Hinweis, 22. November 2024: In diesem Faktencheck fehlt relevanter Kontext, insbesondere zu Friedrich Merz’ Gründen, weshalb er gegen den Gesetzentwurf stimmte. Außerdem stimmte Merz 1996 für einen Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP, der die Vergewaltigung in der Ehe auch strafbar machen sollte. Bitte lesen Sie hier unsere ausführlichere aktuelle Recherche dazu.
Die Seite „Twitterperlen” teilte Anfang November die Aussage: „Gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe stimmten 1997 im Bundestag 138 Abgeordnete. Darunter war neben Volker Kauder und Horst Seehofer übrigens auch Friedrich Merz”. Der Tweet stammt ursprünglich von dem Twitter-Nutzer Ferdinand Scholz.

Die Aussage ist richtig. Das veröffentlichte Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 15. Mai 1997 listet auf, welche Abgeordneten mit Ja und welche mit Nein stimmten. Die Nein-Stimmen sind auf Seite 15800 zu sehen. Mit Nein stimmten nur Abgeordnete der CDU, CSU und FDP. Darunter die Abgeordneten Volker Kauder, Horst Seehofer und Friedrich Merz. Insgesamt gab es 138 Nein-Stimmen.
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Streit vor der Abstimmung
Allerdings hatte die Abstimmung eine lange Vorgeschichte. Zwischen den Parteien war im Vorfeld ein Streit um eine sogenannte Widerspruchsklausel entbrannt. Die Klausel sah vor, dass eine Anzeige im Nachhinein durch das mutmaßliche Opfer zurückgezogen werden könnte. Kritiker befürchteten, dass Vergewaltigungsopfer so von Tätern unter Druck gesetzt werden könnten, ihre Anzeige zurückzunehmen.
Weil in dem Punkt keine Einigung in Sicht war, brachten verschiedene Abgeordnete schließlich einen sogenannten „Gruppenantrag” ohne die kontrovers diskutierte Widerspruchsklausel ein. Darüber stimmten die Abgeordneten dann ohne Fraktionszwang ab. Ein Gruppenantrag ist ein Antrag von verschiedenen Abgeordneten der Regierungsfraktion und der Opposition über Parteigrenzen hinweg.
Die 138 Nein-Stimmen waren offenbar teilweise auch der Diskussion um die Widerspruchsklausel geschuldet. Ob die aufgelisteten Politiker gegen das Gesetz im Allgemeinen stimmten oder weil sie das Gesetz ohne Widerspruchsklausel nicht abnicken wollten, ist aus dem Dokument nicht ersichtlich.
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