:
Dort beträgt die Mindestsicherung pro Person 863,04 Euro
In dieser Summe sind 215,76 Euro für den Wohnbedarf enthalten. Dieses Geld muss der Bezieher der Grundsicherung für die Miete aufwenden.
Auch andere Ausgaben wie Kleidung, Shampoo, Handy, Heizung und Strom müssen aus der Grundsicherung bestritten werden.
Hinzu wird die Mindestsicherung nur zwölfmal pro Jahr ausbezahlt.
Das unterscheidet ihn von den meisten Angestellten in Österreich. Dort ist die Auszahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld üblich.
Die Tabelle, die Einkünfte und Ausgaben von einem Angestellten mit einem Asylanten vergleicht, ist somit auch für Österreich falsch. Ein anerkannter Flüchtling hat zwar Anspruch auf eine Mindestsicherung wenn er keinen Job hat, aber er muss davon die normalen Ausgaben tätigen.
Ein „Asylant” hat am Ende des Monats nicht mehr als ein Angestellter, sondern der Angestellte ist besser gestellt.