Merkel und angebliche „Geldwäsche”: Dieses Dokument ist eine Fälschung
Ein angebliches Dokument, das Angela Merkel in Verbindung mit „Offshore-Konten“ und „verdächtigen Transaktionen“ bringen soll, wird durch mehrere Blogs und AfD-Politiker auf Facebook verbreitet. Dabei handelt es sich um eine Fälschung.
Ein Artikel des Blogs Schweizer Morgenpost vom 17. April titelt: „Wikileaks: Gehackte E-Mail belastet Angela Merkel schwer“. Im Text wird angedeutet, dass Angela Merkel und ihr Ehemann in „Geldwäsche in großem Umfang“ verwickelt sein könnten. Als Quelle wird ein angeblich aktueller Leak der Plattform „Wikileaks“ (PDF) angegeben.

Der Text der Schweizer Morgenpost wurde bisher 2.512 Mal auf Facebook geteilt. Am 20. April wurde er als Quelle in einem Artikel des Blogs Connectiv.Events genannt. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz und der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Christian Klingen teilen den Artikel der Schweizer Morgenpost ebenfalls auf Facebook, letzterer kopierte ihn eins zu eins.
Das Dokument, auf das die Schweizer Morgenpost sich in ihrem Artikel bezieht, ist eine Fälschung und schon seit 2007 auf „Wikileaks“ einsehbar
Das Dokument (PDF), augenscheinlich ein Fax, auf das die Schweizer Morgenpost ihren Artikel stützt, ist an „Mrs Angela Merkel“ adressiert und auf den 12. September 2007 datiert. Im Briefkopf steht „Julius Bär“, dabei handelt es sich um eine Privatbank in Zürich, unterschrieben ist die in fehlerhaftem Englisch verfasste Nachricht an Merkel vermeintlich von einem heutigen Vorstandsmitglied der Bank.

Das Dokument ist schon seit 2007 bei „Wikileaks“ eingestellt und einsehbar. „Wikileaks“ vermerkte damals, dass es sich dabei allem Anschein nach um eine „sehr schlechte Fälschung“ handele. Das Dokument lässt sich auch über die Seite file.wikileaks.org finden. Doch die Behauptung, es handele sich dabei um einen Teil eines aktuellen Datenleaks durch Julian Assange, ist falsch, wie „Wikileaks“ in einem Tweet vom 13. April schreibt:

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Der Mann, der das angebliche Dokument verfasst hatte – ein ehemaliger Mitarbeiter von Julius Bär –, wurde in der Schweiz rechtskräftig wegen Urkundenfälschung verurteilt. Das Urteil war Teil eines Falles, der bis vor das oberste Gericht der Schweiz ging und im Oktober 2018 endete.


Einige Teile der vorinstanzlichen Urteile wurden zwar vom Angeklagten angefochten, das Urteil zur Urkundenfälschung jedoch nicht.

Eine Sprecherin von Julius Bär bestätigte CORRECTIV telefonisch, dass es sich bei dem Dokument um eine Fälschung handele.
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