Migration

Doch, Asylbewerbern dürfen Fingerabdrücke abgenommen werden

Eine Facebook-Seite behauptet, die EU habe eine Pflicht zu Fingerabdrücken auf den Ausweisen der EU-Bürger beschlossen. Gleichzeitig aber dürften Millionen Asylbewerbern keine Fingerabdrücke oder DNA-Proben abgenommen werden, weil es gegen die Menschenrechte verstoße. CORRECTIV hat die Behauptungen geprüft.

von Hüdaverdi Güngör

GERMANY-EUROPE-REFUGEES
In der Registrierungsstelle des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in Berlin wird am 11. März 2016 ein Fingerabdruck einer Person gescannt. (Tobias Schwarz / AFP)
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Asylbewerbern dürfen und werden ab dem 14. Lebensjahr Fingerabdrücke abgenommen. Im Falle eines Strafverfahrens ist eine DNA-Probe, genau wie bei Deutschen, möglich. 

Die Facebook-Seite „Hirnfick deluxe“ postete am 4. April eine Bild-Text-Collage mit folgender Behauptung: „EU beschließt für ‘seine’ Bürger eine Fingerabdruckpflicht auf Ausweisen… …dürfen aber bei Millionen von illegalen Asylverbrechern keine Fingerabdrücke oder DNA Proben nehmen, da es gegen die Menschenrechte verstösst…“.  Die Bild-Text-Collage wurde bisher 8.856 Mal geteilt. In den Kommentaren unter dem Beitrag diskutieren Nutzer über angebliche Quellen und die Echtheit der Behauptungen. Wir haben die Behauptungen überprüft.

Facebook-Beitrag (Screenshot: CORRECTIV)

Fingerabdruckpflicht auf EU-Ausweisen

Laut einer Pressemitteilung der EU-Kommission schlug diese am 17. April 2018 vor, die Sicherheitsmerkmale auf den Ausweisen der Mitgliedsländer zu verbessern. Dazu zählt auch, dass künftig Fingerabdrücke auf den Ausweisen gespeichert werden sollen. Die Ausweise sollen so unter anderem fälschungssicherer werden. Am 04. April 2019 wurde dieser Vorschlag vom Europäischen Parlament verabschiedet. Nun muss er noch endgültig formell vom Europäischen Rat verabschiedet werden. Die Ausgabe der neuen Ausweise soll in zwei Jahren beginnen.

Auszug aus der Pressemitteilung der Europäischen Kommission. Screenshot: CORRECTIV

Keine Fingerabdrücke von Asylbewerbern?

Die Seite „Hirnfick deluxe“ behauptet weiter, dass „Millionen von illegalen Asylverbrechern“ keine Fingerabdrücke und DNA-Proben entnommen werden dürften. Wir haben beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nachgefragt, welche Regelungen für Asylbewerber gelten.

Das BAMF schreibt uns dazu in einer E-Mail: „Im Rahmen der Asylantragstellung beim Bundesamt werden alle Asylsuchenden erkennungsdienstlich behandelt. Die Antragstellenden werden fotografiert; von Personen ab dem 14. Lebensjahr werden zusätzlich Fingerabdrücke genommen.“ Häufig würden vorher schon durch die Polizei oder Landesbehörden Fingerabdrücke genommen und ein Lichtbild gemacht. Die Behauptung, dass Millionen von Asylbewerbern keine Fingerabdrücke abgenommen werden dürften, weil das gegen die Menschenrechte verstoße, ist demnach falsch.

(Antwort des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Screenshot: CORRECTIV)

Keine DNA-Proben von Asylbewerbern?

In derselben Collage wird behauptet, dass aufgrund der Menschenrechte keine DNA-Proben von Asylbewerbern genommen werden dürften. Das BAMF schreibt uns: „Im Rahmen des Asylverfahrens werden keine DNA-Proben genommen.“

In Deutschland kann laut der Strafprozessordnung, (§ 81g, Abschnitt 1) im Rahmen eines Strafverfahrens gegen den Willen der betroffenen Person eine DNA-Probe genommen werden. Das gilt auch für Asylbewerber, die sich in Deutschland aufhalten. Im Falle eines Strafverfahrens ist eine DNA-Probe, genau wie bei Deutschen, möglich.   

Auszug aus der Strafprozessordnung § 81g, Abschnitt 1., Screenshot: CORRECTIV