Migration

Keine Belege dafür, dass das BKA Straftaten von Flüchtlingen „vertuscht“ hat

Ein Artikel berichtet über eine „gigantische Statistikmanipulation“. Das BKA soll „die Straftaten von 600.000 Flüchtlingen vertuscht“ haben. Dafür lassen sich allerdings keine Belege finden.

von Joana Splieth

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Ein Artikel behauptet, dass die Straftaten von 600.000 Flüchtlingen verheimlicht worden wären (Screenshot: CORRECTIV).
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Unbelegt. Es lassen sich keine Belege dafür finden, dass das BKA die Daten von 600.000 Flüchtlingen im „Bundeslagebericht Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2016“ „vertuscht“ hat.

Stefan Schubert, ein nach eigenen Angaben ehemaliger Polizist und Hooligan, veröffentlichte einen Artikel zu einer vermeintlichen Vertuschung von Straftaten im Kontext von Zuwanderung durch das Bundeskriminalamt und die Regierung. Darin behauptet er, dass die Straftaten von „mehr als 600.000 Flüchtlingen“ im „Bundeslagebericht Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2016“ vertuscht wurden. 

Erschienen ist der Artikel am 27. September 2017 auf der Webseite Rettung für Deutschland, einer rechten Partei „in Gründung“. Laut dem Analysetool Crowdtangle wurde er mehr als 31.000 Mal auf Facebook geteilt. 

Die Zahlen sind offiziellen Berichten und Dokumenten des Bundeskriminalamts (BKA) entnommen: Als Hauptquellen sind die „Drucksache 18/11032“ des Bundestages und der „Bundeslagebericht Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2016“ angegeben.

Das Analysetool Crowdtangle registriert, dass der Artikel mehr als 31.000 über Facebook geteilt wurde (Screenshot: CORRECTIV).

Wie kommt Schubert auf 600.000 Flüchtlinge?

Schubert wollte nach eigenen Angaben die Zahl hinter der Kategorie „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“ des BKA recherchieren, da das Amt die Kriminalfälle dieser Kategorie nicht im „Bundeslagebericht zu Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2016“ erfasste. Er fragte daher nach eigener Angabe beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach, wo er Zahlen zu in Deutschland lebenden Asyl- und Schutzberechtigten finden könnte. 

Das BAMF verwies ihn angeblich auf die „Drucksache 18/11388“, eine Kleine Anfrage der Linken, der er die Zahlen für seine Behauptung entnahm. Auf der Grundlage dieses Dokuments berechnete er nach eigenen Angaben, dass am 31. Dezember 2016 „602.623“ Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz in Deutschland lebten.

Wir kontaktierten das BAMF und fragten einerseits nach, ob Schubert überhaupt eine Anfrage an das Amt gestellt hatte und andererseits, wo die Zahlen der Kategorie „International/national Schutzberechtige und Asylberechtigte“ zu finden wären. Zur ersten Frage äußerte sich das BAMF nicht, für die zweite verwies es uns an das Bundeskriminalamt (BKA). 

Als wir uns daraufhin an das BKA wendeten, äußerte sich die Pressestelle nicht zu der Zahl von rund 600.000 Flüchtlingen, die unter die Kategorie „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“ fallen könnten. Auch bekamen wir keine Aussage darüber, ob ihnen diese Zahl zum Zeitpunkt der Erhebung bekannt war.

Die kleine Anfrage der Linken hatte zum Ziel, „zum Stand 31. Dezember 2016 wieder ein halbwegs realistisches Bild über die Zahl der insgesamt in Deutschland lebenden Flüchtlinge“ zu erhalten. Wir summierten die Zahlen aus der Kleinen Anfrage daher selbst und kamen zum Schluss, dass zumindest Schuberts Berechnung stimmt: 602.613 Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz „lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland”. Das ergibt sich aus den folgenden Zahlen: Es gab 39.783 Asylberechtigte (Seite 2), 452.023 Personen besaßen Flüchtlingsschutz (Seite 4), 37.301 waren Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebungsverbot – Seite 6) und 73.506 waren Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 (subsidiärer Schutz) AufenthG (Seite 6).

Es ist nicht klar, ob die Definition vom BKA „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“ mit der Definition des BAMF „Asylberechtigte“ und „Personen mit Flüchtlingsschutz“ übereinstimmt. Richtig ist, dass Personen aus der Kategorie „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“ nicht mit in den „Bundeslagebericht Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2016“ des BKA aufgenommen wurden – wie viele genau dies allerdings sind, bleibt unklar.

Hat das BKA die Straftaten dieser 600.000 Flüchtlinge „vertuscht“?

Schubert behauptete zudem, dass eine „gigantische Statistikmanipulation“ vorliegen würde, da „Straftaten von 600.000 Flüchtlingen“ „vertuscht“ worden wären. Nach eigener Angabe habe das BKA sich ihm gegenüber nicht geäußert, ob die von ihm berechnete Zahl von 600.000 stimme oder sie dem BKA zum Zeitpunkt der Erhebung bekannt war. 

CORRECTIV gegenüber erklärte die Pressestelle des BKA per E-Mail, dass es sich nicht um eine „Manipulation“ handele: „Diese Aussage aus seinem Artikel, die übrigens bereits 2017 veröffentlicht wurde, ist falsch.“. Sie machte uns zudem auf die Vorbemerkung des „Bundeslageberichts Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2016“ aufmerksam, in der die „klar definierten Rahmenbedingungen/Einschränkungen“ zu finden seien. 

In einer E-Mail an CORRECTIV erklärt die Pressestelle des BKA, dass der Vorwurf der Manipulation durch Schubert falsch sei (Screenshot: CORRECTIV).

Dort findet sich tatsächlich ein deutlicher Hinweis, dass die Kategorie „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“ nicht mit aufgenommen werden konnte, da Tatverdächtige dieser Kategorie „unter dem Sammelbegriff ‘sonstiger erlaubter Aufenthalt’ erfasst“ worden waren. Sie konnten nicht in den Bericht einfließen, „da ihr Anteil an dieser Kategorie“ („sonstiger erlaubter Aufenthalt“) nicht beziffert werden konnte (Seite 2).

Der BKA-Bericht von 2016 hebt in den Vorbemerkungen zudem hervor: „Deshalb lassen sich keine belastbaren Aussagen zur Kriminalitätsbelastung der Gruppe der Zuwanderer treffen, insbesondere nicht im Verhältnis zur Kriminalitätsbelastung der deutschen Wohnbevölkerung“ (Seite 2).

Auch im Bericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2016, die als Grundlage für den Bundeslagebericht diente, heißt es: „Die PKS bietet somit kein getreues Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit, sondern eine je nach Deliktsart mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität“ (Seite 6).

Stefan Schubert ignorierte die Hinweise, dass der Bericht gar nicht den Anspruch erhebt, „belastbare Aussagen“ zu geben, obwohl er im Artikel sogar schreibt, dass er vom BKA darauf aufmerksam gemacht wurde. 

Daher ist es irreführend, von einer „gigantischen Statistikmanipulation“, „Betrug“ oder „Manipulation“ zu sprechen.

In der Vorbemerkung des „Bundeslageberichts Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2016“, finden sich deutliche Erklärungen zum Fall. (Screenshot: CORRECTIV)

Es ist unklar, wie viele Straftaten von den 600.000 Flüchtlingen verübt wurden

Die berechneten rund 600.000 Flüchtlinge, die nicht im Bericht des BKA auftauchen, sind zudem nicht automatisch 600.000 Straftäter, wie von Schubert suggeriert wird. Es lässt sich keine verlässliche Aussage darüber treffen, wie viele Straftaten aus dieser Gruppe von Personen hervorgingen. 

Aus dem Bericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 gehen nur die Straftaten der gesamten Kategorie „sonstiger erlaubter Aufenthalt“ hervor. 

Daraus lässt sich aber keine Aussage zu den Straftaten durch „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“ treffen, da unter die Kategorie „sonstiger erlaubter Aufenthalt“ auch alle anderen nichtdeutschen Tatverdächtigen, die sich erlaubt in Deutschland aufhalten, zusammengefasst werden. 

Mit inbegriffen sind also unter anderem „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Gewerbetreibende, Rentnerinnen und Rentner, Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Touristinnen und Touristen und Durchreisende“ (Seite 141). 2016 waren es rund 447.000 Straftaten (Seite 138) aus der gesamten Gruppe.

In einer E-Mail an CORRECTIV erklärt das BKA, dass ab 2017 „eine Anpassung der PKS-Erfassungskriterien“ erfolgte. Belastbare Zahlen zu Kriminalität aus der Gruppe der „International/national Schutzberechtigten und Asylberechtigten” finden sich daher erst ab 2017 im „Bundeslagebricht zu Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“.

Die Pressestelle des BKA erläutert gegenüber CORRECTIV in einer E-Mail, dass erst ab 2017 Tatverdächtige der Kategorie „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“ mit in den Bericht einfließen (Screenshot: CORRECTIV).