Polizei

Angebliche Rauchmelder-Prüfungen: In Niedersachsen versuchen Kriminelle, durch Täuschung in Wohnungen einzudringen

In Niedersachsen wird derzeit ein alter Kettenbrief geteilt, der vor Verbrechern warnt. Sie sollen vortäuschen, Rauchmelder zu prüfen, um in Wohnungen zu gelangen. Laut LKA gibt es diese Fälle tatsächlich, auch aktuell.

von Till Eckert

technology-2500010_1920
Das LKA in Niedersachsen verzeichnet im laufenden Jahr 2019 Fälle „im unteren dreistelligen Bereich“, bei denen Täter eine offizielle Funktion oder andere Befugnisse vortäuschen, um in Wohnungen von Opfern zu gelangen. (Symbolbild: fsHH / Pixabay)
Bewertung
Richtig. In Niedersachsen versuchen Kriminelle durch angebliche Rauchmelder-Prüfungen Zugang zur Wohnung zu erhalten.

Ein Facebook-Nutzer, der laut seinem Profil offenbar im Raum Lüneburg in Niedersachsen wohnt, veröffentlichte am 18. Oktober einen Beitrag, in dem vor Verbrecherbanden gewarnt wird: Kriminelle würden sich „von Haus zu Haus vorarbeiten“ und prüfen wollen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder vorhanden seien. 

Der Beitrag wurde bisher mehr als 1.100 Mal geteilt. Wir haben beim Landeskriminalamt (LKA) in Niedersachsen nachgefragt.

Dieser Beitrag wurde von einem Nutzer im Raum Lüneburg in Niedersachsen veröffentlicht. Das LKA bestätigt die Darstellung. (Screenshot: CORRECTIV)

LKA: Ja, solche Fälle gibt es in Niedersachsen

Auf CORRECTIV-Nachfrage bestätigte eine Sprecherin die Darstellung per E-Mail: „Das von Ihnen beschriebene Phänomen ist dem LKA Niedersachsen bekannt. Bis dato wurden im laufenden Jahr Fälle im unteren dreistelligen Bereich registriert, bei denen Täterinnen und Täter eher eine offizielle Funktion oder sonst eine Befugnis zum Betreten der Wohnung vortäuschten –  beispielsweise als Handwerker von den Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerken –, um in die Wohnung ihrer Opfer zu gelangen. Vereinzelt wurden dabei auch Rauchmelder-Prüfungen im Namen der Feuerwehr vorgeschoben.“

Die Antwort-E-Mail des LKA Niedersachsen. (Screenshot: CORRECTIV) 

Auf telefonische Nachfrage bestätigt das LKA gegenüber CORRECTIV, dass aktuell durchaus gewarnt werden könne und solche Fälle auch aktuell beobachtet würden. Die Sprecherin rät Betroffenen, in solchen Fällen „grundsätzlich aufmerksam“ zu sein und im Zweifel die örtliche Polizeidienststelle zu kontaktieren.  

Gilt nicht für jedes Bundesland – im Zweifel bei örtlicher Polizei nachfragen

Laut eines Artikels der österreichischen Faktenchecker von Mimikama kursiert die Meldung im selben Wortlaut schon seit 2016 in Sozialen Netzwerken und Messengern wie Whatsapp. Damals wurde sie im Ostalbkreis in Baden-Württemberg geteilt, die Polizeidirektion Aalen widersprach aber in einer Pressemitteilung, schrieb zu diesem Zeitpunkt von einer „Falschmeldung“. 

Im CORRECTIV.Faktencheck-Team sehen wir häufiger falsche Meldungen, die seit Jahren auf Sozialen Netzwerken kursieren und immer wieder aufgewärmt werden, zum Beispiel zu angeblichen Kindesentführungen oder angeblich als Brausepulver getarntem Crystal Meth an Schulen.

Im Fall der Warnung vor falschen Rauchmelder-Überprüfungen handelt es sich ebenfalls um einen Kettenbrief, der schon seit Jahren kursiert – in diesem Fall trifft er zu. CORRECTIV kann das aktuell aber lediglich in Niedersachsen verifizieren. Das Bundeskriminalamt, das für bundesweite Ermittlungen zuständig ist, schrieb auf Anfrage per E-Mail, dass dazu „keine Erkenntnisse“ vorlägen. 

Wird die Meldung also in anderen Bundesländern geteilt, muss sie gesondert überprüft werden. Bei Zweifeln darüber, ob Kriminelle aktuell auch in anderen Orten so vorgehen, sollte bei der örtlichen Polizei nachgefragt werden.